Zivilprozess, kann ich die Verteidigungsanzeige direkt mit der Klageerwiderung vereinen?

Gemäß §§ 697 Abs. 2, 276 ZPO habe ich eine 2-wöchige Notfrist zu erfüllen meine Verteidigungsabsicht in einem Zivilprozess anzuzeigen. Leider kann ich auch nirgendwo im Internet festellen, ob ich nicht direkt in •einem• Schreiben

a) Meine Verteidigungsabsicht anzeigen darf

b) Meine Klageerwiderung begründen darf

Hierbei handelt es sich um eine ursprüngliche Klage aus einem Mahnbescheid, der durch die ehemals gleiche Adresse eines Familienangehörigen auf meinen Vornamen abgeändert wurde und gegen mich eingeleitet wurde. Nun liegt die Zuständigkeit des Falls dem Amtsgericht vor, nachdem ich zuvor Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt habe.

Kurz und knapp würde ich somit meine Absicht der Verteidigung im Schreiben anzeigen, beantragen die Prozesskosten im Falle eines Klagegewinns an den Gegner zu übertragen und letztendlich meine eindeutig klare Begründung anheften, dass es sich bei mir nicht um den wahren Schuldner handelt.

Wenn jemand da mehr weiß, ob das so formgerecht ist in diesem Bürokratie-Schrottplatz, wäre ich sehr dankbar das kurz zu erklären. Vielen Dank euch und schonmal falls gegeben ein schönes Wochenende!

PS: Interessant und beinahe frech finde ich es auch, dass auf dem Schreiben vom Amtsgericht nun nur mein •erster• Vorname und •Nachname• zu finden ist.

Zuvor aber auf dem Mahnbescheid stand mein Erst- und Zweitname + Nachname, was wenigstens einigermaßen die Verwechslung erklären könne, da der ursprüngliche Schuldner meinen Zweitnamen als Vornamen trägt und selbstverständlich auch den gleichen Nachnamen hat.

Rechtsanwalt, Recht, Amtsgericht, Bürokratie, Gerichtsverhandlung, Justiz, Rechtslage
Mieter kündigt Wohnung und zahlt letzte 3 Monatsmieten nicht, da er nun Grundsicherung + Rente bezieht. Was tun als Vermieter?

Hallo liebe Gemeinde,

wir haben einen sehr nervenaufreibenden Fall vor uns. Unser Mieter hat gekündigt. Zuvor gab es eine Güteverhandlung beim Gericht wo wir uns nicht einig geworden sind. Er ist in Monat 3 drin und hat nicht einen Cent Miete bezahlt. Er will quasie die Kaution abwohnen weil er genau weiß das er Sie nicht bekommen wird.Er zieht Ende des Monats aus der Wohnung aus.

Ich weiß noch wie deren Anwalt im Flur bei Gericht gesagt hat ,, Ihr Vermieter kann kein Geld von Ihnen holen da Sie Grundsicherung und Rente beziehen. Zahlen Sie keine Miete"

Unfassbar wo leben wir hier?? Er hat mehr als offensichtlich Mietschulden UND muss noch die Betriebskostenabrechnung nachzahlen und ich bin als Vermieter aufgeschmissen nur weil er Grundsicherung bezieht?? Ist dieses Geld denn Unantastbar?? Er hat doch Geldfluss wo ist das Problem?

Über Vermieterpfandrecht will ich mit unserem Anwalt nicht gehen da der Mieter absolut nichts hat. Das ist zum Scheitern verurteilt.

Müsste es nicht eine Urteilsverkündung geben wo der Richter etwas beschließt wenn eine Güteverhandlung gescheitert ist? Wo ist das Problem das Urteil zu fällen und Ihn zur Zahlung zu verurteilen??

Ps Grundsicherung ist KEIN Hartz V. Die Grundsicherung zahl das Sozialamt nicht aber das Arbeitsamt

Habt Ihr einen Rat für mich?

Mieter, Recht, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Mietvertrag, Amtsgericht, Sozialamt, Vermieterrecht, Wirtschaft und Finanzen
Amtsgericht trödelt mit Beschluss - Was tun?

Konkret geht es um eine Betreuung. Die Betreuung war vorläufig, befristet bis 20.12.2020, angeordnet.

Normalerweise müsste das Gericht nun einen Beschluss an den Betroffenen verschicken. Es wäre entweder ein Aufhebungs- oder Verlängerungsbeschluss nötig.

Nun haben wir mittlerweile den 06.02.2021. Seit 6 Wochen ist ungewiss, wie es weitergeht. Das Gericht trödelt bzw. schickt keinen Beschluss raus!

