kann man MPU bestehen mit Abstinenznachweis von vor 3 Jahren?

1 Antwort

Für eine MPU wegen (harter) Drogen ist ein gültiger und lückenloser Abstinenznachweis von 12 Monaten Pflicht, und zudem darf die letzte Probenentnahme dabei zur Anmeldung für die Untersuchung nicht länger als 6 Wochen zurück liegen.

Ohne aktuellen AB-Nachweis daher leider keine MPU.

Aber bei Dir geht es ja scheinbar nicht um Dogenkonsum, sondern vermutlich nur illegele Einfuhr und Handeltreibens mit BTM. Dann könnte ein neuerlicher Nachweis von 6 Monaten Deine Position stärken.