Kann man einen Betreuer, wenn nicht erwünscht, ablehnen?

5 Antworten

Ja, das sollte gehen. Wenn man den Betreuer ablehnt, lehnt man ihn ab und bekommt einen Anderen, fertig.

Ja, dagegen kann durchaus angegangen werden, sofern zu einem ggf. Fristen nicht verstrichen sind und zum anderen kann da wenn, nur ein REA wirklich helfen.

dazu kann man beim betreungsgericht einen antrag stellen,um den betreuer zu wechseln.es müssen allerdings gute gründe vorliegen,zb.das er fehlentscheidungen trifft,sich nicht ausreichend kümmert,nicht erreichbar ist...

Ueber den text versteh ich nur bahnhof . xD aber zu der Frage : Sollange du nicht volljaehrig bist , kannst du nichts machen ;)

wenn dein onkel geistig klar ist, kann er sich natürlich ans vormundschaftsgericht wenden und und einen antrag auf aufhebung der gesetzlichen betreuung stellen. das wort "betreuung" hört sich ja ganz nett an, aber letzten endes geht es bei DIESER art nur um rechtliches: der betreute soll vor finanzieller ausbeutung geschützt werden und ein persönlich unbeteiligter soll dem betreuten in allen anderen belangen hilfreich zur seite stehen: also z.b. auch die häusliche pflege überwachen. (wird der pflegefall ausreichend ernährt, sich um die hygiene und gesundheit gekümmert usw.) von wg. der "zwangsverfügung": bevor der betreuer eingesetzt wurde, mußte dein onkel von einem amtsarzt untersucht UND von einem richter angehört werden. da hätte er ja schon mal bescheid sagen können, dass er das alles NICHT WOLLTE. wie auch immer, die aktuelle situation muß geklärt werden ich glaube es wäre gut, wenn du dich dazu mit deinem onkel zusammentust. nur mut: wenn man ganz unten ist, kann es nur aufwärts gehen!!!!!