Muss ich Bestattungskosten tragen, trotz Enterbung?
Guten Tag an alle Wissenden,
meine Mutter, mit der ich seit 8 Jahren im Streit und somit ohne Kontakt bin, ist verstorben. Im Testament wurde ich enterbt und mein Bruder als Alleinerbe eingesetzt. Einen irgendwie gearteten Pflichtteil will ich gar nicht.
Nun kam aber von dem Bestatter éin Schreiben mit anliegender Rechnung.
Text des Anschreibens: "Auf Wunsch Ihres Bruders übersenden wir Ihnen die Rechung über den Eigenanteil der Bestattung, mit der Bitte Ihren Anteil von 50% ( 2 Kinder je zur Hälfte ) zu begleichen."
Die Äußerung "Eigenanteil" bedeutet wohl, dass es eine Sozialbestattung gab. Außerdem anscheinend eine Feuerbestattung, obgleich meine Mutter im Testament eine Erdbestattung gewünscht hat.
Nun meine Frage: Ich bin enterbt, Pfichtteil fordere ich nix ein.
Nach § 1968 BGB müssen die Erben die Kosten der Bestattung tragen.
Nun bin ich aber doch kein Erbe laut Testament!?
Gibt es unter euch jemanden, der mir sagen kann, ob ich unter diesen Umständen wirklich 50% dieses Eigenanteils bezahlen muss?
Ich selbst habe mit meinem Mann zwar etwas Sachvermögen (EFH, 2 KFZ), doch ich müsste diese Summe (760€) von unserer kleinen Bargeldrücklage entnehmen, die eigentlich unser Schonvermögen für unsere eigene Bestattung darstellt. Mein Mann hat eine kleine Rente unter 1000 €, ich verdiene netto in TZ mit 13,5 Std/Woche auch nicht viel und wir bekommen etwas Wohngeld.
Kann ich diese Zahlung ablehnen und wenn ja, wem gegenüber? Dem Bestatter?
Vielen Dank im Voraus für Ihre hoffentlich erhellende Antwort.