Meine Schwester will das Haus von meinen Vater erben und mich minimal auszahlen?

8 Antworten

Die Rechtslage scheint doch glasklar zu sein: Deine Schwester und du haben den Vater zu je 1/2 beerbt mit der Folge, dass jegliches Eigentum des Vaters nun euch beiden quotal gehört und keiner verlangen vom anderen verlangen kann, daraus einen Gegenstand (wie hier das Haus) zu 1/1 zu erhalten, aber nicht den tatsächlichen Wert dafür zugrunde zu legen. Euer Problem kann befriedigend nur gelöst werden, wenn ihr den Gesamtwert des Nachlasses des Vaters (also Haus- und weiteren Vermögensbesitz) ermittelt und euch darüber einig seid, dass jeder von euch 50% aus diesem Gesamtwert beanspruchen kann. Wenn also der Vater neben dem Haus z.B. noch Vermögenswerte von 300.000 €³ hinterlassen hat und das Haus einen Verkehrswert von 500.000 € hat, hätte jede/r von euch 400.000€ zu beanspruchen. Wenn die Schwester das Haus übernehmen möchte, könnte das "gerecht" nur gehen, wenn sie dir den gesamten weiteren Nachlass von 300.000€ überlässt und dir zum Ausgleich 100.000€ zuzahlt. Es obliegt dann deiner Großzügigkeit, deiner schwester einen "Familienrabatt" zuzugestehen und von ihr nur 100.000€ minus X € - in dem Beispiel - zu verlangen. Kritischer wird es allerdings sein, wenn der Vater neben dem Haus nur geringes weiteres Vermögen hinterlassen hätte und sich deine Schwester schwer tun würde, dir praktisch die Hälfte des Hauswertes zu zahlen. In diesem fall wäre wohl besser, das Haus zu verkaufen und den Erlös 50:50 zu teilen, so dass jeder selbet entscheiden kann, was er mit dem Betrag anfängt. Letztendlich wäre das ja auch das Ergebnis, wenn es zu einer streitigen Teilungsversteigerung des Hauses käme und was den weiteren Nachteil hätte, dass bei einer Versteigerung erfahrungsgemäß die Gefahr besteht, dass es unter Wert zugeschlagen werden muss, weil etwaige Bieter in Kenntnis der Situation nur zurückhaltend bieten würden. Also: Versucht euch zu einigen und vermeidet möglichst einen Familienkrieg darüber; denn jedem von euch stehen 50% des väterlichen Nachlasses zu. Und an diesem Grundsatz "kann keine Maus etwas abbeißen", wie der Volksmund sagt !

hoekerlein 
Fragesteller
 10.06.2023, 23:16

Oh man die Rechtslage ist klar. Ich musste für uns den Erbschein beantragen persönlich am Donnerstag. Dann bekommen wir in 2 bis 3 Monaten Post. Da müssen wir viel ausfüllen wurde mir erklärt. Danach erhalten wie die Rechnung und dann den Erbschein. Das dauert also 4 bis 5 Monate. Im Grundbuch werden wir beide kostenlos eingetragen.

0

Das ist ne ganz einfache Angelgenheit! auch wenns weh tut!

Werdet ihr euch nicht einig, geht die Sache vor Gericht. Dann wird eine sogenannte Zwangsteilungsversteigerung eingeleitet. d.h. keiner von euch kriegt das haus, sondern nur das, was die Versteigeurng einbringt. und da ist meistens das niedrigste Gebot der sogenannte Verkehrswert. und der ist meistens extremst viel geringer als der reelle wert.

ein UNABHÄNIGER gutachter, meinetwegen auch einfach ein markler, den ihr mit der Schätzung der Immobilie beauftragt kostet weit weniger als ein prozess und wird schon nicht a.) die Hütte weit unter Wert verramschen und b.) nicht überteuert schätzen.

So hättet ihr dann auch eine wenn auch geringe Chance, die Sache friedlich beizulegen und vielleicht eines Tages wieder zueinander zu finden.

