Darf der Bestatter mir den Bestattungstermin meines Vaters verschweigen?
Folgendes. Ich habe eine Schwester,14 Jahre älter und sie konnte mich noch nie leiden.Also wir haben im wahren Leben keinen Kontakt,aber wir wohnen auch 200 km voneinander entfernt. Nun ist mein Vater verstorben kürzlich.Und das,als er bei meiner Schwester zu Besuch war,wo er öfter auch über Nacht blieb,bei ihr und seinen Enkeln. Mitgeteilt hat mir das eine entfernte Bekannte. Nun wollte ich den Bestatter ausfindig machen,um den Bestattungstermin zu erfahren. Ich habe lange herumtelefoniert bis ich mal den richtigen an der Leitung hatte. Der Bstatter sagte,das der Termin noch nicht feststehen würde,ich solle in 3 Tagen nochmal anrufen. Das tat ich auch.Doch der Bestatter hatte inzwischen leider meine Schwester informiert,das ich nachgefragt hatte und sagte,das meine Schwester ihm verboten hat,mir den Bestattungstermin zu verraten. Ich sagte,das es schließlich auch mein Vater sei und nicht nur ihrer,mit welchem Recht sie das zu verbieten habe,aber er sagte das sie das in Auftrag gegeben hat und das er ja am Telefon nicht wüßte,ob ich wirklich die Tochter sei.Ich sagte ihm,das ich meinen Ausweis als Kopie hinfaxen kann,da sagte er da bräuchte er schon Geburtsurkunde von mir und letztendlich hat er mir den Termin dennoch nicht verraten. Ich bin sehr entsetzt darüber,denn ich wollte lediglich den Termin,mehr wollte ich doch gar nicht wissen. Nun meine Frage: Ist es rechtens,das der Bestatter mir den Termin verschweigen kann am Telefon,obwohl ich 200 km weit weg wohne und das auch mein Vater war? Meine Mutter starb im Jahr zuvor und meine schwester hat da auch bereits so gehandelt,das sie einfach einen Bestatter nahm und mich nicht mit einbezog und alles alleine aussuchte.Auch die Wohnung meiner Mutter räumte sie heimlich und ohne mich einzubeziehen aus. Ich leide sehr darunter,das meine Schwester im Alleingang handelt.Ich vermute das sie nicht will,das ich den Termin weiß,damit ich nicht zur Trauerfeier kommen kann.Dabei habe ich noch einen Sohn,der auch gern zur Trauerfeier käme. Kann ich gegen den Bestatter vorgehen? Inzwischen habe ich den Termin von der Friedhofsverwaltung bekommen.Dennoch ärgert mich das Verhalten meiner Schwester und des Bestatters sehr.Ist das rechtens?
10 Antworten
Guten Tag Frauhitze, ich habe den Eindruck, hier werden ein paar Dinge vermengt, die nichts miteinander zu tun haben, ja eigentlich gar nicht gefragt worden sind:
1. Daß und wie Du Dein Erbe sichern kannst ist vermutlich klar und war - meines Erachtens - auch gar nicht Gegenstand der Frage.
2. Der Bestatter hat absolut korrekt gehandelt und hätte auch im Falle persönlichen Erscheinens, notariell beglaubigter Kopie des Ausweises, der Geburtsurkunde etc. nicht anders handeln dürfen. Sprich - er MUß Dir den Termin verschweigen, wenn die Auftraggeberin der Bestattung dies anordnet.
Allerdings hätte er/sie dies auch gleich klar stellen müssen und nicht so fadenscheinige Vorwände anbringen sollen.
Er unterliegt nämlich dem Datenschutzgesetz und ist keine Behörde, kann also wegen Verstoßes gegen selbiges ganz schnell vorm Kadi landen. Ja, Deine Schwester hätte ihn verklagen können - und er hat sicher gemerkt, wie "sie drauf ist".
Der im zitierten Fall von berlina76 hat die fordernden Angehörigen offensichtlich als "stärker" eingeschätzt, als die Lebensgefährtin des Verstorbenen, wollte keinen Streß mit ihnen und hat deshalb nachgegeben und die Lebensgefährtin sich nicht gewehrt (wie er anscheinend richtig vermutet hat)....
In Deinem Fall (wenn der Bestatter gut gearbeitet hätte - was in dem Fall schlecht für Dich gewesen wäre - hätte er im Namen Deiner Schwester der Friedhofsverwaltung ebenfalls untersagen können, Auskünfte zu geben) wäre Dir nur der Weg zum Amtsgericht und die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung geblieben.
Im Nachhinein - wo Du den Termin jetzt weißt - wird auch keine Behörde mehr etwas gegen Deine Schwester unternehmen und gegen den Bestatter schon gar nicht, da er sich korrekt - wenn auch zeitweise ohne "A... in der Hose" verhalten hat.
Ich weiß, das ist alles fürchterlich, wenn man seinen Vater verloren hat - allein, es ist (traurige) Realität.
Ich wünsche Dir und Deinem Sohn viel Kraft und - da die Friedhofsverwaltung den Termin rausgibt, kann Euch auch niemand hindern, an der Bestattung teil zu nehmen.
