Rechnung Amtsgericht mit negativem Betrag?
Hallo,
ich habe eine Rechnung vom Amtsgericht erhalten. In einem Rechtsstreit und Klageverfahren wurde kürzlich zu meinen Gunsten entschieden. Nun habe ich aber eine Abrechnung erhalten mit folgendem Text:
Ihre Zahlungsverpflichtung beträgt: 0,00 €
Sie haben bis heute bereits insgesamt getilgt: -105,00 €
Diese Zahlungen werden bei anderen Verfahrensteilnehmern verrechnet: 105,00 €
Rechnungsbetrag 0,00 €
Also, mir ist vollkommen klar, dass ich nichts zu zahlen habe (Rechnungsbetrag 0€).
ABER, was genau bedeutet "Sie haben bis heute bereits insgesamt getilgt: -105€"
Bedeutet das, dass ich theoretisch für das Klageverfahren hätte 105 € zahlen sollen und nun muss die Gegenseite dieses mit begleichen. Oder heißt es, meine Anwältin hat dieses bereits gezahlt und sie erhält die Summe von der Gegenseite zurück? Oder as genau ist damit gemeint.
Ich vermute zwar, dass es sowas wie eine Vorabgebühr ist die von meiner Anwältin gezahlt wurde, will mich aber darüber informieren was es damit auf sich hat.
Das ist die Rechnung anonymisiert:
3 Antworten
Du hast einen Kostenvorschuss an das Gericht gezahlt, weil du die Klage erhoben hast. Nun hast du gewonnen, aber die bereits eingezahlte Gebühr wird mit der neuen Kostenschuld des Gegners verrechnet. Das heißt auf deutsch, dass dem Gericht nichts mehr geschuldet wird, aber du bekommst vom Gericht auch nichts zurück. Das Geld kannst du dir vom Beklagten (mit deinen Rechtsanwaltskosten) holen. Dein Rechtsanwalt wird deswegen vermutlich einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragen.
In einem Rechtsstreit und Klageverfahren wurde kürzlich zu meinen Gunsten entschieden.
Durch Urteil oder Vergleich?
Vielleicht kannst du ein Bild deiner Abrechnung einstellen, dass würde es erleichtern, deine Frage zu beantworten.
Da leider die KV-Nummern (bei "Bezeichnung des Ansatzes") verdeckt sind, kann ich nur vermuten:
Für das Verfahren vor Gericht musstest du eine bestimmte Summe an Gerichtskosten bezahlen. Diese sind mit dem Urteil vollständig verbraucht.
Ich gehe davon aus, dass in deinem Urteil in etwa steht "Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits." Dann hat auch der Beklagte deinen Vorschuss an Gerichtskosten dir zurückzuerstatten. Dieser Vorschuss wird dir aber nicht durch das Gericht zurückbezahlt (die Kosten sind ja wie erwähnt bereits verbraucht). Die einbezahlten Gerichtskosten musst du über das Kostenfestsetzungsverfahren festsetzen lassen. Bist du anwaltlich Vertreten, wird das der Rechtsanwalt erledigen, da er dabei auch seine Rechtsanwaltsgebühren festsetzen lässt-
Pos1: KV 1100, Pos2: KV 1100/1210
Ja so in etwa steht es im Urteil. Habe eine Anwältin. Gehe davon aus, dass Sie das regelt. Muss mich aber eh nochmal mit ihr in Verbindung setzen zu einer anderen Frage. Wollte mich nur vorab etwas schlau machen und nicht völlig planlos sein. Danke für die Erläuterung.
KV 1100 = Gebühr für das Mahnverfahren beim Mahngericht
KV 1210 = Gebühr für das Verfahren beim Amtsgericht (die bereits bezahlte Gebühr KV 1100 wurde bei dir bei dieser KV-Nummer mit angerechnet)
Ich verstehe das so, dass 105€ Kosten für Dich entstanden sind, diese aber die Gegenseite bezahlen musste.
Urteil. Die Abrechnung habe ich oben beigefügt