Bestattungskosten – die neusten Beiträge

Muss ich Bestattungskosten tragen, trotz Enterbung?

Guten Tag an alle Wissenden,

meine Mutter, mit der ich seit 8 Jahren im Streit und somit ohne Kontakt bin, ist verstorben. Im Testament wurde ich enterbt und mein Bruder als Alleinerbe eingesetzt. Einen irgendwie gearteten Pflichtteil will ich gar nicht.

Nun kam aber von dem Bestatter éin Schreiben mit anliegender Rechnung.

Text des Anschreibens: "Auf Wunsch Ihres Bruders übersenden wir Ihnen die Rechung über den Eigenanteil der Bestattung, mit der Bitte Ihren Anteil von 50% ( 2 Kinder je zur Hälfte ) zu begleichen."

Die Äußerung "Eigenanteil" bedeutet wohl, dass es eine Sozialbestattung gab. Außerdem anscheinend eine Feuerbestattung, obgleich meine Mutter im Testament eine Erdbestattung gewünscht hat.

Nun meine Frage: Ich bin enterbt, Pfichtteil fordere ich nix ein.

Nach § 1968 BGB müssen die Erben die Kosten der Bestattung tragen.

Nun bin ich aber doch kein Erbe laut Testament!?

Gibt es unter euch jemanden, der mir sagen kann, ob ich unter diesen Umständen wirklich 50% dieses Eigenanteils bezahlen muss?

Ich selbst habe mit meinem Mann zwar etwas Sachvermögen (EFH, 2 KFZ), doch ich müsste diese Summe (760€) von unserer kleinen Bargeldrücklage entnehmen, die eigentlich unser Schonvermögen für unsere eigene Bestattung darstellt. Mein Mann hat eine kleine Rente unter 1000 €, ich verdiene netto in TZ mit 13,5 Std/Woche auch nicht viel und wir bekommen etwas Wohngeld.

Kann ich diese Zahlung ablehnen und wenn ja, wem gegenüber? Dem Bestatter?

Vielen Dank im Voraus für Ihre hoffentlich erhellende Antwort.

Testament, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Bestattungskosten, Enterbung

Wie werden die Bestattungskosten verteilt?

Hallo an alle, von meiner Frau ist der Vater verstorben. Da vermutlich mehr Schulden als Haben da sind, wird sie das Erbe ausschlagen (auch im Namen unserer Kinder).

Nun kommt der 2. Part - die Beerdigung. Meine Frau hat 2 Schwestern und es gibt wohl noch 2 Kinder aus 1. Ehe zu denen kein Kontakt besteht.

Das Problem ist, dass die Ehefrau und die beiden Geschwister die Beerdigung nicht stemmen können - es sind alles mehr oder weniger ALG II Empfänger.

Meine Frau hat lediglich einen 400 € Job ansonsten muss mein Einkommen für alles herhalten.

Wir schlagen nun das Erbe aus und sind somit zunächst nicht für die Beerdigung zuständig. Sollten die Erben nicht zahlen können wird meine Frau aber wieder Zahlungspflichtig, weil Verwandtschaft ersten Grades.

Und hier setzt meine Frage ein. Die Ehefrau wird einen Antrag auf eine Sozialbestattung stellen müssen. Wird das Sozialamt anschließend die Erben bzw. die Zahlungspflichtigen durchgehen um sich das Geld zurückzuholen? Muss man, sofern das passiert nur für einen Anteil aufkommen oder als eventuell einziger Leistungsfähiger alles übernehmen müssen?

Inwieweit zählt dann mein Einkommen dazu, schließlich bin ich ja so gesehen nicht Verwandtschaft 1. Grades. Wird mein Einkommen voll gerechnet oder nur damit der Selbstbehalt meiner Frau nach unten gerechnet? Wie wird die Zahlungsfähigkeit überhaupt berechnet?

Das Problem bei der Sache ist halt einfach, dass sich Ihre Schwestern das Leben super einfach machen. Der Steuerzahler kommt ja für alles auf. Nun auf der anderen Seite - ich bin dieser Steuerzahler - der sie mit durchfüttert. Irgendwo sehe ich nicht ein doppelt besteuert zu werden. Die anderen können einfach zum Sozialamt gehen und sich freuen und als Arbeitnehmer bin ich der mit der A-Karte.

Klingt alles etwas lieblos aber schließlich muss ich mit den Folgen der Eltern leben. Mutter ist Alkoholikerin und hat in der Schwangerschaft getrunken. Meine Frau hat daher gesundheitliche Probleme (Rücken, Zähne....). Sie musste als Kleinkind auf Ihre Schwestern aufpassen auch in der Schule und hat somit keinen Abschluss und keine Ausbildung. Die Folgen trage ich derzeit allein und sehe nun irgendwo nicht ein auch noch allein für die Beerdigung für eines der Hauptverantworlichen einstehen zu müssen, bloß weil ich so besch. bin Arbeiten zu gehen.

