Kann der Vermieter die Kosten für den Austausch der Wasseruhren auf den Mieter umlegen?
Kann ein Vermieter die Kosten für den Austausch der Wasseruhren in der Wohnung auf die Nebenkosten der nächsten 5 Jahre verteilen?
Der Vermieter weist per Rechnungskopie nach, dass er einen Betrag von 470 Euro an einen Installateur für den Austausch von drei Wasseruhren bezahlt hat. Er teilt dem Mieter mit, dass er diesen Betrag auf die Nebenkosten der nächsten 5 Jahre umlegen will. Ist das rechtens? Wenn nicht, wo steht das?
Austausch,
Nebenkosten,
Wasseruhr