Hallo Romano,

also mal ganz abgesehen davon, daß sich niemand seines vielleicht schon etwas schütteren Haares wegen schämen muß/sollte (!) - selbstverständlich kannst Du eine Mütze tragen.

In Deutschland ist es allerdings Usus und wird daher erwartet, daß Männer ihre Kopfbedeckung in geschlossenen Räumen (also z.B. Friedhofskapelle oder Kirche) abnehmen.... Für Frauen gilt dies übrigens nicht.

Ich denke, es wäre gut, kämst Du nicht gerade mit einem Basecap daher, sondern wenn, dann mit einer dunklen Wollmütze oder auch einem (nicht neckisch auf dem Hinterkopf, sondern seriös gerade sitzenden) Hut. Wenn Du sie/ihn beim Betreten der Trauerfeierräumlichkeit absetzt, werden die Anwesenden ganz bestimmt Dein angemessenes Sozialverhalten bemerken, aber nicht Deine Haare.

Ich wünsche Dir viel Kraft für diesen schweren Gang.

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Hallo Jasmin,

ich denke, da bist Du in einer echten Zwickmühle - emotional, wie Du bist, wird es Dir möglicherweise nicht gelingen, ein Lied "durchzuhalten", ohne erneut in Tränen auszubrechen.

Vielen Menschen ist es noch nicht mal gegeben, in einer solchen Situation eine Rede zu halten, um das Leben ihrer Verstorbenen noch einmal Revue passieren zu lassen - und dabei handelt es sich "nur" um Fakten und die Darstellung des Charakters dieser Person....

Die bereits gemachten Vorschläge sind sicher gut - und daß Du den Wunsch deiner lieben Oma erfüllen möchtest, ist aller Ehren wert. Sei Dir aber bitte bewußt, daß es wahrscheinlich das Schwerste sein wird, was Du bisher in Deinem Leben bewältigen mußtest.

Es ist völlig normal, bei der Trauerfeier für einen geliebten Menschen zu weinen - Deinen Gesangsvortrag könnte es aber unmöglich machen.

Entschuldige bitte, daß ich so "nüchtern daherschreibe" - aber was nützen Dir die besten Vorschläge, wenn es nahezu übernatürlicher Anstrengung und Gefaßtheit bedarf, sie zu verwirklichen....

Eine Lösungsmöglichkeit für die Kalamität fällt mir gerade ein - vielleicht nimmst Du ein Lied auf und das wird zur Beerdigung abgespielt?

Ich wünsche Dir ganz viel Kraft.

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Hallo Sando,

die Sachlage ist höchst einfach - auch, wenn sie sich Dir gerade nicht von dieser Seite zeigt:

  1. Verantwortlich ist der/die Inhaber/in des Nutzungsrechtes an der Grabstelle PUNKT
  2. Sollte das Nutzungsrecht an dieser Grabstelle qua Erbe an Dich übergegangen sein, wüßtest Du wohl davon....
  3. Derartiges nicht telefonisch debattieren - wie oben bereits erwähnt, hat es sich ein/e Mitarbeiter/in der zuständigen Verwaltung da augenscheinlich sehr einfach gemacht und "den Erstbesten" mit gleichem Nachnamen in der näheren Umgebung "zu verhaften versucht" - also SCHRIFTLICH widersprechen und die Einspruchsfrist (ist hoffentlich angegeben in dem dubiosen Anschreiben, ansonsten eben so schnell wie möglich) beachten.
  4. Übrigens werden von Nutzungsberechtigten regelmäßig der komplette Name und Adresse, meist sogar das Geburtsdatum (falls mal wer umzieht und vergißt, seine neue Adresse dort anzugeben) erfaßt - sollte diese Behörde dabei zu schlampig gewesen sein und nicht alle Angaben aufgenommen haben, ist das ihr Problem, aber nicht Deins - im Zweifelsfalle läge die Nachweispflicht, Du seiest der Nutzungsberechtigte, bei ihnen und nicht bei Dir, daß Du es nicht bist!

Am besten, Du schreibst den Widerspruch gleich an den/die entsprechenden Amtsleiter/in, damit nicht der/die nicht adäquat arbeitenden Behördenmitarbeiter/in das gleich wieder auf den Tisch kriegt, sondern ob seiner/ihrer miesen Arbeit vielleicht sogar einen Rüffel "von oben"....

