Kann eine Frau nach dem Tod des Ehemannes das Haus im Grundbuch allein auf ihren Namen schreiben?
Sie haben es zusammen gebaut, jeder steht zur Hälfte im Grundbuch. Ich kenne das so: Man muss sich gegenseitig zu Erben eingesetzt haben.
Jetzt sagt eine Bekannte: sie habe das Haus allein auf ihren Namen schreiben lassen, obwohl sie sich nicht zu Erben eingesetzt haben. Die beiden gemeinsamen Kinder bekommen erst nach ihrem Tod einen Pflichtteil. Ich kann das nicht nachvollziehen. Hat sie mich belogen?
5 Antworten
Ist etwas durcheinander. Wenn die Kinder nur ihren Pflichtteil bekommen sollen, ist das ein Anspruch nur auf Geld. Das muss dann aber testamentarisch vom Erblasser so bestimmt worden sein.
Gibt es kein Testament, erben die Frau und die Kinder zu gleichen Teilen. Hier von der vererbten Hälfte die Frau die eine Hälfte, also 1/4 und die Kinder je 1/8.
Kann eine Frau nach dem Tod des Ehemannes das Haus im Grundbuch allein auf ihren Namen schreiben?
Insoweit sie (Allein-)Erbin geworden ist, kann sie das tun.
Sie haben es zusammen gebaut, jeder steht zur Hälfte im Grundbuch.
Damit gehörten ihr vorher 50% des Grundstücks.
Ich kenne das so: Man muss sich gegenseitig zu Erben eingesetzt haben.
Müssen muss man gar nix. Man kann den anderen als Erben einsetzen lassen, ohne dass man sich selbst als Erbe einsetzen lässt.
Jetzt sagt eine Bekannte: sie habe das machen lassen,
Sie hat was machen lassen?
obwohl sie sich nicht zu Erben eingesetzt haben. Die beiden gemeinsamen Kinder bekommen erst nach ihrem Tod den Pflichtteil.
Das Ganze ergibt so noch keinen wirklichen Sinn.
- Was für letztwillige Verfügungen wurden getroffen?
- Inwiefern "erst nach ihrem Tod den Pflichtteil"? Den Pflichtteil bekomme ich sofort, wenn mir einer nach dem Gesetz zusteht und ich den Pflichtteilsanspruch auch geltend mache.
Ich kann das nicht nachvollziehen.
Ich verstehe leider herzlich wenig.
Update: ICh habe jetzt erfahren, dass sie gelogen hatte. Es existiert ein Berliner Testament.
Wenn es nach deutschem Erbrecht geht: ja dann hat sie dich belogen.
Ohne Erbschein oder notarielles Testament wird das Grundbuch überhaupt nicht berichtigt. Oder sonstige notarielle Verträge.
Ohne Testament erbt der Ehepartner*in mit den Kindern des Verstorbenen.
Und Pflichtteil steht den Kinder nur zu, wenn sie enterbt werden- Sprich bei der Bekannten würden die Kinder nicht zum Erbe.
Ich nehme an bei der Bekannten liegt ein klassisches Berliner Testament vor, überlebender Ehegatte wird zum Alleinerben und die Kinder zu Schlusserben. Verbunden mit einer Strafklausel - das Kind welches nach dem Erstversterbenden seinen Pflichtteil fordert, verliert die Stellung als Schlusserbe.
Laut ihrer Aussage haben sie sich nicht gegenseitig zum Alleinerben eingesetzt,
Evt. erinnert sie sich nicht mehr - oder sie denkt nur, dass sie als Alleineigentümer im Grundbuch steht.
Je nach Alter der Dame und deinem Kontakt zu deren Kinder - sollten diese sich mal drum kümmern.
Seit wann ist der Mann verstorben!?
Je nach Auslastung des Gericht: sind vorhandene Testamente überhaupt noch nicht eröffnet.
Sollte es also tatsächlich kein Testament geben- ist der Erbschein dringend zu empfehlen, zumal die Berichtigung des Grundbuches innerhalb 2 Jahre im Zuge der Erbfolge gebührenfrei ist. Solange ihr nicht in Bayern lebt- eine Handlungspflicht der Erben, soweit mir bekannt ist BY das einzige Bundesland welches hier von sich aus tätig wird.
Ist nicht Bayern. Die Kinder der Bekannten, die Anfang 70 ist, kenne ich gar nicht, die wohnen nicht in meiner Gegend.
Update: Die Frau hat gelogen. Ich habe erfahren, dass ein Berliner Testament existiert.
vermutlich haben sie ein Berliner Testament gemacht, nachdem die Kinder erst erben, wenn beide Eltern verstorben sind. Wenn die Kinden dann keien Pflichteil fordern gehört das Haus dem Überlebenden
Angeblich hat sie das nicht gemacht, aber trotzdem das ganze Haus überschrieben bekommen. Ich denke, sie hat mich belogen.
Update: Ja, war eine Lüge von ihr. Ich habe erfahren, dass sie ein Berliner Testament hatten.
Nein, sie hat es nur nicht richtig verstanden.
Dann etwas zu erzählen, ist oft nicht so gut.
So kenne ich das auch. Die Frau meint aber, die Kinder bekommen erst nach ihrem Tod etwas. Das hat der verstorbene Mann aber nicht festgelegt.