Drogennachweis ist über Haartest viele Monate nachweisbar. Alkohol baut sich mit 0,1 Promille/h ab. Bei Drogen dauert es, je nach Drogenart entsprechend langsamer ab.

Aber was ist der Sinn der Frage ?

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Der Vermieter ist im gefragten Fall der ggf. Geschädigte und schadenersatzt-berechtigt.

Die Annahme ist richtig. Aber da bedarf es gewisser Zeitfenster. Wenn z.B. für das Wochenende gebucht wurde muss sich der VM für dieses Wochenende keine Ersatz mehr buchen und Mieter sind/wären ersatzpflichtig

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In einer Steuererklärung müssen alle Einnahmen angegeben werden. Ob welche davon steuerfrei sind oder nicht, ist gesetzlich geregelt und wird bei einer Prüfung automatisch berücksichtigt.

Bei Brutto-Einnahmen, das ohne Ausbildungsbeihilfe, bist Du in jedem Fall steuerpflichtig. Nicht nur das. Hast Du auch ein Gewerbe angemeldet ? Wie schaut es mit KK- und Rentenbeiträgen aus ?

Da Du anscheinend ein schlaues Kerlchen zu sein scheinst, besorge Dir kostenlose Steuersoftware und teste selbst aus was Sache sein könnte oder gar ist.

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Ja, der Energieversorger darf.

Denn, wenn Du mehr verbrauchst als per Abschlag eigentlich schon bezahlst, lebst Du über Deine Verhältnisse. Ich z.B. lese meinen Verbrauch monatlich aber und gleiche die Kosten mit den Vorauszahlungen ab. Sollte sich da ein Minus ergeben erhöhe ich die Abschlagszahlung eigenmächtig oder lege eine Reserve für event. Nachforderungen an.

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Berufsschule, ok. Aber abmelden usw. ist nicht. Denn die berufsschul ist ein Ausbildungsbestandteil. Da hat der Ausbilder ein gewaltiges Wort mit zu reden. Das, weil Berufsschulzeit Ausbildungszeit ist.

Nein, die Mum kann da nicht mehr einfach, ohne die Ausbildung zu gefährden.

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Wenn die Oma am 15.03.2014 verstorben ist, wer hat die Oma denn verantwortend "unter die Erde" gebracht ? Dasjenige wäre/war für die Kündigung der Wohnung zuständig gewesen. So ist mein Wissenstand. Denn diese Beerdigungskosten und alles danach und im Zusammenhang muss aus dem Erbe oder auf Staatskoten erfolgen.

Wenn Dein Kind anstelle von Dir Erbe sein sollte, müsste doch ein Testament, in dem Du auf das Pflichtteil herabgesetzt sein müsstest, geben. In welchem Verhältnis standest Du zu der Verstorbenen, wenn Dein Kind Enkelin derselben ist ?

Hier ist entweder die Frage unklar oder sonst was "faul".

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Dann müsste auch das Stoppzeichen außer Kraft gesetzt, verdeckt sein. Sonst ist der Hinweis "Vorübergehend eingestellt" typisch österreichischer naja.

Das wäre eine Fragen an das entsprechende Ministerium.

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Behandlungsfehler/Ärztefehler

Guten Morgen. Aufgrund aktueller Ereignisse muss ich mich mal wieder von Euch beraten lassen. Vor ca 1nem Monat bemerkte mein Vater früh um 4, dass meine Mama im Schrank rumkramte um ihre Klamotten zusammen zu packen. Auf die Frage warum äußerte sie, dass sie ins Krankenhaus müssten, da sie ihr rechtes Bein kaum bewegen kann, kaum laufen kann und alles so "pelzig und taub" sei. Auf schnellsten Weg brachte mein Vater sie dann in das 4km gelegene Krankenhaus. Den Verdacht Schlaganfall hatten wir alle. Auch die Schwester, die meine Eltern so lange betreute, bis der Arzt kam äußerte diesen. Der Arzt allerdings sprach sehr schlechtes Deutsch (vielleicht lag es daran, dass er uns nicht verstanden hat..) fragte nach den Symptomen: Schwindel, hängendes Augenlied links, hinterherschleifen des Beines rechts. Danach schaute er kurz ins Ohr, in die Augen, aufs Bein und in den Mund. wo er dann eine "eitrige Innenohrentzündung, und Mandelentzündung" diagnostizierte. Von den üblichen neurologischen Tests wie Stirnrunzeln, Grinsen, Zungeblecken usw. fehlte jede Spur. Somit schickte er uns wieder nach Hause, damit wir uns um 9.00 Uhr beim HNO-Arzt vorstellen können. Ab da begann der Albtraum. Von 5 bis 9 verschlechterte sich der Zustand rasant! Meine Mama, 45 konnte nicht mehr laufen, sie hatte Wortfindungsstörungen und fiel dann beim HNO-Arzt im Wartebereich wegen fehlendem Halt auf der rechten Seite vom Stuhl. Dieser untersuchte sie nichtmal sondern sclhickte sie sofort in eine neurologische Klinik wegen Schlaganfall. Es stellte sich herraus, dass sie mehrere kleine Schlaganfälle hatte, über den Morgen verteilt. Nun, 4 Wochen später gibt es kaum Hoffnung mehr, dass sie laufen kann oder etwas mit ihrer rechten Hand machen kann. der Zeitraum von 5-10 war einfach zu lang. Uns stellt sich nun die Frage (nachdem wir die Ärztekammer und die AOK eingeschaltet haben) ob wir nicht gerichtlich vorgehen sollten.. Jemanden mit einer Halbseitenlähmung nach Hause zu entlassen ist meiner Meinung nach grob Fahrlässig. Natürlich können Ärzte auch Fehler machen, aber die typischten Schlaganfall Symptome sollte er doch wohl kennen? Wisst ihr wie die Chancen vor Gericht stehen würden?

