darf eine hausverwaltung das gemeinschaftskonto für das bezahlen von rechnungen eines sondereigentums verwenden?

1 Antwort

Ich würde sagen: die Frage beantwortet ein Anwalt.

Es ist bereits fraglich, ob der Beschluss über die Heizungsanlage rechtlich haltbar ist.

Jedoch sollte der Beschluss passen: müssen auch die Umlagen und die Nebenkostenabrechnung angepasst werden. Sprich die Heizkosten, sowie Reparatur und Instandhaltung müssen komplett aus der Rechnung raus: für alle Einheiten, wäre dann nicht mehr Angelegenheit der Hausverwaltung, sondern der Eigentümer.