Wäre schön wenn mir jemand da helfen könnte, wie die rechtlichen Bedingungen aussehen.

Erbrecht, Bestattungskosten

Es geht um das Erbe ausschlagen. Wer muss Bestattungskosten bezahlen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Vater ist am 22.04.2013 gestorben. Meine Eltern seit 2003 geschieden. Seitdem hatte ich keinen Kontakt mehr zu meinen Vater. Am 08.05.2013 kam mein Onkel bei meiner Mutter vorbei und richtete aus, dass mein Vater verstorben ist. Nicht mehr, nicht weniger. Nach der Scheidung meiner Eltern waren die beiden Familien (mütterlicher- und väterlicherseits) verstritten und gingen auseinander ohne Kontakt mehr zu haben. Ich habe am 13.05.2013 meinen Onkel angerufen und nach dem Todestag und der Todesursache meines Vaters gefragt und auch ob sich jemand um die Beerdigung gekümmert hat. Er sagete mir, dass er sich mit seinem Vater und der Lebensgefährtin meines Vaters um die Bestattung gekümmert haben.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, da ich das Erbe ausschlagen möchte (Vermutung, dass Schulden höher sind als Vermögen), ob ich dann trotzdem die Beerdigungskosten zahlen muss. Mein Onkel hat das Bestattungsinstitut ausgesucht und beauftragt ohne mich zu fragen. Als er bei meiner Mutter war und die Nachricht überbracht hat als auch beim Telefonat hat er kein Wort über die Kosten verloren. Am Telefon habe ich davon erst Tage nach der Beerdigung erfahren. Also wird ja das Bestattungsinstitut die Rechnung zu meinen Onkel schicken oder sehe ich das falsch? Er hat ja eine eine verbindliche Willenserklärung (§130 BGB) abgegeben und eine Dienstleistung in Anspruch genommen und nicht ich. Kann man das notfalls auch mit Verstoß gegen gute Sitten (Benachrichtigung erst nach Beerdigung) oder mit Treu und Glauben (falls er versuchen sollte die Kosten für die Bestattung von mir zu bekommen) argumentieren?

Bin ich, wenn ich das Erbe ausschlage damit raus, die Bestattungskosten zu tragen?

Wo kann ich herausfinden wie viel Vermögen oder Schulden mein Vater genau hat? (Onkel, Opa - wahrscheinlich keine oder falsche Auskunft oder wissen es selber nicht, Lebensgefährtin habe ich Name und Anschrift nicht)

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Tod, Erbrecht, Erbe, Vater, Bestattung, Bestattungskosten

Bestattungskosten als Student mit Ferienjob selbst übernehmen?

Hallo zusammen,

ich bin 25 Jahre alt und Student.

Mein Vater ist leider Februar diesen Jahres verstorben. Da weder Ich, mein Bruder oder meine Mutter die Bestattungskosten aus eigenen Mitteln tragen konnten, haben wir die Übernahme der Bestattungskosten vom Sozialamt beantragt.

Ich habe nun Semesterferien und habe einen Ferienjob (Vollzeit) angenommen um

  1. für das kommende Semester genügend Geld zusammenzusparen

  2. Schulden zu begleichen / bei Freunden, und weitere Gläubiger

  3. Finanziellesicherheit zu haben

  4. wollte ich einen Grabstein für das Grab meines Vaters besorgen

  5. muss ich das Bestattungsinstitut (also nicht die Stadtkämmerei) auch noch bezahlen (900 € sind noch offen)

ich werde diesen Monat ca. 1.500 € ~ verdienen. Die kosten der Beerdigung belaufen sich auf 1.700 €. Ich bekomme zudem noch Bafög.

Mir ist nun unklar ob ich die Bestattungskosten aus eigener Hand zahlen muss oder ob Sie trotz allem übernommen werden.

Als Student der Bafög bekommt darf ich nur 4800 € pro Jahr zusätzlich verdienen.

Mein Bruder ist leider Arbeitslos und meine Mutter Frührentnerin. Wir haben alle drei das Erbe ausgeschlagen.

Hoffe es ist ausführlich genug erklärt, bei Unklarheiten könnt ihr gerne nachhaken

Nun zu meiner Frage:

Muss ich die Bestattungskosten nun selber übernehmen, da ich einen Ferienjob für zwei Monate habe oder übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten.

Angenommen ich müsste die Bestattungskosten übernehmen. Muss ich nur meinen Teil der Kosten übernehmen (Werden doch auf alle drei Verwandte aufgeteilt oder) oder bin ich als Auftraggeber alleiniger Schuldner?

