Pflegegeld weiter auch wenn der Pflegebedürftigen ausgezogen ist?

3 Antworten

Voraussetzung für Pflegegeld ist, dass er Pflegebedürftige häuslich gepflegt wird. Sprich: bei sich (oder einem Angehörigen) zu Hause. Wer eine vollstationäre Pflege (in einer Pflegeeinrichtung) nutzt, erhält kein Pflegegeld.

https://www.dmrz.de/wissen/ratgeber/pflegegeld-beantragen

entscheidend ist jedoch, dass sich nach der letzten Begutachtung die Umstände massgeblich verändert haben. Das muss gemeldet werden. Denn jetzt ist nicht mehr eindeutig gegeben, ob du oder jemand in der Wohngemeinschaft die Pflege übernimmt oder gar ein professioneller Pflegedienst.

kanimambo  21.04.2022, 16:55

freut mich, dass wir helfen konnten. immer wieder gerne

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Wenn Du auch in Zukunft für dessen pflegerische Betreuung einstehst, kann das Pflegegeld auch weiterhin an Dich gezahlt werden. Ansonsten wird die betreuende Einrichtung das Pflegegeld für sich einfordern - oder auch Dein Sohn kann anderweitig darüber verfügen.

Wenn Du keine Pflegeleistung mehr er bringst, gibt es auch das Pflegegeld für Dich nicht mehr.

Wer nicht mehr arbeitslos ist, erhält auch kein ALG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.