Ab wann hat ein Kind eigenen Besitz?

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Kinder können ab der Geburt schon genauso Eigentümer sein wie Erwachsene. Allerdings sind sie nicht in jedem Alter selber in der Lage dieses Eigentum selber zu verwalten. Das erledigen die Eltern daher für die Kinder.

Beispiel: Ein Baby erbt eine Fabrik, die reichlich Gewinne abwirft. Die Eltern dürfen das Geld für den Unterhalt des Kindes einsetzen. Probleme können auftreten, wenn die Eltern auch nicht in der Lage sind das Vermögen zu verwalten. Es ist schon vorgekommen, dass Kinder nach Eintritt der Volljährigkeit ihre Eltern verklagt haben, weil die das Erbe, dass das Kind vor Jahren erhielt durchbrachten. Größere Summen sind auch oft im Spiel wenn ein Kind z. B. als Kinderstar hohe Gagen erhält und die Eltern oder eine Tennismutti das Geld für eigene Zwecke verbraucht.

In der "normalen" Familie, in der man knappst und rechnet, sollten die Eltern ihren Kindern aber auch einen Eigentumsbegriff vermitteln. Kinder prägen es sich ein, wenn die Eltern gegen den Willen der Kinder einfach Spielzeug weggeben. Mein und Dein lernt man so nicht.

Natürlich dürfen die Eltern altes Spielzeug der Kinder verkaufen, um Neues dafür zu erwerben. Auf jeden Fall bei Lieblingsspielsachen das Kind vorher fragen und unbedingt erwähnen, dass ja dafür etwas anderes gekauft wird und man das Geld auch braucht. Später wenn die Kinder älter sind, müssen sie auch ihr Auto verkaufen um ein anderes kaufen zu können. Das Kind soll auch nicht über den Erlös der verkauften Sachen selber bestimmen dürfen. Das kann zu ausufernden Problemen führen. Aber immer soll es das Gefühl haben, das man nicht über seine Meinung hinweg handelt.

Eigentum kann man von Geburt an haben, Besitz ist die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand, also dann, wenn man sie ausüben kann.

Eltern haben das Geld, das für den Nachwuchs von seinen Großeltern angelegt worden ist, für eine weltreise OHNE das Kind verputzt....Das find ich HEFTIG, aber wieso sollte man kein altes Spielzeug verkaufen dürfen???? Kommt doch dem Kind wieder zugute!!!

NUn ja, dadurch, dass die Eltern von dem Erlös ja auch den LEbensunterhalt des Kindes finanzieren: Ja dürfen sie.

WEnn es sich um ein Sparbuch handelt, das speziell für das Kind ist (von einem dritten angelegt) ist das glaube ich nochmal was anderes.