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Gibt es von dem "Vorfall" des Arztes, welcher den Behandlungsfehler "begangen haben soll" ein Protokoll ?

Was sagen sowohl Ärztekammer als auch AOK dazu ? Die Meinung der AOK als zahlende KK müsste doch eine Meinung, eine Empfehlung haben. Wie ist die Meinung des HNO-Arztes ?

So bedauerlich das Ganze ist. aber gegen Ärzte anwaltlich vorzugehen ist leider eine Geldfrage. Der Arzt wird, wenn diese Ethik und Moral hat, den Fehler zugibt, was der von Versíchererseite nicht darf und das Gericht den Haftplichtversicherer zu Zahlungen verurteilt, fließt noch kein Euro. Da werden Gutachten und Gegengutachten hin und her ausgetauscht, am Ende geht Euch das Geld aus.

Der AOK ist das letztlich egal, wenn das Geld nicht reicht werden Beträge erhöht und "gut" hat es zu sein.

Wenn alle med. Bereiche ehrlich sind und Ihr auch vor Gericht gewinnt, hat die Versicherung noch nicht einen Euro bezahlt, leider ! - Soviel zur Frage am Ende.

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Ebay Verkäufer reagiert frech auf neutrale Bewertung, was tun?

Hallo, ich habe vor etwas längerer Zeit zwei Artikel gekauft. Es waren beides DVD Pakete. Vor dem Bieten, schrieb ich den Verkäufer an und fragte nach ob er die Artikel auch zusammen versendet und es somit weniger Porto kostet. Schnell bekam ich die Antwort das er alles zusammen versendet und nur einmal Porto berechnet. Er wies mich auch freundlich darauf hin, das bei zwei Paketen doppelte DVD´s dabei sein könnten. Ich ersteigerte nun zwei Pakete und bezahlte schnell per Überweisung. Die Ware wurde dann auch sehr zügig geliefert. Als ich das Paket öffnete und mir die DVD´s anschaute, bemerkte ich, das acht der DVD´s keine deutsche Tonspur haben und somit nutzlos für mich sind. Daraufhin schrieb ich den Verkäufer an, da in der Artikelbeschreibung nicht daraufhingewiesen wurde. Ich wollte nicht den preis drücken o.ä. ich wies nur drauf hin und gab den Rat, das er es doch in der Artikelbeschreibung erwähnen sollte. Ich bekam keine Antwort und nach, wie ich finde, angemessener Wartezeit (ich glaube fast 7 Tage) entschloß ich mich eine neutrale Bewertung abzugeben, da ich verärgert war, so gar keine Reaktion zu bekommen. Hierauf reagierte der Verkäufer sofort und schrieb unter die Bewertung einen Kommentar, der in meinen Augen unverschämt ist. Zumal ich ihn vorher angeschrieben hatte. Ich reagierte nochmals und kommentierte seinen Kommentar. Für mich war diese Sache dann erledigt. Doch für den Verkäufer scheinbar nicht. Ich bekam von Ebay die Nachricht über zwei nicht bezahlte Artikel. Sofort reagierte ich und schrieb den Verkäufer an und meldete auch Ebay, das die beiden Artikel bereits bezahlt sind. Vom Verkäufer wie erwartet keine Reaktion. Von Ebay erhielt ich nach zwei Tagen die Mail, das ich mich an den Verkäufer wenden möge (obwohl ich in der Mail bereits geschrieben hatte, das ich den Verkäufer bereits kontaktiert habe). Nun ist die Zeit abgelaufen und die beiden Fälle wurden automatisch geschlossen. In der Mail von Ebay steht nun, das mein Konto dennoch evtl. geschlossen werden kann, wenn der Verkäufer wieder diesen Fall eröffnet. Ich soll mich aber an den Ebay Kundenservice wenden, wenn der Artikel bereits bezahlt ist. Ich habe bei dem Verkäufer in seinen Bewertungen nachgeschaut und er hat neben meiner neutralen Bewertung noch einen Käufer welcher ihn neutral bewertet hat und der Verkäufer weist in einem Kommentar hin, das der Käufer einen Fall wegen eines nichtbezahlten Artikel gemeldet hat. Was soll ich ich jetzt tun? Mich wieder an Ebay wenden? Wobei ich nicht glaube das dies etwas bringt. Oder sollte ich die Sache einfach ignorieren, da die Fälle eh geschlossen sind. Möchte halt nicht, das mein Ebay-Account gesperrt wird oder so.