Ich habe das Gericht im Übrigen auch schon angeschrieben. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass erst ermittelt werden muss, ob oder inwiefern eine Verlängerung der Betreuung nötig wäre.

Ich habe denen bereits mitgeteilt, dass ich keine Betreuung mehr möchte! In Deutschland darf man in der Regel niemanden gegen seinen Willen unter Betreuung stellen.

Des Weiteren stand auch schon ein psychiatrischer Gutachter vor der Haustür. Eine Begutachtung lehnte ich ab. Eine Verlängerung der Betreuung gegen den Willen des Betroffenen, und ohne psychiatrisches Gutachten bzw. ohne vorherige Anhörung ist eigentlich rechtswidrig.

Es eilt. Ich benötige den Aufhebungsbeschluss zur Vorlage bei Ämtern.

Umfrage: Was soll ich tun, wenn das Gericht so lange wartet? Meint ihr, es wäre angemessen, eine Meldung bzw. eine Dienstaufsichtsbeschwerde rauszuschicken? Gegebenenfalls wird dem zuständigen Rechtspfleger/Richter bzw. dem Gericht dann eine Rüge erteilt.

Oder sollte ich vorher einfach noch mal das Betreuungsgericht anschreiben und eine Frist setzen, bis wann ich den Beschluss benötige?

Ich erwähne noch (für die, die sich in dem Thema nicht auskennen), dass jeder Anspruch auf rechtliches Gehör hat. Als Beteiligter eines Prozesses hat man das Recht, sich gegenüber dem Gericht zu äußern, und seine Position darzulegen. Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-anspruch-auf-rechtliches-gehoer-in-der-verfassungsbeschwerde_158521.html

Andere Antwort 75%
Das Gericht noch mal anschreiben und eine Frist setzen 25%
Beschwerde/Meldung rausschicken (evtl. Rüge für Gericht) 0%
Recht, Anwalt, Amtsgericht, Betreuer, Betreuung, Justiz, Betreuungsgericht, Gerichtsbeschluss, Beruf und Büro, Abstimmung, Umfrage
Frage zu möglichem Ebay-Betrug?

Hallo an alle

Ich und meine Familie wir hatten da vor kurzem ein etwas seltsames Erlebnis mit einer Anzeige aus Ebay. Uns ist zwar nichts weiter passiert, da wir direkt gemerkt haben dass da etwas nicht stimmt... und ich könnte die Sache jetzt eigendlich einfach vergessen. Doch ich wollte euch das ganze jetzt mal kurz schildern und mal eure Meinung dazu wissen. Also hier die Story:

Meine Mutter hatte ein kleines Haus gesucht, welches aufgrund von notwendigen Renovierungsarbeiten dann vielleicht recht günstig zu haben wäre. Mein Gedanke war: Man kann ja mal im Internet schauen was man findet!

Nun muss ich wirklich klar dazusagen, dass wir uns mit "Häuser-kaufen" halt nicht gut auskennen und möglicherweise sogar eine viel zu naive Vorstellung vom Preis hatten. Haltet ihr es für möglich, für sagen wir mal 15.000 bis 20.000 Euro ein (wohlgemerkt kleines und einfaches, aber renovierungsbedürftiges) Haus in ländlicher Umgebung zu bekommen - oder ist das utopie?? Ich kann dazu leider nicht viel sagen, da ich immer in Miete gewohnt hab.

Jedenfalls hatten wir dann eine Anzeig in Ebay gefunden welche ich hier verlinke:

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/einfamilienhaus-in-67705-stelzenberg-hauptstr-/1559440147-208-21208

Wir haben die Nummer angerufen weil wir die Hausnummer wissen wollten welche in der Anzeige nicht dabei stand - doch man sagte uns tatsächlich folgendes:

"Die Hausnummer dürfe aus Datenschutz technischen Gründen nicht dabeistehen und wir müssten 250 Euro zahlen und uns beim Amtsgericht registrieren lassen damit wir dann alle Termine von Zwangsversteigerungen bekämen und somit dann auch die Hausnummer"

Meine Mutter hat direkt aufgelegt, als sie 250 Euro gehört hat...

Da kann doch was nicht stimmen - kennt ihr euch da aus mit Zwangsversteigerung u.s.w...

nun aber noch etwas... aus neugier und weil der Ort bei uns nebendran ist, sind wir dann tatsächlich mal dorthin gefahren und wollten wissen, ob dort (zumindest in der angegebenen Straße) ein Haus steht, welches augenscheinlich leersteht und auf die Beschreibung passt. Was soll ich sagen - wir wurden tatsächlich fündig! Und es ist sogar sehr schön. Sogar die Anwohner sagen es stünde schon länger leer.