Da wo ich wohne, also in einem anderen Ortsteil meiner Stadt, ist vor nicht all zu langer Zeit ein wirkich stinkreiches Unternehmerspaar verstorben. mit einer der Töchter liege ich ein wenig im Clinch, weil ich es gewagt habe, mit meiner billigen Schrottkarre auf "IHREM" Parkplatz zu parken.. Als vor Jahren mein Opa gestorben ist, hat der persönliche Sekretär von ihm meiner Oma einen Strauß Blumen und 500 € vorbei gebracht. Töchterlein hat, nach dem sie das erfahren hat, sogar mittels Anwalt versucht, das Geld zurück zu fordern. "Mein Vater war bereits dement" und der gleichen...

Wie dem auch sei, ich habe natürlich vollttes verständnis, immernin hat sie ja nach dem ihr Vater tot war kaum was geerbt. also nur die Hälfte von rund 80 Mio. Euro Privatvermögen zzgl. der Firma, die die ärmste sich mit ihrer nicht weniger gierigen Schwester teilen musste.

Das gute daran: durch den Privatkrieg mit der Schwester hat sie den Krieg gegen mich total vergessen.

lg, Nicki

Harald2000  10.06.2023, 12:32

Maklerschätzung ist gratis …

0
Moped85  10.06.2023, 12:39

Hä? Der Persönliche Sekretär deines opas hat deiner Oma Geld udn Blumen gebracht. Was hat die reiche Erbin damit zutun?

0
NickiLittle  11.06.2023, 05:46
@Moped85

nein, das ist etwas komplexer, das Unternehmerpaar, um das es ging, war mit meinen großeltern irgendiwe verbandelt. und der Unternehmer, als er vom tod meines Opas erfuhr, hat meiner Oma die Blumen und das Geld zukommen lassen.

und als die Tochter des Unternehmers das erfuhr, wollte sie das geld wieder haben. ich wollte damit nur aufzeigen, wie gierig manche menschen werden, wenns ums erbe geht.

1
Moped85  11.06.2023, 09:21
@NickiLittle

Ahhh achso. Krass. 500 Euro von ein paar Millionen fallen natürlich schwer ins Gewicht. :D

0

Willkommen im Leben. Habt ihr schon geteilt oder redet ihr noch miteinander.

Fakt ist - ihr könnt euch das Leben gegenseitig schwer machen und den Streit einschließlich die Erbengemeinschaft noch euren eigenen Kindern vererben. Ihr wärd nicht die Ersten.

Als Richtwert wird beim lastenfreien Haus angenommen Verkehrswert minus 20% Familienrabatt. Nur der Grundstückswert - dann wäre das Haus abrissreif.

Einen Vergleichswert mit etwas Menschenverstand bekommt man dies im Vergleich der regionalen Inserate vielleicht hin.

Ob ihr euch einig werdet oder nicht -!ihr seid innerhalb zwei Jahren verpflichtet nach GEG zu sanieren, falls noch nicht erfüllt. Ihr könntet euch ja zumindest hier auf einen Kostenvorschlag einigen.

Wenn ihr die Schnauze von der EG voll habt, Grundsteuer und Versicherungen teilen, Nebenkosten, dringende Instandsetzung - dann kann einer von euch die Teilungsversteigerung beantragen. Werdet ihr euch dann über die Verteilung des Erlöses nicht einig: es wäre nicht der erste Betrag der bei Gericht in Folge Verjährung der Staatskasse zugeführt wird.

Ob es jetzt Sinn macht die Schwester finanziell zu melken nur weil du der Meinung bist, dass sie über ausreichend Eigenkapital verfügt.?

Ich bekomme schon die Krise, wenn eine Freundin von mir in einer depressiven Phase erwähnen muss, dass ihr Vater ihrem älteren Bruder zwei Autos und ein Mofa finanziert hat und ihr nur eins. Dann war es eben so. Ich kann doch im Erbfall nicht das ganze Leben gegeneinander aufwiegen.