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Hallo TatthiMau,

da weiß ich nicht, ob eher zum Tode Deines Vaters oder dazu zu kondolieren, "weil mein Vater mich nie gut behandelt hat"....

Den entscheidenden Satz hast Du selbst geschrieben: "Ich will zwar selbst auch nicht hin"....

"Eine Art Pflicht, da ich ja auch das Erbe antreten werde", gibt es nicht.

Hast Du andererseits Bedenken, "daß man über Dich schlecht spricht", Deine Mutter vielleicht sogar andere Trauergäste "aufhetzt", so nach dem Motto "das Erbe nimmt er/sie, kommt aber nicht einmal, um ihm die letzte Ehre zu erweisen" und möchtest solches verhindern, dann geh' hin, halte Dich aber betont abseits.

Ist Dir derartiges allerdings egal, geh' nicht hin, da Du es 1. selbst nicht willst und so 2. einen Affront Deiner Mutter gegenüber vermeidest.

Alles Gute für Dich!

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Hallo,

"man" tut dies oder jenes nicht, ist kein sinnvolles Entscheidungskriterium.

Auch für Bestattungen nicht.

Was hätte der/die Verstorbene sich gewünscht, wie offen, konservativ, "durchschnittlich" (nicht abwertend gemeint!) oder außergewöhnlich ist die Trauergemeinde.... dies sollte Anhaltspunkte auch für den Kleidungsstil bei einer Beisetzung liefern - egal, ob auf einem Friedhof, in einem Friedwald, oder bei einer Seebestattung.

Es hat auch nicht jede/r schwarze Kleidung oder kann sie sich leisten....

Also - Kleidung eher nach o.a. Kriterien auswählen, dazu derbe Schuhe (kann matschig sein, naß, rutschig, z.B. durch totes Laub) sowie warme Oberbekleidung, da es inzwischen kalt geworden ist und alles im Freien stattfindet. Auch ein Regenschirm darf ruhig dabei sein.

Ich wünsche Dir viel Kraft für diesen Gang.

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Meine Anteilnahme.

Aber warum suchst Du "Trauersprüche für" den Verstorbenen? Wo soll so etwas drauf? An wen soll es gerichtet werden?

Abgesehen davon - zu Eurer Situation paßt irgend so ein Standardspruch ohnehin nicht.

Was hältst Du von:

"Game over, mein Freund. Das Leben hat Dir übel mitgespielt.

In Deiner "Name Eures Spiels"-Gilde bist Du unvergessen."

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Hallo,

"jeder Friedhof muß...." oder "normalerweise" sind keine Kategorien, nach denen Du Dich richten kannst.

Natürlich gibt es reine Urnenfriedhöfe - z.B. der Urnenfriedhof Seestraße in Berlin-Wedding oder der Urnenhain des Parkfriedhofs Neukölln in Berlin.... ob der gemeinte einer ist....?!?

Du solltest also nicht mutmaßen, herumrätseln oder Dich mit Teilwahrheiten beschäftigen, sondern einfach bei der Verwaltung dieses Friedhofs nachfragen - sie ist in jedem Falle besser auskunftsfähig, als eine noch so informierte Gemeinschaft, welche die Gegebenheiten gar nicht kennen KANN.

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Hallo,

in Deinem Titel möchtest Du die Ziele und Zwecke eines Bestattungsinstituts wissen, im Text die einer Bestattung.... was denn nun? Das sind zwei völlig verschiedene Themen!

So ist es unmöglich, eine sinnvolle Antwort zu geben - beide zu schreiben ist mir ehrlich gesagt zu viel Aufwand.

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Hallo und meine herzliche Anteilnahme,

leider läßt Deine Anfrage nur allgemeine Aussagen zu, da z.B. gar nicht daraus hervorgeht, ob Dein Vater möglicherweise Vermögen hinterläßt.

Selbst "nur" zwei- bis dreitausend Euro könnten schon für die Beerdigungskosten ausreichen, wenn Du Dich für eine preiswerte Variante entscheidest und alle anderen Kosten bereits beglichen sind (Wohnungsräumung, evtl. noch 3 Monate Miete etc.).