Was also ist hier jetzt los...? Das mit der fehlenden Hausnummer und den 250 Euro kann doch nicht passen, aber warum existiert dann dieses Haus und die Anwohner bestätigen sogar dass es dieses Haus sein könnte???

Danke für alle Antworten

Zwangsversteigerung, Betrug, Recht, eBay, Amtsgericht, Hauskauf
Tresor von Demenzkranker Mutter geleert, was passiert wenn sie mich anzeigt?

Hallo,

ich habe heute bei meinen Eltern einen hohen 5 stelligen Betrag aus dem Tresor entnommen, da ich dazu bevollmächtigt worden bin, deren Finanzgeschäfte zu regeln und meine Eltern ihr Geld nicht mehr selbstständig verwalten können.

Mein Vater (82) hat schwer Parkinson und ist geistig und körperlich nicht mehr gesund. Bei meiner Mutter (81) wurde fortgeschrittene Demenz festgestellt. Beide müssen eigentlich ins Pflegeheim, leben aber noch zu Hause da sie dies absolut nicht wollen und ich versuche alles für sie zu erledigen und zusätzlich eine häusliche Pflege beauftragt habe.

Meine Demenzkranke Mutter rennt sowieso schon wegen alles zum Anwalt, z.B. weil ihr vom Arzt verboten wurde Auto zu fahren und ich und meine Schwester ihr deshalb das Auto auch abgenommen haben. Da sitzt sie dann beim Anwalt und behauptet ihre Kinder wollen ihr alles wegnehmen.

Und genau das wird auch passieren, wenn sie erfährt das wir das Geld aus ihrem Tresor entnommen haben um es für sie zu verwalten. Was sie ja nicht versteht, für sie ist es Diebstahl und das wird sie zur Anzeige bringen.

Auf ihr Konto haben meine Eltern keinen Zugriff mehr, das verwalten ich und meine Schwester. Nun frage ich mich, was passiert wenn sie wegen dem entnommenen Geld aus dem Tresor zum Anwalt geht.

Wie muss ich das Geld verwalten? Muss ich es auf das Konto meiner Eltern einzahlen oder kann ich es auch auf mein eigenes Konto einzahlen oder gar in meinen eigenen Tresor packen?

Bitte keine Vorschläge das ich lügen soll und z.B. sagen soll das im Tresor nichts drinn war, wenn es zur Anzeige kommt, da ich NICHT lügen kann und mich sowas zu sehr fertig macht.

Pflege, Demenz, Geld, Bank, Recht, Anwalt, Eltern, Gesetz, Amtsgericht, Gesundheit und Medizin, Jura, Parkinson, Rechtsfrage, Rechtslage, Wirtschaft und Finanzen
Angst vor dem polizeilichen Führungszeugnis?

Hallo, ihr Lieben!

Ich bräuchte eure Meinung/Einschätzung..

Es steht mir bevor, nächste Woche bei einer Supermarktkette einen Vertrag zu unterschreiben, Studentische Aushilfe - Warenverräumung.

Jedoch wird von mir auch angefordert, demnächst Quittung von meinem polizeilichen Führungszeugnis darzustellen.

Das, was mir Sorgen bereitet, ist dass ich im Jahr 2018 aufgrund meiner damals unkontrollierbaren Esstörung ein Twix in die Tasche gesteckt habe( bei Rossmann) und erwischt wurde. Polizei kam, meine Eltern kamen auch und bezahlten die Gebühr vom Rossmann( 80€). Ich kriegte 1-jähriges Hausverbot und habe Brief von der Polizei bekommen. Ich musste einen Bogen ausfüllen und alles genau beschreiben (mich rechtfertigen).

Ich habe es gemacht ( geschrieben, wie sehr ich meine Tat bereue und dass mir zum ersten Mal im Leben passiert) und viele ärztliche Befunde beigefügt.

Zu meiner Ruhe habe ich die Ansprechpartnerin vom Brief angerufen. Die meinte, dass es vom Wert unter 2€ ist und dass es mir zum ersten Mal ist, kann sein, dass nichts Weiteres folgt und ich auf einen nächsten Bescheid per Post warten soll.

Es sind inzwischen schon 2.5 Jahre her und ich habe nichts bekommen..

Ich habe trotzdem riesige Angst, das Führungszeugnis zu beantragen und schauen, was da steht..

Denkt ihr, es könnte trotzdem da sein..und zu meiner Kündigung führen?

Lieben Dank im Voraus!..

Polizei, Amtsgericht, Führungszeugnis, Straftat
Bewerbung beim Amtsgericht?

