Kosten für die Abholung und Einlagerung der Leiche?
muss ich den bestatter bezahlen der die leiche meines vaters aus der wohnung geholt hat und zwischengelager,jedoch mein vater von einem anderen bestatter beerdigt wurde?ich hatte die abholung der leiche nicht beauftragt.
4 Antworten
Und wer hat das beauftragt? Wenn ein Toter aufgefunden wird, kein Angehöriger erreichbar ist, übernimmt das der "Notdienst" (ja, so was machen Bestatter auch reihum und wird von Amt oder Polizei angefordert).
Wenn Ihr Euch dann doch für einen anderen BS entscheidet, kann es natürlich sein, dass der, der erstmal aufbewahrt hat, das in Rechnung stellt.
Der alte herr sollte doch sicherlich nicht einfach in seiner Whg liegen, bis etwas geschieht? Wie lange war denn das?
Da du ja scheinbar die Beerdigung zahlst, gehe ich von aus, dass du auch Erbe bist.
Meines Wissens nach geht es in so einem Fall nicht darum, wer das beauftragt hat. Selbst wenn es ein anderer war (meistens das Ordnungsamt) musst du als Erbe diese Kosten tragen. Die können die Leiche da ja nicht eben liegen lassen, bis der rechtmäßige Erbe ermittelt ist und sich darum kümmert.
Wer hat denn die Abholung beauftragt? Das Ordnungsamt? Machen die nämlich wenn kein Angehöriger diese Aufgabe übernimmt und die können dann Kostenerstattung verlangen.
Die Antwort ist richtig, sollte aber ergänzt werden. Es kommt auch darauf an, was im Totenschein steht. Bei Tötung oder Ungeklärt muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. In den nicht so seltenen Fällen beauftragt die Polizei den Bestatter. Die Kosten hat dann die Behörde zu tragen (Ermittlungskosten).
Du darfst sie in Deutschland aber auch nicht herumliegen lassen und der erste Bestatter hat seine Arbeit gemacht. Ansonsten würdest du das Geld ja auch an den zweiten Bestatter gezahlt haben. Dann hätte der die Leiche abgeholt und ins Kühlhaus gebracht; das macht er auch nicht umsonst.
Und er hätte es nicht in Rechnung gestellt, hätte er den Auftrag gekriegt. So aber fordert er seine Kosten.