Hatte Dein Vater aber Schulden und/oder mußte das Sozialamt schon für seine Kosten mit aufkommen, bzw. reicht sein Vermögen nicht für die noch anfallenden Verbindlichkeiten, ist es besser, Du schlägst das Erbe aus (was Dich nicht davon entbindet, seine Bestattung ZU BEAUFTRAGEN). Das Ausschlagen muß übrigens innerhalb sechs Wochen erfolgen.

Und genau bei dem BEAUFTRAGEN liegt die Crux - beim Bestatter angeben, daß es eine Sozialbestattung werden soll und Du NUR EINE ABTRETUNG DER DURCH DAS SOZIALAMT ÜBLICHERWEISE ÜBERNOMMENEN KOSTEN aber KEINEN Auftrag darüber hinaus unterschreiben - dann sofort einen Antrag an das zuständige Sozamt stellen (wurde Dein Vater bereits von einem unterstützt, dann an dieses, ansonsten an das für Dich zuständige) und in kürzester Frist alle, vom Amt geforderten Nachweise über eigenes Einkommen etc. beibringen, sowie - GANZ WICHTIG - Deine Schwester auffordern, das Gleiche zu tun, weil sie ihren Anteil von 50% sonst selbst zu tragen hat.

Das Sozamt wird DIR nämlich ziemlich sicher DEINE HÄLFTE der Bestattungskosten finanzieren, Deiner Schwester nur dann, wenn sie ebenfalls einen Antrag stellt und die erforderlichen Belege beibringt.

Es kann allerdings sein, daß Ihr bei einer Sozialbestattung NICHT an selbiger teilnehmen könnt, weil sie anonym (billigste Variante, weil ohne Folgekosten für Grabpflege) gemacht wird und somit - zumindest in den erzkonservativen Bundesländern, wo derartiges verpönt ist und auf diese Weise "bestraft" wird - wirklich OHNE Angehörige erfolgt.

Zur Autoversicherung ist schon alles gesagt worden.

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Ob dies "bei Beerdigungen angebracht" ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Man bringt seine Wertschätzung gegenüber der verstorbenen Person zum Ausdruck - egal mit welchen Anzahl Blumen....

Aber das war ja nicht Kern der Frage - der Grund, eine ungerade Anzahl von Blumen zu verschenken kommt aus der Historie, ist sicher den meisten Menschen unbekannt bis egal und wird, obwohl längst überholt, einfach nicht hinterfragt:

Diese Tradition stammt aus Frankreich. Früher wollte man damit zeigen, dass die Blumen nicht auf dem Markt gekauft worden waren. Während Blumen auf dem Markt nämlich immer in gerader Anzahl angeboten wurden, verkauften sie die Blumengeschäfte, die sich von den Marktfrauen abheben wollten, in ungerader Anzahl. Der Brauch, eine ungerade Anzahl Blumen zu schenken, hat sich bis heute gehalten. Allerdings nur dann, wenn die Blumen auf den ersten Blick zählbar sind.

Übrigens läßt sich eine ungerade Anzahl von Blumen in einer Vase für viele Menschen auch "schöner arrangieren".... andererseits dürfte mancher/m dies aber herzlich egal sein, insofern auf Deine Frage ein klares JEIN.

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Hallo,

bei solchem Gewicht braucht es einen Spezialsarg, der aus Hartholz ist und zusätzliche Verstärkungen hat, damit er weder beim Transport des Verstorbenen, noch beim Gruftgang oder Senken auseinander bricht.

Dies bedeutet, daß durch den Sarg weiteres Gewicht (zwischen 80 und rund 140 Kilogramm) dazu kommt - es sollten also nicht weniger als acht Sargträger sein.

Die Behauptung, "ein sarg muß nicht mehr getragen werden" ist dabei wenig hilfreich - Friedhofskapellen und Kirchen, ja selbst Friedhofswege haben mitunter einige Stufen, in den seltensten Fällen kann man mit einem Sargwagen - egal welcher Konstruktion - bis an die Grabstelle heranfahren und gesenkt werden muß er schließlich auch noch....

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BestatterInnen ohne Emotionen und/oder soziale Kompetenzen - eine grauenvolle Vorstellung - die armen Trauernden!

