Kann ich mit meinen Eltern einen Mietvertrag abschließen?

9 Antworten

Verträge zwischen Eltern und erwachsenen Kindern sind rechtlich durchaus zurlässig, und auch oft sinnvoll. Warum ein teuren Bankkredit nehmen, wenn ein Verwandter auch ein Darlehen geben kann. Doch wichtig, dass sich alle Vertragsparteien an die Vertragsbedingungen halten. Bei Eurem Mietvertrag muss schriftlicher Vertrag vorliegen, die Miete sollte nicht kein Fantasiebetrag sein und Geld muss tatsächlich den vom Mieter zum Vermieter fliessen. Was Arge Familienkasse damit zu tun hat verstehe ich jedoch nicht, wenn sowohl Du als auch Dein Vater berufstätig bist; doch wenn das Finanzamt Verträge innerhalb der Familie anerkennt, dann muss es die Arge Familienkasse auch. http://www.elo-forum.org/antraege/56100-arge-akzeptiert-mietvertrag-draengt-mich-hg.html

Will aber mein lohn für mich alleine haben .

In dem Fall solltest Du aus der Bedarfsgemeinschaft austreten. Du könntest eine eigene Wohnung mieten. Dein Gehalt wirst Du aber nicht "behalten" dürfen. Denn davon musst Du dann Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Telefon, Lebenhaltungskosten zahlen.

Aber wenn Du das kannst, steht dem nichts im Wege auf eigenen Füßen zu stehen und vom eigenen Gehalt nur sein eigenes Leben zu finanzieren.

Zur meiner frage ich würde gerne dann als Untervermieter wohnen geht das ?

Ob ein Untermietvertrag generell möglich ist, steht im Mietvertrag. Manche Vermieter schreiben extra rein, das Untervermietung nicht erlaubt ist.

Würdest Du denn nur einen Vertrag machen wollen, oder auch die Miete an die Eltern bezahlen? Denn selbstverständlich würde der Mietbetrag auch als Einkommen bei Deinen Eltern berechnet.

Es geht darum da ich arbeite und mein Vater auch wird das immer zusammen gerechnet von der Arge Familienkasse

Das ist auch völlig richtig so, da ihr alle zusammen lebt und somit eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Das geht. Dazu müsstest du, mit deinen Eltern, einen rechtsgültigen Mietvertrag abschließen. Deine Eltern müssten dann allerdings Steuern abführen.

Das mit den Steuern würde ich zunächst außen vor lassen. Denn Eltern dürfen gemeinsam ca. 16 500 € Netto-Einnahmen haben ehe Steuerpflicht gegeben ist.

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Zur meiner frage ich würde gerne dann als Untervermieter wohnen geht das ?

Sofern im Haus eine abgeschlossenen Wohneinheit wäre, sogar als Mieterin. Das der Vermieter damit Einnahmen erzielt, die angerechnet und ggf. versteuert werden müssen, ist euch hoffentlich bewusst.

Es geht darum da ich arbeite und mein Vater auch wird das immer zusammen gerechnet von der Arge Familienkasse.

Inwiefern? Als Kind mit eigenem Einkommen oder Vermögem zählst du nicht zur Bedarfsgemeinschaft eines Sozilahilfeempängers. Und Kindergeld steht dir nur (direkt) zu, wenn du eine Erstausbildung machst.

G imager761

Das geht im Prinzip, wenn ein Untermietvertrag gemmacht wird und Du die Miete per Banküberweisung bezahlst und sie Dein Vater als Einkommen aus Pacht und Vermietung im Einkommessteuer-Jahresausgleich aufführt. Was hat die ARGE - Familienkasse damit zu tun, wenn ihr Beide arbeitet udn Geld verdient?