Hätte Vater ein Testament hinterlassen oder der Schwester die Immobilie bereits vor 10 Jahren geschenkt - hättest du vielleicht überhaupt nichts bekommen.

hoekerlein 
Fragesteller
 10.06.2023, 23:03

1. Das Haus ist keine Abrissbruchbude. 2. Geld ist genug da. 3.da ich selber Immobilien verwalte über 13 Jahre und in eigenen bezahlten Haus lebe kenne ich mit Sanierungen genug aus. Es geht nur um ehrliche Aufteilung. Ansonsten bleibe ich im Grundbuch und teile mir die Unterhaltungskosten des Hauses mit meiner Schwester. Sie hat auch ein Haus auch bezahlt und zwar in der Nähe von Hamburg.

0
kabbes69  11.06.2023, 11:26
@hoekerlein

Dann versuche doch herauszufinden warum du nun zum Buhmann wurdest.

Von der ehrlichen Aufteilung scheint deine Schwester in deinen Augen ja sehr weit entfernt zu sein.

Unter Geschwistern darf ehrlich ein wenig Spielraum haben- solange beide Seiten damit einverstanden sind. Vielleicht hilft ein Moderator der sich von beiden Seiten die Argumente anhört und versucht zu vermitteln. Warum will deine Schwester aus Hamburg weg, was hat sie mit dem Haus vor wenn sie umzieht.... welche Ängste hat sie, dass sie so sparsam lebt

Oder Je mehr man hat desto mehr man will.....

0

Wenn ihr euch nicht anders so einigen könnt, so das es für beide in ordnung ist, ist die einzige Möglichkeit, um es wirklich fair aufzuteilen, das Haus zu verkaufen und den Erlös zu teilen. Ich würde das genau so meine Schwester sagen: Wenn sie dir kein faires Angebot macht kann sie das Haus eben nicht behalten.

Nur eine korrekte Schätzung hilft, den realen Wert zu ermitteln. Selbst bei einen Verkauf und Teilung des Erlöses ist das sinnvoll. Den Wert fair zu ermitteln ist der beste Weg die Gefahr zu reduzieren, dass ihr euch für immer zerstreitet.

Tipp: die Bausparkassen haben Schätzer, die zu fairen Preisen arbeiten und sinnvolle Werte finden. Ein Wertgutachten von der Bank hat das Ziel, ein Haus zu verkaufen, wobei ein niedriger Preis die Chancen der Bank erhöht. Offizielle Gutachter haben riesige Wartelisten und happige Preise.

Harald2000  10.06.2023, 12:34

Maklerschätzung ist gratis …

1
mjutu  10.06.2023, 12:42
@Harald2000

Ja, und aus Eigeninteresse immer im Sinne des „Käufers“! Bei Erbstreitigkeiten ist das kontraproduktiv.

Ich rief bei einem Berater einer Bank an, bei der ich ein Gemeinschaftskonto mit einem Familienmitglied hatte. Er stoppte mich gleich nach dem ersten Satz und fragte: „Es erspart uns Arbeit, wenn wir zunächst die Grundlagen klären: Sprechen Sie beide noch miteinander oder haben Sie geerbt?“

0
mjutu  10.06.2023, 13:00
@Harald2000

Der Makler verdient beim Verkauf. Darauf ist die Leistung und der Vertrag zugeschnitten, in dessen Rahmen er schätzt. Je niedriger der Preis, desto höher die Chance zu verkaufen.

Ich habe einige Häuser verkauft. Bei 2 Stück hatte ein Mitbesitzer einen Makler hinzugezogen, der eine Schätzung anfertigte, bevor er meine Unterschrift einholte. Da ich nicht einverstanden war, ließ ich von der Bausparkasse schätzen. Die Verkaufspreise lagen 40‘000 und 45‘000 € über der Schätzung des Maklers.

0
Harald2000  10.06.2023, 15:11
@mjutu

Trotzdem war ja wohl die Schätzung des Maklers gratis ...

0
mjutu  10.06.2023, 17:08
@Harald2000

Richtig. Und doch hätte sie mich sehr viel Geld gekostet. Und für das Beilegen von Erbstreitigkeiten wäre sie ein Brandbeschleuniger gewesen. Dies ist meiner Ansicht nach für die Frage relevant, während das „gratis“ ein gespaltenes Haar ist.

0