Österreich - 50ccm mit A1 Führerschein Geschwindigkeit egal?

2 Antworten

In diesem Fall müsste es dann für solch ein Fahrzeug auch ein offizielles Abnahmegutachten für eine bauartbedingte zulässige Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 KM/h geben, bzw. > 60 KM/h bei einem Hubraum von max. 50 ccm. ( Typengenehmigung )

Für solche Mokicks würdest Du dann ( falls überhaupt abnahmefähig ) eine amtliche Zulassung nebst amtlichem Kennzeichen benötigen und statt der "ABE" auch neue Papiere in Form der Zulassungsbescheinigung Teil I + II bekommen mit den entsprechenden Eintragungen.

Einfach nur entdrosseln wird zu einem Widerruf der aktuellen Typenzulassung als Kleinkraftrad bis 45 KM/h und der Führerscheinklasse AM führen und wäre somit nicht zulässig.

Zudem dürfte es m.W. nach der vorletzten Reform der Fahrerlaubnisklassen und Fahrzeug-Typisierung in etwa Anfang bis Mitte der 1980-er Jahre mangels Motorleistung ( 50 ccm ) hier kaum noch eine Abnahmefähigkeit und Typenzulassung für solche "offenen" Fahrzeuge nach BJ 1980 / 1981 geben, wenn es diesen FZG-Typus mit Zulassung > 60 KM/h bis zu diesem Baujahr in dieser Modellreihe von diesem Hersteller nicht ohnehin schon mal gab.

Das hat vor allem mit der dadurch erfolgenden Strassenzulassung für unlimitierte Schnellstrassen mit baulicher Trennung der Fahrtrichtungsspuren und auch Autobahnen zu tun, weil die Fahrzeuge in den letzten Jahrzehnten halt immer schneller wurden und zudem auch der Verkehr immer dichter.

Nachtrag : leider wurde die Überschrift mal wieder erst nachträglich dahingehend geändert, dass es sich um eine Anfrage aus Österreich handelt.

Ich bezweifle das du mit deiner 50er ,120 drauf haben wirst. Aber Entdrosseln darfst du sie, aber auch nur mit einer Art bescheinigung. Geprüft wird das auch jedes jahr. An deiner stelle würde ich mir ne 125er kaufen, dazu ist ja eigentlich der a1 da ;)