Schließlich besteht die Hauptarbeit der BestatterInnen darin, die Hinterbliebenen zu beraten und zu begleiten, den Abschied in ihrem Sinne und dem der/des Verstorbenen zu organisieren.... wie bitte soll das ohne Einfühlungsvermögen und "neutral" ablaufen.... alle "nach Schema F", "über einen Leisten"?!

Auch der Umgang mit den Verstorbenen sollte nicht ohne Empathie sein - schließlich sind sie nicht irgend ein Stück "totes Fleisch", sondern waren Menschen, die auch im Tode eine Würde haben und daher eine würdevolle "Behandlung" verdienen - kannst Du gern Deinem Bruder ausrichten.

Mach' bitte etwas in der IT-Branche, Grundlagenforschung oder sonst irgendetwas, wo Du NICHTS MIT MENSCHEN ZU TUN hast.

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Nein.

Hallo Patrick,

die vorherigen, zustimmenden Antworten haben den Hauptgrund schon genannt - es hätte Deinem Vater gefallen - das ist das einzige Kriterium, welches für Dich zählen sollte.

Ein alter Freund von mir, gebürtig in Wien, hatte für seine Bestattung "Sag beim Abschied leise servus" und eine Instrumentalversion vom "Oh Du lieber Augustin" ausgewählt. Alle älteren Meenschen kennen wenigsten die erste, viele auch die folgende Strophe - promt haben alle bei dem Lied geschmunzelt.... und genau dies ist sein Ziel gewesen - damit Du weißt, wovon ich schreibe:

1.

Oh, du lieber Augustin,

’s Geld is hin, ’s Mensch is hin,

oh, du lieber Augustin,

alles is hin!

Wollt’ noch vom Geld nix sag’n,

hätt’ i nur ’s Mensch beim Krag’n.

Oh, du lieber Augustin,

alles is hin.

2.

Oh, du lieber Augustin,

Augustin, Augustin,

oh, du lieber Augustin,

alles is weg.

Rock ist weg, Stock ist weg,

Augustin liegt im Dreck,

Oh, du lieber Augustin,

alles is weg.

3.

Und selbst das reiche Wien,

hin is wie Augustin;

Weint mit mir im gleichen Sinn,

alles is hin!

Jeder Tag war a Fest,

und was jetzt? Pest, die Pest!

Nur ein groß’ Leichenfest,

das ist der Rest.

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Hallo,

erst einmal meine Anteilnahme, so Du einen Verlust erlitten haben solltest oder das schwere Ereignis ins Haus steht.

Der erste Teil der vorangestellten Antwort stimmt absolut, der zweite nur in Grenzen: auch sonntags liegt es im Ermessen der Friedhofsverwaltungen und -mitarbeiterInnen, sowie aller anderer, an der Bestattung Beteiligter, ob sie bereit sind, eine Beerdigung durchzuführen.

Zweifellos ist es auch eine Frage des Preises - mit Sonntagszuschlägen zwischen 50 und 100% ist zu rechnen.

Ich habe sogar bei einem Domprobst die Bereitschaft gefunden, entgegen aller Gepflogenheiten und Dogmen der Katholischen Kirche ("heiliger Sonntag" und so) ein Requiem nebst Trauerfeier für einen Verstorbenen abzuhalten, weil dessen Orchester aus dem der Kathedrale benachbarten Opernhaus die Feierlichkeit nur an diesem einen (Sonn-)Tag hat begleiten können und ihren ehemaligen Generalmusikdirektor und Chefdirigenten unbedingt musikalisch verabschieden wollte.

Du siehst - mit freundlichen Bitten und guten Gründen (und möglicherweise unter Inkaufnahme von Mehrkosten) geht so manches, von dem viele annehmen, daß es unmöglich ist.

Ich wünsche Dir viel Kraft.

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Moin Imaook,

ich weiß zwar nicht, was Du mit "berufsbegleitend kommt für mich nicht in Frage" meinst, aber prinzipiell geht es schon so - Du bewirbst Dich bei Bestattern, legst am besten auch gleich offen, daß Du die Berufsschule in Bad Kissingen absolvieren möchtest und hoffst auf eine Zusage.

