Die Rolläden gehören zum Gemeinschaftseigentum, das ist richtig. Aber nur wenn diese auch vorhanden sind. Die WEG ist dann zuständig für die Instandhaltung/-setzung. So wie ich das hier verstehe, möchten Sie welche nachrüsten. Hier müssen Sie beachten, dass sie erstmal zumindest als Beschluss eine Erlaubnis der anderen Eigentümer brauchen, da Sie eine Umbaumaßnahme am Gemeinschaftseigentum vorhaben. Somit ist die Nachrüstung eine Sache des Nutznießers.
Es sei denn Sie können die gesamte WEG für eine Nachrüstung der Rolläden gewinnen. Dann geht es aber wieder um die Kostenverteilung und da werden bestimmt die meisten dafür zustimmen, dass die Kosten von jedem selbst für die Menge der Rolläden getragen werden.
Mein Rat: Holen Sie sich per Beschluss eine Erlaubnis dafür ein und rüsten Sie die Rolläden auf eigene Kosten nach.