Vorab vielen Dank.

Bestattung, Bestattungskosten

Wie können wir die Bestattungskosten für unsere Mutter decken?

Meine Mutter ist im Dezember 2014 gestorben und sie hat kein Testament hinterlassen. Ihr Konto weißt auch keine hohe Summe auf (ca. 1000 Euro, tippe ich). Hinzu kommt, dass einige Restforderungen an sie gestellt werden (Rechnung, Dispo von einem anderen Konto von ca. 600 Euro). Heute haben mein Bruder und ich einen Termin mit dem Berater ihrer Bank. Meine Frage lautet, ob mein Bruder und ich ohne Testament als Erbfolger bestimmt werden können und was das dann konkret für uns bedeutet.

Der Bank Berater meinte, dass es auch möglich sei, die Summe auf ihrem Konto für die Bestattungskosten zu nutzen. Da stellt sich mir die Frage, ob wir damit automatisch auch ihre Schulden übernehmen, wenn wir das Geld vom Konto anrühren? Wäre es nicht sinnvoll, das dann komplett auszuschlagen?

Ein weiterer Punkt ist, dass mein Bruder und ich beide nicht in der Lage sind die Bestattungskosten zu decken. Wir möchten ein Antrag auf Bestattungskostenhilfe beim Sozialamt stellen. Das Amt verlangt allerdings, dass alles Vermögen von meiner Mutter (Geld auf dem Konto, Besitztümer wie z.B. ein Auto) für die Bestattung angerechnet werden, bevor die Restsumme vom Sozialamt bezahlt wird. Meine Mutter hat mir allerdings ihr Auto geschenkt, das ich gerne behalten möchte. Das war mündlich, es gab Zeugen in der Familie und ich habe auch den Fahrzeugbrief bekommen. Wir haben es leider nicht geschafft, das schriftlich zu machen. Meine Frage ist, kann ich das Auto als Schenkung behalten, ohne wie vom Sozialamt gefordert, für die Besattung zu veräußern?

Ich hoffe, meine Situation ist klar geworden.

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir bei diesen Fragen helfen könnt. Ich wäre Euch auch für weitere Tipps dankbar, an wen ich mich kostenfrei wenden könnte.

Liebe Grüße, Linda

Schulden, Erbrecht, Bestattungskosten, Sozialamt

Mutter vor 3 Jahren gestorben, Stiefvater (Rentner) hat kein Geld...Muss ich nun Zahlen?

Hallo liebe Gutefrage.net Gemeinde. Um es direkt vorweg zu nehmen......Ich würde Sie übernehmen aber aus beziehungstechnischen Gründen zu meinem Stiefvater, soll er Sie übernehmen!.

Erst einmal zur Situation. Meine Mutter ist vor 3 Jahren gestorben. Die Beerdigung hat ein Bestattungsunternehmen veranlasst. 3500 Euro hat die Beerdigung gekostet. Ich bin mir nun nicht mehr sicher ob ich mit Unterschrieben hab oder nicht(Gehen wir einfach mal von beiden fällen aus). Von den 3500 Euro hat mein Stiefvater ca 600 Euro aus der Lebensversicherung meine Mutter geleistet, mehr ist auch nicht gezahlt worden. Mein Stiefvater ist frühzeitig in Rente gegangen wegen körperlichen Problemen(Bevor dies aber vom Arzt bewiesen worden ist war er Hartz4 empfänger). Nun ist der Bestatter an ihn herangetreten um das Restgeld von ihm zu holen. Mein Stiefvater hat ihm aber ein Schreiben aufgesetzt mit einer Rechnung, dass er das Geld nicht bezahlen kann...nicht einmal ein monatlichen Abschlag. Jetzt ist der Bestatter an mir heran getreten und möchte das Geld nun von mir haben. Um Gottes Willen ich würde es bezahlen, wenn er nicht so ein ***** wäre und wie er meine Mutter behandelt hat. Jetzt ist meine Frage darf der Bestatter das ohne weiteres oder kann ich verlangen das er erst ein Richterlichen bescheid bekommen muss, dass mein Stiefvater nicht zahlen kann. Nach monatelanger Ruhephase als ich eigentlich Gedacht habe das mit dem Geld wäre schon geklärt hat mich der Bestatter angerufen, deswegen setzt ich meine Frage rein. Jetzt noch ne Frage die sich auf das Gespräch mit dem Bestatter beruht. Er hat mir am Telefon angeboten monatlich 50 Euro zu überweisen und das ich mir nicht meine Zukunft versauen solle.... Ich habe nach einer Rechnung gefragt, weil ich keine habe. Da meinte er er habe im moment keine aber wenn ich erstmal überweise dann gibts die noch......Ich sehe das schon als eine "Drohung" an...Also darf er so mit mir Reden beruht es auf tatsachen ? Wenn er doch noch nicht Richterlich an mein Stiefvater ran getreten ist dann kann er mir doch nicht einfach mit dem Anwalt schon drohen ? Ich bin ja willig zu Zahlen um Gottes willen es ist meine Mutter....Mein Ziel ist einfach das mein Stiefvater dafür zahlen soll weil er Sie so schlecht behandel hat....