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Was tun ?

Ich arbeite nicht über Ebay, der Bericht bestärkt mich in meiner Meinung ein weiteres Mal.

Wenn man sich als Käufer offensichtlich korrekt verhält und eine den Tatsachen entsprechende Bewertung abgibt und der Verkäufer, der an Ebay Provision bezahlt, bevorteilt wird. indem dem Käufer mit Account-Sperre droht, was für ein Sch...Laden ist das ?

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Verschwinden die Depressionen wenn der Schulbeginn vorbei und man nicht dort ist und an den Sams-und Sonntagen ohne Schule von alleine ?

Um 8 oder 9 käme man/frau eh zu spät und geht schon mal nicht mehr zur Schule hin ?

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Wurde der PC schon einmal defragmentiert ? Wenn nicht, kann das eine Ursache sein, dass der PC immer langsamer wird.

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Sicher, sonst gäbe, es außer in Australien, keine Wellensittiche mehr. Schon garnicht privat gehalten.

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Das ist schon machbar, aber es muss ein Vertrag da sein und die Miete muss erkennbar fließen. Barquittungen werden in solchen Fällen, bei berechtigten Zweifeln von Korrektheit, nicht anerkannt.

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Mündlicher Vertrag, ja oder nein?

Hallo, eine Bekannte von mir ist vor kurzem umgezogen. Sie hat dabei Hilfe von "Freunden" bekommen. Sie haben ihr viel geholfen, sind mit ihr ins Möbelhaus, haben geholfen die neue Whg. zu renovieren, sowas eben... Als "Freundschaftsdienst" haben sie dafür 300 Euro bekommen. So dann kam der Tag des Umzuges, meine Bekannte ist mit ihrem Freund zusammen gezogen und die angeblichen Freunde (vielmehr der Männliche Bekannte) ging während des Umzuges zu dem Freund meiner Bekannten und meinte, dass er noch 200 Euro will, sonst packt er seine Sachen und geht. Da die beiden auf deren Hilfe in dem Moment angewiesen waren, hat der Freund meiner Bekannten nicht überlegt und zugestimmt. Da beide kein Geld haben, war meine Bekannte natürlich nicht begeistert. Sie bekommt Hartz IV und ihr Freund verdient nicht genügend. Sie sagten dann den anderen beiden, dass sie die 200 Euro nicht zahlen könnten, da sie kein Geld vom Umzug mehr haben und sie das für ihre 3 Kinder benötigen. Seit dem bekommen Sie böse Nachrichten, dann war eine Zeit lang funkstille und jetzt schreiben sie Nachrichten und drohen mit einem Anwalt. Nun meine Frage, müssen meine Bekannten das zahlen? Ich bin der Meinung, sie wurden in ihrer "Notlage" ausgenutzt und nein sie müssten es nicht zahlen. Desweiteren sind die angeblichen Freunde auch Hartz IV Empfänger und ich denke, sie müssten generell alle Einkommen angeben, sonst wäre das ja Schwarzarbeit oder nicht? Meine Bekannte ist sehr sensibel und ihr geht das ziemlich nahe, deswegen meine Frage hier.... Vielen Dank für eure Antworten!

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Gibt es dafür dass die ursprünglich vereinbarten 300 € bezahlt wurden Zeugen. Wenn ja, dann sollte schriftlich festgehalten werden, dass X an Y 300 € für Hilfe bei Umzug bezahl hat und das sollte von den Zeugen unterschrieben werden.

Davon sollte dem, welcher die 200 € nachfordert, eine Kopie gegen werden. Diese Übergabe sollte mit der Frage begleitet werden ob das Original bei Jobcenter auftauchen soll.

Du/Sie Nischi86 könnten als Zeuge beim Jobcenter schon ausreichend sein.

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Ja das ist erlaubt, aber die Waffe muss so "verpackt" sein, dass diese nicht sofort schießbereit ist und muss ungeladen sein.

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Genau das mit den Kratzern und sonstigen Macken durch unachtsamen Gebrauch, ist der Grund weshalb Handy´s nicht komplett ausgetauscht werden.

Den fast alle sind so schlau und würden praktisch, sobald neue Modelle auf dem Markt sind, alt gegen Garantie-Komplettaustausch kostenlos zu Neu-Handy-Besitzern werden.

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Im Falle von Drogentesten, kann eine solche Überwachung angeordnet werden. Denn es gibt auch bei Nackten noch Versteckmöglichkeiten.

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Ja Schleimhäute regenerieren sich. Das merke ich jetzt nach zwei Jahren nachdem ich mit Rauchen aufgehört habe. Ich wache nicht mehr so oft auf um etwas zu trinken.

Aber, der Einwand von @Shane01 ist durchaus auch berechtigt. Mir wurden vor ca. 4 Jahren Nasennebenhöhlen-Polypen entfernt und danach konnte ich wieder ungehindert über die Nase atmen.

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