MPU während Bundeswehr?
Hallo zusammen,
ich befinde mich derzeit im Bewerbungsverfahren bei der Bundeswehr, da ich beruflich eine neue Richtung einschlagen möchte. Allerdings habe ich ein Problem, das mir Kopfzerbrechen bereitet: Ich habe einen Eintrag im Erziehungsregister nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), wodurch ich auch meine Fahrerlaubnis verloren habe.
Da ich lediglich zu 8 Sozialstunden verurteilt wurde und die Strafe nach Jugendstrafrecht verhängt wurde, sehe ich den Eintrag selbst nicht als Hindernis für meine Bewerbung. Ich möchte betonen, dass ich weder Drogen nehme noch mit ihnen etwas zu tun habe. Daher sehe ich keine Schwierigkeiten, mich der MPU und den erforderlichen Drogentests zu stellen.
Allerdings bin ich aktuell dabei, meine Fahrerlaubnis wieder zu erlangen, was eine erfolgreich absolvierte MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) voraussetzt. Diese erfordert unter anderem einen 12–15 Monate langen Abstinenznachweis mit (theoretisch) zufälligen Drogentests sowie eventuell eine MPU-Vorbereitung und ein psychologisches Gespräch.
Meine Frage ist nun, ob und wie sich diese beiden Vorhaben – die Bundeswehr- und der MPU-Prozess – miteinander vereinbaren lassen. Ich möchte am liebsten beides gleichzeitig angehen, um keine wertvolle Zeit zu verlieren. Gibt es dabei Besonderheiten oder Tipps, die ich beachten sollte?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Quir
2 Antworten
Du solltest den Sachverhalt mit deinem zuständigen Karriereberater besprechen. Der Eintrag im Erziehungsregister wird ohnehin zur Sprache kommen:
§ 37 Abs. 3 SG schreibt mittlerweile für jeden einzustellenden Soldaten eine Sicherheitsüberprüfung nach § 8 i.V.m. § 12 Abs. 1 SÜG vor. Das umfasst:
- unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister
- Abfrage des Zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters
- Anfrage beim BKA
- Anfrage bei den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder
- Anfrage beim MAD und ggf. BND (inkl. Einblick in das Erziehungsregister; § 61 BZRG)
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Du nimmst keine Drogen hast aber aufgrund BTM seinen Lappen verloren? Hä
Aber:Eintragungen aus dem Erziehungsregister müssen nicht offenbart werden.
Eintragungen aus dem Erziehungsregister müssen nicht offenbart werden.
Bringt dem FS aber m. E. nichts, im Rahmen der inzwischen obligatorischen SÜG 1 (§ 37 Abs. 3 SG) wird über den MAD auch das Erziehungsregister abgefragt.