In Bad Kissingen ist die Ausbildung "blockweise", also immer mehrere Wochen zusammenhängend organisiert. Bist Du nicht dort, ist Praxis im Ausbildungsbetrieb angesagt. Dies wird in der Anfangsphase höchstwahrscheinlich mit festen Arbeitszeiten organisiert, aber bald wirst Du auch Schichten, Nacht- und Wochenendarbeit haben - wenn Du z.B. das Abholen von Verstorbenen lernst.

Der ganze Bürokram - Buchhaltung, Betriebswirtschaft, Marketing, Beratungsgespräch, Bestattungsvorsorge etc. findet natürlich Mo-Fr zu üblichen Bürozeiten statt.

Möglicherweise hast Du bzw. hat Dein Gesprächspartner während des Praktikums mit "festen Arbeitszeiten" ja auch gemeint - nicht nur ein Minijob bzw. als Aushilfe - diese sind in der Branche zwar verbreitet, für eine Ausbildung aber tatsächlich zu wenig.

Ich wünsche Dir viel Glück - es ist ein abwechslungsreicher und anspruchsvoller Beruf, dem nicht jede/r gewachsen ist.

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Hallo,

meine Anteilnahme - kann auch ein trauriger Verlust sein, solch an's Herz gewachsenes Tierchen - ich versteh' Dich.

Also - NIEMALS - im Wald vergraben - weißt Du schon selbst - wird mit wirklich schweren Strafen sanktioniert.

ABER - jederzeit im Garten möglich, wenn mindestens 50cm tief - dann gibt's auch keinen Streß mit Behörden.

Vielleicht bastelt Ihr einen kleinen Karton aus ungebleichtem Papier oder Pappe, bemalt den noch schön und pflanzt hinterher einen Strauch oder ein Bäumchen drauf - wäre auch gleich 'ne gute "Begründung" für die möglicherweise mißliebigen Nachbarn, warum da "gebuddelt" wird.

Alles Gute Euch!

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Entschuldige bitte, aber derart "allgemein-konkrete Fragen" sind nicht mit Ja oder nein zu beantworten.

Selbstverständlich gibt es Institutionen (z.B. Leichenschauhäuser = Gerichtsmedizin), wo die Gebäude schon routinemäßig kameraüberwacht werden oder auch kommunale Einrichtungen (zum Teil), um Vandalismus o.ä. von vorn herein durch Abschreckung auszuschließen.... hat schließlich auch etwas mit Respekt gegenüber den Verstorbenen (Totenruhe etc.) zu tun.

Auch private Bestattungshäuser mit Kühlräumen für Verstorbene (keine/r der dort Beschäftigten würde diese übrigens als "Leichenhallen" bezeichnen - auch die Wortwahl drückt etwas aus....) werden teilweise durch Kameras "geschützt" (Kriminelle lassen sich davon natürlich nur eingeschränkt beeindrucken - siehe Banküberfälle). Eine Pflicht dazu gibt es aber nicht.

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Nein

.... lt. Gesetz in D nicht - ABER siehe hier - ähnliche Frage, wurde vor ein paar Tagen gestellt, meine Antwort: http://www.gutefrage.net/frage/schmuck-aus-asche-eines-verstorbenen#answer-401688925

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Hallo Kim,

es ist möglich - wenn Du eine/n BestatterIn Deines Vertrauens findest, die/der für derartige, zutiefst menschliche Wünsche Verständnis hat und dafür Sorge trägt, daß dieses Bestattungshaus die Urne ausgehändigt bekommt, bevor sie zum Friedhof gebracht wird, um bestattet zu werden.

Auch manch' privates Krematorium ist da großzügiger, als die kommunalen und macht es selbst, wenn der Bestatter das Medaillon gleich mitgibt.

Gesetzlich erlaubt ist eine sogenannte Aschenteilung (und um eine solche handelt es sich ja - auch, wenn nur ein Gramm für ein Medaillon entnommen wird) allerdings nicht - es kommt also nicht "nur" darauf an, daß die Angehörigen zum Bestatter Vertrauen haben - umgekehrt muß der/die BestatterIn auch den Angehörigen vertrauen können - schließlich setzt es/sie seine Gewerbeerlaubnis auf's Spiel, wenn die Ordnungsbehörden "davon Wind bekommen"....

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