Kaufvertrag gültig ohne Leasingvertrag?

Hallo’!

ich habe als geschäftsführer einer GmbH & Co.KG am 16.02.24 eine verbindliche Bestellung für einen Gebrauchtwagen unterschrieben per Email an einen Handler geschickt (B2B)

Der Händler hat daraufhin per Post die Annahme der Bestellung inkl. Unterschrift des Geschäftsführers bestätigt und gleichzeitig den Leasingvertrag für die partnerbank und ihn als Händler zugeschickt. 

Diesen Leasingvertrag habe ich nie unterschrieben zurückgeschickt. 

Am 22.02. habe ich den Händler angerufen und ihm mitgeteilt, dass wir (die Firma) von der verbindlichen Bestellung zurücktreten müssen weil wir das Fahrzeug nicht mehr nehmen können/wollen. Schriftlich habe ich das leider dem Händler nicht mitgeteilt, sondern eben nur telefonisch. 

Nach ein paar Wochen schreibt nun der Händler via Email, wann das Fahrzeug abgeholt wird, da es mit der unterschrieben verbindlichen Bestellung zu einem gültigen Kaufvertrag zwischen der Firma und ihm als Händler gekommen ist.

Muss ich / die Firma nun das Fahrzeug vom Händler abnehmen und den Kaufpreis bezahlen, wie er in der verbindlichen Bestellung aufgeführt ist? 

Einen unterschriebenen Leasingvertrag gibt es nicht. In der verbindlichen Bestellung ist auf einer eigenen Seite unter „zusätzliche Vereinbarungen“ das Leasing mit Laufzeit und Kilometer über die Partnerbank aufgeführt. 

Ich hoffe dass damit eindeutig ist, dass es sich um einen kombivertrag handelt und die verbindliche Bestellung, die mit der postalischen Annahme des Händlers zu einem gültigen Kaufvertrag wurde (wie der Händler schreibt), alleine nicht bindend ist und ich nicht vom häbdler gezwungen werden kann das Auto abzunehmen. 

wie schätzt ihr hierzu die Lage ein?

hat da zufällig jemand Erfahrung oder weis, wie hier letztendlich die faktenlage ist? 

viele Grüße 

Adrian

Kaufvertrag, B2B, Leasingvertrag

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