Außenrolladen - Hausverwaltung oder sondereigentum?

4 Antworten

Die Rolläden gehören zum Gemeinschaftseigentum, das ist richtig. Aber nur wenn diese auch vorhanden sind. Die WEG ist dann zuständig für die Instandhaltung/-setzung. So wie ich das hier verstehe, möchten Sie welche nachrüsten. Hier müssen Sie beachten, dass sie erstmal zumindest als Beschluss eine Erlaubnis der anderen Eigentümer brauchen, da Sie eine Umbaumaßnahme am Gemeinschaftseigentum vorhaben. Somit ist die Nachrüstung eine Sache des Nutznießers.

Es sei denn Sie können die gesamte WEG für eine Nachrüstung der Rolläden gewinnen. Dann geht es aber wieder um die Kostenverteilung und da werden bestimmt die meisten dafür zustimmen, dass die Kosten von jedem selbst für die Menge der Rolläden getragen werden.

Mein Rat: Holen Sie sich per Beschluss eine Erlaubnis dafür ein und rüsten Sie die Rolläden auf eigene Kosten nach.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist doch persönliches Gusto, warum sollte das die Hausverwaltung machen? Zahlst du ja auch nicht aus der Instandhaltungsrücklage.

Ja, ist richtig. Ich mußte mich um die Außenrollos für meine Eigentumswohnung auch selber um den Anbau und die Bezahlung kümmern.


narulc 
Fragesteller
 11.01.2022, 15:14

dankesehr, aber hier steht im Internet quazi Hausverwaltung drum kümmern soll.
https://www.upmin.de/rolllaeden-gemeinschaftseigentum/

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Vennesla  11.01.2022, 15:18
@narulc

Bei mir war es meine Sache, wurde auch in der Eigentümerversammlung beschlossen, da ich die anderen Eigentümer darüber informiert habe, das meine Mieterin gerne Aussenrollos haben möchte.

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Außenrollläden gehören zwar zum Gemeinschaftseigentum, können aber mittels Teilungserklärung dem Sondereigentum zugeordnet werden.

Was steht dort bei Euch zu den Außenrollläden geschrieben?


schelm1  11.01.2022, 16:11

...kostentechnisch durchaus möglich!

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