Rückforderung?
Hallo, kurze Frage, mein Mann und ich haben vor ca. 30 Jahren die Geschwister meines Mannes ausbezahlt. Wir sollten das Haus erben.
Haben wir mit den Schwiegereltern besprochen, sie haben es notariell beglaubigen lassen, auch das die Geschwister auf den Pflichtteil verzichten. Alles notariell beglaubigt.
Meine Frage wäre ob man dieses Geld zurückfordern kann bei Auszug aus dem Haus.
Die Geschwister bestreiten das. Danke.
3 Antworten
Nein, da kann man nichts zurück fordern. Genauso wenig wie die Geschwister noch etwas fordern können (weil vielleicht das Haus sehr wertvoll geworden ist).
Es wurde ja ein rechtskräftiger Vertrag gemacht.
Die Geschwister haben Recht.
Ihr habt einen gültigen und notariell beglaubigten Vertrag. Solange da nicht vertraglich vereinbart war, dass ihr das eigenmächtig zurücknehmen könnt, ist die Sache gegessen und es ist wie es ist. Ihr könntet euch allenfalls im Einvernehmen mit den Geschwistern des Mannes darauf einigen alles rückgängig zu machen. Aber fordern könnt ihr nichts. Ob ihr selbst in dem Haus wohnen bleibt ist dafür völlig egal.
eine Rückforderung wird wohl aus meiner Sicht nicht möglich sein, aber Du kannst ja das Haus verkaufen....