MPU während Bundeswehr?

2 Antworten

Du solltest den Sachverhalt mit deinem zuständigen Karriereberater besprechen. Der Eintrag im Erziehungsregister wird ohnehin zur Sprache kommen:

§ 37 Abs. 3 SG schreibt mittlerweile für jeden einzustellenden Soldaten eine Sicherheitsüberprüfung nach § 8 i.V.m. § 12 Abs. 1 SÜG vor. Das umfasst:

  • unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister
  • Abfrage des Zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters
  • Anfrage beim BKA
  • Anfrage bei den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder
  • Anfrage beim MAD und ggf. BND (inkl. Einblick in das Erziehungsregister; § 61 BZRG)

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Du nimmst keine Drogen hast aber aufgrund BTM seinen Lappen verloren? Hä

Aber:

Eintragungen aus dem Erziehungsregister müssen nicht offenbart werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mittlerweile a. D.

Answer1234567  27.01.2025, 00:39
Eintragungen aus dem Erziehungsregister müssen nicht offenbart werden.

Bringt dem FS aber m. E. nichts, im Rahmen der inzwischen obligatorischen SÜG 1 (§ 37 Abs. 3 SG) wird über den MAD auch das Erziehungsregister abgefragt.