B2B - Rücknahme gelieferte Waren?

1 Antwort

Im B2B-Verkehr: unverzügliche Prüf- und Rügepflicht (§ 377 HGB). Andernfalls fiktive Genehmigung der Ware.

6 Monate sind nicht unverzüglich; es bestehen somit keine Ansprüche mehr aus der Falschlieferung.

jenshiller  16.09.2022, 09:53

So kenne ich das auch, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Du könntest "Anwalt`s Liebling" übriegns mit einem kleinen Danke "belohnen".

Immerhin hast du keine Ahnung, aber kostenlosen Sachverstand eingefordert und erhalten.

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