Mpu französischer Staatsbürger, französischer Führerschein
Sehr geehrter Damen und Herren
bin Franzose und lebe in Frankreich . Ich habe mit 19jahr in 2015 einen Alkohol Vorfall mit 2.08 Promille in Deutschland gehabt . Habe dann Strafe und Fahrerlaubnis Entzug bekommen ( was ich damals nicht wusste ) ich habe 10monaten fahr verbot bekommen und 800€ Geldstrafe wo ich natürlich auch bezahlt habe . 2019 habe ich in Frankreich meine ausbildung als Kraftfahrer gemacht Führerschein Klasse C. Und habe 2021 bei der Stadt als Lkw Fahrer angefangen. Ich bin 2023 in einer normale Verkehrskontrolle geraten wo ich dann eine Fahrt ohne Fahrerlaubnis Strafe bekommen habe ohne Fahrmaßnahmen (ich wusste nicht das Mann in Deutschland eine neuen Antrag stellen muss , ansonsten hätte ich es 2016 schon gemacht ) die Strafe habe ich allerdings erst am 31 december 2024 von der gendarmerie bekommen weil die Staatsanwaltschaft angeblich meine Adresse nicht hatten .
Nun möchte die Führerschein Stelle ein MPU mit Abstinenz nachweis 6-12monat . Meine Frage ist ist das alles normal was da passiert ? Obwohl es bald 10 Jahren vergangen sind ? Und ich ein französischer Staatsbürger bin ? Und 2019 einen kompletten neuen Führerschein( Klasse C) gemacht habe ?
Was meinen sie wenn ich ein Anwalt nehme ?
In der Hoffnung das sie mir helfen können ..
3 Antworten
Ja, das ist normal. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt mit der Entziehung der Fahrerlaubnis das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland (§ 3 Abs. 2 Satz 2 StVG); dieses Recht kann dir nur eine zuständige deutsche Behörde wiedergeben. Sprich: Solange du nicht die in Deutschland geltenden Anforderungen erfüllst (bestandene MPU) wirst du in Deutschland legal kein Kraftfahrzeug mehr führen. Das ist dir damals ziemlich sicher auch so mitgeteilt worden.
Dies ist ein wichtiges und häufig entscheidendes Detail bei der Frage, welcher EU-Führerschein in Deutschland gültig ist, und welcher nicht. Nur wenn es zu einem Neuerwerb der Fahrerlaubnis im EU-Ausland kommt, sind die deutschen Behörden an die Überprüfung auf Fahreignung gebunden, und die hat nun einmal im Ausstellerstaat stattgefunden.
In diesen Fällen ist der EU-Führerschein dann in Deutschland gültig. Fazit: Wenn ein Neuerwerb im EU-Ausland erfolgt, ist bei Beachtung der Erteilungsvoraussetzungen und bei Erwerb außerhalb der in Deutschland laufenden Sperrfrist der Führerschein – auch in Deutschland – gültig, ohne dass es einer MPU nach Deutschen Maßstäben bedarf.
Fundstelle der hier diskutierten Entscheidung: Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 27.6.17, A.Z.: 10 S 1716/15.
Ich habe jetzt knapp drei Stunden nonstop Urteile des BVerwG und des EuGH gelesen und ziehe meine obigen Aussagen insoweit zurück, als dass die Sachlage deutlich komplexer zu sein scheint, als ich mit meinem initialen Kenntnisstand ursprünglich angenommen habe. Allerdings auch deutlich komplexer, als dieser (leicht dubiose) Herr RA Dr. Hartmann es in seinen ausgesprochen kurzen und oberflächlichen Beiträgen darstellen möchte.
Wenn die Fahrerlaubnis in Frankreich nach Ablauf der deutschen Sperrfrist erteilt wurde und die zugrundeliegenden Verstöße vor Ausstellung dieser FE erfolgt sind, könnte die Neuausstellung der französischen Behörden für eine europarechtskonforme Anerkennungspflicht seitens der deutschen Behörden genügen, jedenfalls hinsichtlich der Fahrerlaubnis der Klasse C.
Die Betonung liegt hier allerdings auf "könnte". Deinen konkreten Fall solltest du mit einem in dem Gebiet erfahrenen Fachjuristen diskutieren, vorzugsweise mit einer größeren, multinational ausgerichteten Kanzlei.
Einer weitergehenden eigenen Einschätzung enthalte ich mich.
Danke für ihre Rückmeldung! Ich habe am Montag Termin in einer Kanzlei , ich melde wenn ich Was neues höre !
Und wie soll das gehen wenn ich nicht mehr in der Nähe wohne und evtl nur für besuche komme ? Ich meine mit der Abstinenznachweise soll ich dann jede 3 Woche in denn TGV gehen für in Deutschland Abstinenznachweise zu geben ? Wie machen es die Lkw Fahrer aus Polen und roumanien wo immer wieder hier fahren ?
Danke für eure Rückmeldung!
Ein Fahrverbot, welches nicht befristet ist, gilt so lange, bis du die geforderten Nachweise gebracht hast. Mein Sohn hat als Alkoholiker seine Fahrerlaubnis verloren, und bekommt sie nicht wieder, wenn er keine MPU macht und besteht.
Ja, vollkommen normal.
Das habe ich auch auf mehrere Seiten von Anwälte gesehen : Ein im EU-Ausland erworbener Führerschein hat in Deutschland grundsätzlich Gültigkeit. Dies sieht die EU-Führerscheinrichtlinie (genaue Bezeichnung: Artikel 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG) so vor. Der Europäische Gerichtshof hat dies immer wieder bestätigt, auch wenn den Deutschen Behörden und Polizeibeamten dies nur schwer begreiflich zu machen ist. Eingeleitete Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) müssen regelmäßig eingestellt werden, wenn jemand in Deutschland mit einem EU-Führerschein unterwegs ist.
Und 2019 habe ich ja mein Lkw Führerschein gemacht ( also einen neuen ) und habe auch medizinische Prüfung Theorie , Praxis , und Psychologie gehabt .