Hallo,

Ich habe mich noch nie wirklich irgendwo beworben. Ich habe meinen Realschulabschluss und gehe gerade in die 12. Klasse einer FOS. Im zweiten Halbjahr der 11. Klasse wurde mir das Amtsgericht als Praktika zugewiesen und es hat mir besser gefallen als gedacht. Leider konnte ich dieses Praktikum nur für zwei Wochen Besuchen, da es danach diesen Lockdown gab. Ich habe es mir seid dem Überlegt und kann mir sehr gut vorstellen dort eine Ausbildung zu beginnen. Aber leider gibt es ein paar Hürden.

Zum einen habe ich noch nie eine richtige Bewerbung geschrieben, nur ein paar für Praktika in der Realschule. Zum anderen weiß ich nicht ob ich die 12. Klasse schaffe, da es mir die Corona Situation wirklich nicht leichter macht. Es sind bereits letztes Jahr sehr große Lücken entstanden, die ich bis jetzt nur teils nachholen konnte. Ich weiß auch, dass ich meine Noten nicht komplett auf die Pandemie schieben sollte.

Ich bin mir aber nicht sicher wie und ob ich diese Situation in die Bewerbung schreiben soll.

Außerdem würde mich Interessieren, wie so ein Bewerbungsgespräch beim Amtsgericht aussehen würde. Falls jemand von euch sein wissen teilen möchte, wäre ich sehr dankbar!

Ich habe leider keine Bezugsperson an die ich mich wenden kann, also hoffe ich Ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben. :)

Bewerbung, Ausbildung, Berufswahl, Amtsgericht, Bewerbungsschreiben, Justiz
Einspruch einlegen per Email?

Gutentag. Ich habe per email Einspruch zu einem bußgeld Bescheid eingelegt und würde nun gern wissen wer im recht liegt. Folgendes wurde geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen X ein.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort des Amtsgerichts:

Sehr geehrter Herr X,

der Einspruch per Mail ist unzulässig. Beachten Sie hierzu bitte die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite Ihres Bußgeldbescheides.

Mit freundlichen Grüßen

Meine Antwort:

Sehr geehrte Frau X,

Da sie mir ihr beweisbild auf diese email gesandt haben ist eindeutig zu erkennen dass dies meine email Adresse ist.

§ 67 OWiG bestimmt, dass der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, zu erheben ist.

Dem Gebot der schriftlichen Einspruchseinlegung i.S.d. § 67 OWiG ist auch dann Genüge getan, wenn der Einspruch per E-Mail übermittelt wird. Auch bei einer E-Mail kann die Verwaltungsbehörde erkennen, welche Erklärung abgegeben wird und von wem diese herrührt.

Das Argument, dass eine E-Mail auch Missbrauchsmöglichkeiten eröffnet, die Identität des Erklärenden erschlichen oder missbräuchlich genutzt werden könne und E-Mail-Adressen sehr oft nicht den Klarnamen enthalten, kann nicht überzeugen. Die besonderen technischen Risiken eines Kommunikationsmittels dürfen nicht generell dem Bürger angelastet werden. Das Risiko, dass die als Erklärender ausgewiesene Person in Wahrheit überhaupt keine Erklärung abgegeben hat, mithin ein Missbrauch durch einen Dritten vorliegt, besteht unabhängig von der Übermittlungsform. Die Nutzung einer Fantasie-E-Mail-Adresse führt auch zu keiner anderen Bewertung, denn nicht der Absender, sondern der Erklärende muss aus der Erklärung ersichtlich sein. Das Übermittlungsrisiko sowie das Risiko von Missverständnissen fallen dem Betroffenen, wie auch bei den anderen Übersendungsarten, anheim.(Verfleichsfall:LG Mosbach, Beschluss vom 30.08.2018, Az. 1 Qs 22/18)

Wie bereits in der letzten email übermittelt , lege ich Einspruch gegen ihren Bußgeldbescheid ein.

Mit freundlichen Grüßen, X

Antwort des Amtsgerichts:

Sehr geehrter Herr X,

wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde ist der Einspruch per Mail unzulässig.

Gegen den Bußgeldbescheid von 25.08.2020 haben Sie per eMail vom

07.09.2020 Einspruch eingelegt. Nach der Rechtsbehelfsbelehrung ist ein

Einspruch per eMail nicht zulässig.

Sie können den Einspruch innerhalb der gesetzlichen Frist schriftlich

(auch per Fax), telefonisch oder zur Niederschrift einlegen.

Rein vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ein unzulässiger

Einspruch kostenpflichtig verworfen werden muss.

Die Stadt X stellt zur Zeit keinen Zugang für elektronisch

signierte oder für verschlüsselte elektronische Dokumente bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Bitte verzichtet auf nutzlose Kommentare, ich möchte wissen wer im recht ist mehr nicht.

Recht, Amtsgericht

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