Wer zahlt grössere Reparaturen am gemeinsamen Haus,wenn man sich im Trennungsjahr befindet?
Ich befinde mich im Trennungsjahr. Meine Frau und unsere Tochter bewohnen weiterhin das Haus,während ich ausgezogen bin.
Jetzt ist die Heizungsanlage kaputt gegangen und muss erneuert werden. Muß ich mich finanziell an den Kosten beteiligen. Ich habe zudem auch nicht die Gelder für solch eine Reparatur.
Meine Frau will, dass ich mich zur Hälfte daran beteilige . Wir sind beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
6 Antworten
Warum solltest Du Dich an die Reparaturen noch beteiligen, wenn Du keinen Nutzen mehr davon hast? Bist Du blöd oder was?
Ich würde in Deinem Fall nichts mehr bezahlen.
Das kann sie ja im Fall der Auszahlung des Zugewinns ja irgendwie berücksichtigen, daß das Haus deswegen etwas weniger Wert ist. Immerhin muß sie Dich ja auch auszahlen, wenn sie das Haus alleine behalten will.
> Meine Frau und unsere Tochter bewohnen weiterhin das Haus,
Dann zahlen sie hoffentlich Miete (wenn nicht, solltest Du ein paar Euro in anwaltliche Beratung investieren), und daraus kannst Du doch die Reparatur bezahlen.
Heinzugsreparatur ist Sache des Eigentümers, in Eurem Fall also der Eigentümergemeinschaft.
Kommt drauf an, wie es mit dem Haus weiter gehen soll. Sofern sie es übernehmen will, kann sie es meiner Meinung nach auch allein bezahlen.
Muss das Haus verkauft werden, trägst du zur Werterhaltung bei. Dann solltet ihr die Finanzen auch erst bei der Scheidung auseinander rechnen. Sofern auch Sie die Heizung nicht allein bezahlen kann, kommt es auf einen gemeinsamen Kredit mehr auch nicht an.
Es zahlt immer der Hauseigentümer. Alles andere würde ich auf ein Gerichtsurteil draufankommen lassen und niemals von mir aus einen roten Heller zahlen; Trennungsjahr hin oder her.
Wir sind beide als Hausbesitzer im Grundbuch eingetragen
Egal wie ihr Euch bei der Scheidung entscheidet,
im Moment bist du noch Mitbesitzer, also mußt du deinen
Anteil beitragen.