Nutzungsrecht grab?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Sando,

die Sachlage ist höchst einfach - auch, wenn sie sich Dir gerade nicht von dieser Seite zeigt:

  1. Verantwortlich ist der/die Inhaber/in des Nutzungsrechtes an der Grabstelle PUNKT
  2. Sollte das Nutzungsrecht an dieser Grabstelle qua Erbe an Dich übergegangen sein, wüßtest Du wohl davon....
  3. Derartiges nicht telefonisch debattieren - wie oben bereits erwähnt, hat es sich ein/e Mitarbeiter/in der zuständigen Verwaltung da augenscheinlich sehr einfach gemacht und "den Erstbesten" mit gleichem Nachnamen in der näheren Umgebung "zu verhaften versucht" - also SCHRIFTLICH widersprechen und die Einspruchsfrist (ist hoffentlich angegeben in dem dubiosen Anschreiben, ansonsten eben so schnell wie möglich) beachten.
  4. Übrigens werden von Nutzungsberechtigten regelmäßig der komplette Name und Adresse, meist sogar das Geburtsdatum (falls mal wer umzieht und vergißt, seine neue Adresse dort anzugeben) erfaßt - sollte diese Behörde dabei zu schlampig gewesen sein und nicht alle Angaben aufgenommen haben, ist das ihr Problem, aber nicht Deins - im Zweifelsfalle läge die Nachweispflicht, Du seiest der Nutzungsberechtigte, bei ihnen und nicht bei Dir, daß Du es nicht bist!

Am besten, Du schreibst den Widerspruch gleich an den/die entsprechenden Amtsleiter/in, damit nicht der/die nicht adäquat arbeitenden Behördenmitarbeiter/in das gleich wieder auf den Tisch kriegt, sondern ob seiner/ihrer miesen Arbeit vielleicht sogar einen Rüffel "von oben"....

Die Gemeinde versucht halt alles, um Verwandte zu finden.

Nur ein gleicher Nachname bedeutet noch lange nicht "Verwandtschaft", das soll die Gemeinde erst mal nachweisen. DANN wäret Ihr verpflichtet.

Da hier offensichtlich eine Verwechlung stattgefunden hat, kannst du die Angelegenheit sicher leicht bei der Friedhofsbehörde klären.

Ruf doch einfach an und frag warum die es dir schicken? Sag du kennst ihn/sie nicht und wüsstest nicht was du mit der Sache zu tun hast.


Sando266 
Fragesteller
 12.11.2021, 23:08

Hatte ich getan und die Dame meinte es sei ein Herr…. Eingetragen. Und nannte dabei meinen Namen.

jedoch wurde der Brief an meine Geschäftsadresse gesendet, daher gehe ich davon aus das da jemand im Internet schlecht recherchiert hat!!

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Locha90  12.11.2021, 23:14
@Sando266

Behörden und Internet xD Made my Day....

Also ich würde weiter darauf beharren, dass du nicht mit dieser Person verwandt bist und wie Blindi56 geschrieben hat, dann abwarten bis bzw. ob sie was beweisen können. Kannst ja noch aus Jucks dazu schreiben, dass du deinen Anwalt einschaltest, wenn sie dich weiter damit belästigen.

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Sando266 
Fragesteller
 12.11.2021, 23:22
@Locha90

Möchte ja nicht dementieren das ich nicht eventl. Irgendwie verwandt bin, aber ohne eine Vereinbarung kann man doch nicht verantwortlich gemacht werden!?!

ich meine damit das ja eine Gemeinde mit dieser Haltung ja jemand sich aussucht oder bestimmt!

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