Als Zeuge zum Gericht vorgeladen,bin ich verpflichtet hinzugehen?
Anfang dieses Jahres war ich Zeuge wie eine Dame einen Wagen leicht gerammt hat, es hat ihr auch alles leid getan und sie war extrem außer sich vor sorge. Da sie aber einen wichtigen Termin hatte hat sie mich gefragt ob ich ihre Daten dem Fahrer den Fahrzeuges geben könne, der nach 15 Minuten auch erschienen ist(war direkt vor meiner Arbeit). Der hat die Polizei gerufen und plötzlich war von Fahrerflucht die Rede,weshalb die Dame angeklagt wurde. Bin ich verpflichtet, zu diesem Termin als Zeuge zu erscheinen und gegen die Dame auszusagen? Ich bin der Meinung dass man sie zu Unrecht anklagt. Im Ladungsbrief steht zwar dass ich dazu verpflichtet bin, soweit ich aber richtig recherchiert,muss man als Zeuge zu einem Gericht nicht zwingend erscheinen.
19 Stimmen
13 Antworten
Ja du musst zum Termin erscheinen und aussagen. Es steht doch sogar im Ladungsbief drin und das sicherlich nicht umsonst. Wenn du nicht den Termin wahrnimmst, wird es vermutlich ziemlich teuer.
Dann musst du nicht für oder wider die Angeklagte aussagen, sondern die Wahrheit berichten. Auch wenn du meinst, dass sie zu Unrecht angeklagt ist, darfst du nicht die Wahrheit zugunsten der Frau manipulieren. Im übrigen hat sie Fahrerflucht begangen. Sie hätte zumindest die Polizei rufen können. Ein wichtiger Termin ist kein Grund als Beteiligte bei einem Unfall den Unfallort zu verlassen. Wenn sie, z.B. so verletzt worden wäre (was zum Glück nicht passiert ist), dass sie ins Krankenhaus hätte müssen, hätte sie auch nicht den Termin wahrnehmen können.
Ausserdem hätte sie dir falsche Daten geben können oder sie konnte nicht wissen, dass du die Daten auch wirklich weitergibst. Also keinerlei Gewißheit, dass der Unfallgegner die )richtigen) Daten bekommen hätte. An deiner Stelle hätte ich mich überhaupt nicht darauf eingelassen, sondern ihr gesagt, dass sie zu warten hat, bis der Unfallgegner kommt oder die Polizei zu rufen.
Doch du musst als Zeuge aussagen und Ich denke deine Aussage ist eher Entlastung für die Dame.
Du musst dort erschienen .. und .. es war eindeutig eine Fahrerflucht.. da kann man nichts schön reden.
Als Zeuge bist du zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.
Keine Ahnung wie es gesetzlich ist, aber moralisch müsstest du, allein schon wegen deiner Sichtweise.
Du musst aussagen. Aber nicht unbedingt gegen sie. Du darfst zwar nicht lügen aber soweit ich weiß darfst du Sachen die du wichtig findest extra betonen.