Nein, da sie scheinbar versucht, sich alleine zu bedienen. Da du ebenfalls direkt verwandt mit deinem Vater bist, steht dir der Pflichtanteil zu, es sei denn, es besteht ein rechtsgültiges, notarielles Testament. Das solltest du in jeden Fall nicht einfach schleifen lassen.
Nein, Am Telefon ist er wirklich nicht Auskunfstspflichtig, da du dich da schlecht ausweisen kannst. Hättest du allerdings in seinem Büro gestanden sehe die Sache anders aus. Da du Erbin ersten Grades bist bist du genauso wie deine Schwester Bestattungsspflichtig damit währ er dir gegenüber auskunftspflichtig.
An deiner stelle würd ich alle Erbangelegenheiten über einen Anwalt für Erbrecht erledigen.
Dann kannst du jemandem eine notarielle Vollmacht geben alles in deinem Namen vor Ort zu erledigen. Im normalen Familienverhältnis währ das deine Schwester, was hier ja nicht möglich ist.
Das ist falsch. Auch im Büro hätte keine Auskunftspflicht bestanden. Unabhängig davon ob Erbin, Verwandt oder was auch immer. Allein der Auftraggeber entscheidet darüber, wer Auskunft bekommt.
Falsch. Wir habens durch. Leider. Die Lebensgefährtin meines Verstorbenen Opas hat genau dasselbe durchgezogen. Sie hat uns ebenfals nicht über seinen Tod informiert, gotseidank ist es rechtzeitig aufgeflogen. Daraufhin hat unsere Mutter( Ihr verstorbener Ehemann war der Sohn unseres Opas und somit wir Enkelkinder die Erben) mit einer Vollmacht von uns die komplette Beerdigung stoppen können.
Und wir konnten als Erben alles nach unserem Willen ausrichten
Eben nicht falsch. In eurem Fall ging es um eine Lebensgefährtin. Kleiner aber wichtiger Unterschied. Wäre es eine Bestattungspflichtige 1. Grades, hätte man nur per einstweiliger Verfügung handeln können
Unter http://bestatterweblog.de/bestattungspflicht-bestattungspflichtiger-bestattungsberechtigter/ ein interessanter Hinweis angefügt:
Anhang
Da die Regelungen, wer
Bestattungspflichtiger und Kostenübernahmeverpflichteter ist, von Land
zu Land variieren, gebe ich einmal beispielhaft die Regelungen für
Hamburg wieder:„Zur Regelung der Bestattung sind nach § 10 Bestattungsgesetz die Angehörigen verpflichtet,
und zwar gemäß § 22 Abs. 4 des Bestattungsgesetzes nacheinander in folgender Reihenfolge:
der Ehegatte,die ehelichen und nichtehelichen Kinder,die Ehegatten der ehelichen und nichtehelichen Kinder,die Stiefkinder,die Ehegatten der Stiefkinder,die Enkel,die Ehegatten der Enkel,die Eltern,die Geschwister,
die Stiefgeschwister,die Großeltern,die Verschwägerten,die Kinder der Geschwister,die Geschwister der Eltern,die Kinder der Geschwister der Eltern,die Verlobte/der Verlobte,die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte.
Sind mehrere Personen einer Rangfolge vorhanden, so hat der ältere Angehörige das Vorrecht vor dem jüngeren Angehörigen.
Die
Sozialdienststelle wird nur tätig, wenn niemand die Bestattung des
Verstorbenen veranlasst. Sobald irgendjemand die Bestattung in Auftrag
gibt, kann keine Bestattung nach § 10 Bestattungsgesetz mehr
durchgeführt werden.Nur wenn niemand tätig wird, und eine
Bestattung nach § 10 Bestattungsgesetz veranlasst werden muss, gewinnt
die Reihenfolge an Bedeutung. Der in der Reihenfolge am höchsten
stehende Bestattungspflichtige hat die Kosten zu erstatten.Hinweis:
Die Pflicht, die Bestattung zu regeln, hat grundsätzlich nichts damit
zu tun, die Bestattung auch zu bezahlen. Wer die Bestattung bezahlt, ist
im BGB geregelt, nämlich der Erbe bzw. der unterhaltspflichtige
Angehörige.Sofern der Erbe nicht tätig wird und ein Angehöriger
die Bestattung regelt, so hat dieser Angehörige keinen Anspruch nach §
15 BSHG, sondern muss die Kosten der Bestattung beim zur Tragung der
Kosten Verpflichteten (hier beim Erben) geltend machen.
Du müsstest also ggf. im Bestattungsgesetz Deines Bundeslandes nachschlagen, ob es dort eine vergleichbare Regelung gibt.
In Hamburg würde bei Euch gefragt, wer der oder die Ältere von euch ist. Der kann dann die Beisetzung in Auftrag geben und auch den Termin mit dem Bestatter verhandeln.
Unter http://bestatterweblog.de/nur-per-gerichtsbeschluss-ans-grab/ findet man den Hinweis auf ein Gerichtsurteil eines Landgerichts, dass ein Ausschluss der nachrangigen Familienangehörigen aber nicht möglich sei.
Das Verhalten des Bestatters ist korrekt. Letztlich hat nur der Auftraggeber der Bestattung das Recht zu bestimmen, wer den Termin erfahren darf.
Aber ich kann doch nicht erst 200 km wegen einer Frage ebend mal hinfahren?