Ist das Wort " Erbschleicher" eine strafbare Beleidigung?
Hallo zusammen
Frage: Kann man Angezeigt werden, wenn man jemanden, bei jemand anderen, Erbschleicher nennt?"
Erklärung zur Frage:
Ich habe meine Schwester, vor meinen Vater in schriftlicher Form ein Erbschleicherin genannt. Der Grund dafür ist, weil sie versuchen wollte, das ich über das Erbe, meinen gesetzlichen Betreuer nichts erzählen sollte. Sprich: Sie wollte das Erbe dem Ämtern nicht mitteilen. Nun ist sie aber ein Person die mich nicht leiden kann und seit Jahren schon versuchte auf mir rum zu hacken. Sogar Lügen und Beleidigungen wie " Menschen ohne Arbeit mit Behinderung, Verdienen keinen Respekt" Sätze waren dabei usw.
Worauf ich hinaus will:
Ich nannte sie Erbschleicherin weil ich wollte für meinen teil das man ehrlich mit dem Erbe meiner Oma ( die Mutter, meiner Mutter und meine Mutter lebt aber nicht mehr) umgeht. Aber das Verschweigen vor dem Ämtern, wo man Angaben und Abgaben machen muss, ist in meinen Augen ein Gier Gedanke nach mehr, Geld von meiner Schwester. Und ich selber hasse unehrlichkeiten.
Das Erbe sollte durch 3 Enkelkinder geteilt werden. Meine Qusine und meine Schwester haben meine Oma zu Lebenzeiten, immer wieder um Hilfe gebeten durch Vorrauszahlung von Erbegeld. Weil meine Oma hatte das Geld von Opa und dessen schriftlichen Erbewunsch und Erbe, nach seinen Tod früher geerbt. Dies wurde schriftlich verfasst. Meine Schwester war dann, die letzten Lebensjahre der Vormund für meine Oma.
Mein Vater hat dem Text an sie über Whats-App weiter geleitet mit dem Erbschleicher Satz meinerseits an meine Schwester. Diese schickte meinen Vater eine Sprachnachricht das sie sich überlegen würde " mich wegen des Wortes Erbschleicher wegen Beleidigung überlegt, mich an zu zeigen".
Ist das überhaupt eine Beleidigung?
3 Antworten
Eine Beleidigung ist eine Beleidigung, wenn der Beleidigte in seinem gesellschaftlichen Ansehen herabgewürdigt wird. Dazu braucht es Zuhörer. Sonst ist es eine Beschimpfung.
Bei deinem Beispiel könnte man das durchaus annehmen. Man müsste aber die Kommunikationskette näher betrachten. Könnte aber durchaus sein. Das muss aber ein Richter beurteilen.
Freunde macht man sich so keine.
Lies Dir den §185 StGB durch sowie Anmerkungen/Entscheidungen dazu und entscheide selbst, ob es sich um eine Beleidigung handelt oder nicht.
Das ist deine Meinung- teilweise könnte es der Tatsache entsprechen..und wenn sie dich deshalb anzeigen will, hadt du evtl.ins Schwarze getroffen. Und Beleidigungen...eher nicht, wenn man die Definition dazu auflistet.