B2B - Rücknahme gelieferte Waren?
Hallo,
wir haben einem Geschäftspartner (B2B) für ein Kundenprojekt Lautsprecher bestellt.
Diese wurden telefonisch korrekt geordert und dann direkt vom Fachgeschäft zum Geschäftspartner geliefert. Leider ohne Auftragsbestätigung.
Lautsprecher wurden in schwarz telefonisch bestellt, geliefert beim gewerblichen Geschäftspartner allerdings in Farbe weiß.
Nun nach ca. 6 Monaten wird Ware reklamiert (bereits ausgepackt) da die falsche Farbe geliefert wurde. Rechnung von uns wurde bereits beglichen (ohne Angabe der Farbe auf der Rechnung).
Der Geschäftskunde möchte nun die Rückgabe der Lautsprecher an uns erwirken und dass wir die Lautsprecher in Farbe schwarz bestellen.
Meine Frage: Wie ist die Rücknahmeregelung im B2B Geschäft? Müsste der Geschäftskunde die Ware nicht unverzüglich nach Erhalt prüfen? Gezahlt wurde die Rechnung ebenfalls dafür schon.
1 Antwort
Im B2B-Verkehr: unverzügliche Prüf- und Rügepflicht (§ 377 HGB). Andernfalls fiktive Genehmigung der Ware.
6 Monate sind nicht unverzüglich; es bestehen somit keine Ansprüche mehr aus der Falschlieferung.
So kenne ich das auch, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Du könntest "Anwalt`s Liebling" übriegns mit einem kleinen Danke "belohnen".
Immerhin hast du keine Ahnung, aber kostenlosen Sachverstand eingefordert und erhalten.