Kann man beim Amtsgericht sein Aktenzeichen erfragen?
Hallo,
ich möchte alsbald einen Brief ans Amtsgericht schicken, um die Aufhebung der Betreuung zu beantragen und da muss ich ja bekanntermaßen das Aktenzeichen vom Gericht angeben.
Nur das Problem ist, dass ich nur das Aktenzeichen von einem anderen Amtsgericht habe und meine Frage ist jetzt, ob man sein Aktenzeichen bei Gericht erfragen kann, damit man es angeben kann? Ich benötige keinen Betreuer mehr, weil ich alles alleine kann und nicht mehr länger entmündigt sein möchte.
MfG
BVB565
3 Antworten
Ja schriftlich mit vollständigem Namen, Abschrift und Geburtsdatum.
Anrufe werden möglicherweise nicht zielführend sein, wegen Datenschutz in diesem sensiblen Bereich.
Der jetzige Betreuer kennt das Aktenzeichen. Kannst ihn anrufen, wäre der schnellste Weg.
Bei keiner einzigen Behörde muss man "bekanntermaßen das Aktenzeichen" angeben. Sowohl Behörden und Gerichts sind in der Lage Posteingänge dem jeweiligen Vorgang zuzuordnen. Es geht nur länger.
Unter Umständen kennt man weder das jeweilige Aktenzeichen oder hat überhaupt gar keins.
Einfach anrufen, erklären um welchen Fall es geht und dann bekommt man Kdr sein Aktenzeichen.