Wie ist der Ablauf beim Erbe(Immobilie), wenn kein Testament vorhanden ist und es mehrere Kinder gibt?
Hallo, ich melde mich mit folgendem Anliegen:
Unser Vater ist verstorben und hat ein Haus hinterlassen. Es liegt weder ein notarielles noch ein handschriftliches Testament oder ähnliches vor. Wir sind drei Geschwister, die viel Kontakt zu unserem Vater in den letzten Jahrzehnten hatten. Wir haben noch eine Halbschwester die 30 Jahre lang keinen Kontakt zu meinem Vater hatte... wir kennen weder ihren Nachnamen noch ihren Wohnort.
Ich würde gerne das Haus meines Vaters kaufen bzw. meinen anderen Geschwister ausbezahlen. Ein aktueller Verkehrswertgutachten liegt bereits vor. Meine zwei "bekannten" Geschwister sind damit einverstanden.
Meine Fragen sind nun:
1. Wie ist der Ablauf dieses "Erbvorgangs"?
2. Müssen wir uns zuerst beim Standesamt melden? Oder meldet sich irgendeine Instanz "automatisch" bei uns?
3. Macht das Nachlassgericht überhaupt irgendwas, wenn es kein Testament gibt?
4. Wer macht die unbekannte Halbschwester ausfindig?
Schonmal danke für alle Hinweise :-)
Wir leben alle in BadenWürtemberg. Unsere unbekannte Halbschwester vermutlich in einem anderen Bundesland.
1 Antwort
Ist sie aus einer früheren Ehe deines Vaters oder aus einer Beziehung? Wenn er als Vater eingetragen ist, dann gebt bei der Beantragung des Erbscheines das an, was ihe von ihr wisst, denn sie ist genauso erbberechtigt wie ihr anderen Kinder.
Du kannst den Kauf nicht abwickeln, solange sie nicht ermittelt ist und solange ist auch der Erbgang als solcher blockiert, denn ihr bildet eine Erbengemeinschaft zusammen mit allen Geschwistern, d.h. auch mit ihr. Und ohne ihre Zustimmung kann weder ein Konto aufgelöst werden, noch der Nachlass verteilt werden.
Also versucht auch euerseits alles, sie so schnell wie möglich ausfindig zu machen. Ihr habt doch wenigstens den Namen (Geburtsnamen und Vornamen) und wo sie vlt. geboren wurde oder mal gelebt hat. Damit kann man schon eine einfache Anfrage beim Einwohnermeldeamt machen und bekommt, wenn sie in DE lebt, eine Anschrift.
Es wird nur ein Erbschein beantragte, auf dem alle Erben eingetragen sind, auch die unbekannte Schwester. Da ihr eine Erbengemeinschaft werdet, müssen alle Geschwister zustimmen, damit eine Überschreibung auf dich erfolgen kann.
Erbengemeinschaftsen können schwierig sein, wie in eurem Fall.
Vielen Dank für die Antwort. Also die Halbschwester stammt aus einer früheren Ehe. Das heisst, dass wir drei dann zuerst beim Standesamt jeweils einen Erbschein beantragen müssen mit dem Hinweis darauf, dass es noch ein weiteres Kind gibt? Und das Grundbuchamt benötigt dann sozusagen alle vier Erbscheine bzw. alle vier Unterschriften, damit ein Überschreiben auf meinen Namen möglich ist?