Vielen Dank schon einmal im vorraus GuteFrage Gemeinde

Wenn ihr fragen habt fragt

Liebe Grüße Jimmi

Bestattung, Beerdigung, Bestattungskosten

Forderung nach Übernahme der Bestattungskosten durch die Großmutter eines verstorbenen Kindes

Eine Verwandte von mir ist Hartz 4- Empfängerin. Vor einigen Monaten starb ihr knapp 3 Jahre alter Sohn. Das zuständige Amt übernahm die Beerdigungskosten. Die betreffende Mitarbeiterin teilte mit, dass damit die Sache erledigt sei und keine Angehörigen zu Zahlen von Leistungen in diesem Zusammenhang herangezogen werden würden. Etwa ein viertel Jahr später, das ist vor kurzem geschehen, bekam die Großmutter des verstorbenen Kindes eine Aufforderung zur Zahlung der gesamten Summe.Bei Verweigerung der Zahlung wurde nicht nur das Offenlegen aller ihrer Bankkonten gefordert, sondern auch die ihres Lebensgefährten, der aber nicht Vater ihrer Tochter ist. Als Begründung dieser Forderung wurden folgende Rechtsgrundlagen zitiert: „Gemäß § 74 SGB XII in Verbindung mit § 16 Absatz 3 Bestattungsgesetz trägt der Angehörige die erforderlichen Kosten der Bestattung in angemessener Höhe, wenn diese von dem Erben erlangt werden können bzw. keine Erben vorhanden sind. Als Großmutter sind Sie Angehörige und somit zur Tragung der Bestattungskosten in Höhe Ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet. Dies ist unabhängig von einer Erbausschlagung. Inwieweit Sie finanziell in der Lage sind die Bestattungskosten zu tragen werde ich nach Eingang des von Ihnen völlig ausgefüllten Fragebogens, den Sie bitte innerhalb von 14 Tagen an mich zurücksenden, überprüfen.“ In diesem Fragebogen werden dann auch die vollständigen Kontodaten des Lebensgefährten erwähnt. Es geht dabei vor allem auch darum, ob ein schon abgeschlossener Vorgang auf diese Weise wieder rückgängig gemacht werden darf. Ob der Lebensgefährte überhaupt in dieses Verfahren einbezogen werden darf und schließlich, ob eine solche Forderung an die Großmutter, vor allem in voller Höhe, gestellt werden darf.

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, hier Hilfe zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen D. Vogel

Bestattungskosten, Hartz IV, Kostenübernahme

Wie kann meine Mutter aus dem Erbe ihres verstorbenen Bruders die Bestattungskosten zurückbekommen?

Im November 2010 verstarb der letzte Bruder meiner 85jährigen Mutter. Er war fast 90 Jahre alt. Von den ursprünglich 8 Geschwistern ist meine Mutter nun die letzte noch Lebende. Aus Pietätsgründen hat sie für eine würdevolle Bestattung gesorgt. Ihr Bruder wohnte zuletzt in einem Pflegeheim und wurde durch das Vormundschaftsgericht rechtlich vertreten. Es gab nach dem Tod noch ein Sparguthaben in Höhe von ca. 3.100 Euro. Ein Testament existiert nicht. Die Bestattung hat ca. 3.000 Euro gekostet. Das Sparbuch war als Mündelgeld ausgewiesen. Dieser Sperrvermerk ist durch den Tod des „Mündels“ erloschen. Meine Mutter erhielt Sterbeurkunden, Sparbuch und restliche persönliche Dinge ohne Wert ausgehändigt. Wie kann sie ohne Erbschein die Bestattungskosten zurück erhalten? Es gibt als Nachkommen der bereits verstorbenen Geschwister noch 13 weitere Miterben, die jedoch kein Interesse haben, für die paar Mäuse womöglich einen Erbschein zu beantragen. Zum Teil sind die Namen und Anschriften dieser Personen auch gar nicht bekannt. Der Aufwand, um diese weiteren Erben ausfindig zu machen, wäre unangemessen hoch. Soweit ich weiß, müssen die Erben für die Bestattungskosten aufkommen. Da diese komplett von meiner Mutter getragen wurden an Stelle aller Erben, müsste sie doch das Recht haben, von dem Sparkonto diese Kosten erstattet zu bekommen, oder?

Recht, Behörden, Bestattungskosten, Nachlass, Erbschein

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