Geht die Urlaubsplanung von Verheirateten gegenüber Unverheirateten Mitarbeitern vor?
Hallo zusammen,
wie jedes Jahr gegen Ende des Jahres das gleiche Thema, die Urlaubsplanung steht an.
Die Urlaubsplanung meiner Frau ist bereits vom Arbeitgeber genehmigt, meine hingegen ist noch nicht mit dem Arbeitgeber / Vorgesetzten besprochen. Ich bin Beamter des Landes NRW, meine Frau ist Angestellte im Einzelhandel. Wie ich in einer kurzen Unterhaltung mit einem Kollegen erfahren habe, würden wir uns um eine Woche überschneiden, was in meinem Job nicht geduldet wird. In meinem Team sind wir 4 Bedienstete, ich bin der einzige verheiratete, alle anderen sind single oder nicht verheiratet.
Ich habe irgendwann mal gehört, dass die Urlaubsplanung von Verheirateten der Urlaubsplanung von Unverheirateten vorgeht. Kann mir jemand was dazu sagen?
Hintergrund ist, dass ich natürlich mit meiner Frau zusammen Urlaub haben möchte. Evtl. wird meine Frau nächstes Jahr schwanger sein. Da möchte ich sie natürlich auch in der gemeinsamen freien Zeit unterstützen. Meine Frau könnte ihren Urlaub nicht mehr ändern, da dort die Urlaubsplanung bereits "steht".
Vielen Dank für eure Hilfe!