Bei einer Ehe zwischen muslimischen Mann und Christin ist es Pflicht das Kinder muslimisch erzogen werden die Frau Ihre ursprüngliche Religion behalten darf.
Aber welche Regeln gelten bei proteestantisch rk-katholischer Ehe (Orthodoxe sowie kleinere Religionsgruppen die nicht durch Einkommenssteuerfinanzierung begünstig sind wie Zeugen Jehovas sind eine andere Sache...hier ist es dem Standesamt sicherlich wurscht und Religionszugehörigkeit auch nicht behördlich erfasst).
Von meinen Eltern würde mir erzählt, daß immer die Religion der Mutter entscheidend ist welcher Religion das Kind zugeordnet wird )ist dann wohl ähnlich wie im jüdischen wo immer die Religion der Mutter maßgeblich ist ob einer Jude ist).
Tatsächlich stelle ich fest das diese Regel so gut wie immer in meiner norddeutschen Umgebung gilt. Wir haben etwa 75% Protestanten und aus dem 10km entfernten Nachbarkreis (es ist oldenburgerMünsterland) der traditionell historisch katholisch ist sind seit jeher viele Katholiken hier seßhaft neuangesiedelt (ein weiterer kleinererTeil kam nach dem Krieg durch schlesische Kriegsflúchtlinge hinzu.
Da der Unrlterschied der beiden Religionen ja im praktischen Leben kein Hindernis darstellt gibt es jede Menge Mischehen. Das kõnnte schon weit über 5% aller Ehen ausmachen.
Es ist tatsàchlich so das in diesen Trans konfessionellen Ehen die Kinder immer die Religion der Mutter annehmen
Aber gilt diese Regel für ganz Deutschland und wenn ja gibt es hier eine gesetzliche Regelung ?