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Arge - Umschulung oder Weiterbildung als Hilfsarbeiter?

Hallo zusammen,

bitte nagelt mich jetzt nicht auf die genaue Begriffe fest... ^^ aber folgendes:

Ich bin zur Zeit seit kurzem Arbeitssuchend/-los gemeldet und beziehe auch Arbeitslosengeld 1 (ca. 1000€).

Nun möchte ich eine Umschulung (Ausbildung mit Zeugnis) machen, mir wurde soweit auch schon alles zugesagt -wobei ich noch keinen Bildungsgutschein in der Hand habe- und habe auch schon einen Betrieb gefunden, der das alles mit machen und mich ausbilden würde.

Jetzt ist nur die Frage wie bzw in welcher Form ???

1.Fall - rein als Azubi - kann ich wegen dem geringen Verdienst vergessen.

2.Fall - mit diesem Bildungsgutschein - aber wieviel habe ich dann am Ende des Monats auf der Hand? Im Gespräch mit der Arge kam heraus, dass anscheinend das Azubi Gehalt mit dem Arbeitslosengeld 1 verrechnet und letzten Ende gedeckelt wird. Jedoch bekomme ich in diesem Fall ja noch die Fahrtkosten!? und andere Vergütungen wie Schulungsmaterial bezahlt!? und mit meinen angenommen 1000€ Arbeitslosengeld verrechnet.... wo komme ich da am Ende dabei raus?

Jetzt wurde mir noch eine dritte Variante schmackhaft gemacht:

3.Fall - Als Hilfkraft angestellt und dann im Betrieb weiter-/ausbilden - Hierbei soll ich mich bald möglichst als Hilfskraft anstellen lassen (wohl grob mit 1300€ Gehalt) und später dann die Ausbildung beginnen, jedoch weiter als Hilfskraft angestellt.

Bei der dritten Variante bekommt der Arbeitgeber einen Zuschuss und mir wird bei der Ausbildung/ Umschulung auch noch die Fahrtkosten bezahlt?

Habe ich dann letzen Endes eine "klassische Ausbildung mit Zeugnis" ?

Ist das dann eine normale Berufsausbildung?

etc....

Es kommt mir ein bisschen spanisch vor bzw. so als würde man mich hier nur gerne als "vermittelt" abstempeln wollen können... und der Arge entstehen so weniger kosten wohl ^^

Ich hoffe Ihr könnt mir hier ein bisschen weiterhelfen und mir einige Fragen beantworten und Licht ins Dunkel bringen.

Viele Grüße

Ausbildung, ALG I, ARGE, Umschulung, Weiterbildung, Arbeitslosengeld I, Hilfskraft, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Urlaub während Maßnahme bei ALG 1 möglich?

Ich habe bereits im Nov. Urlaub gebucht. Im Feb. wurde ich betriebsbedingt gekündigt.Seitdem bin ich arbeitslos. Nun möchte ich gerne Ende Juli in den Urlaub fliegen und wollte heute bei meinem Arbeitsvermittler dies genehmigen lassen. Momentan stecke ich in einer Maßnahme (seit einem Monat,diese geht insgemat 9 Monate,also fast bis zum Ende meines ALG1 Empfangs). Bei der Maßnahme (die einmal wöchtentlich statt findet) sagte man mir,dass es kein Problem wäre Urlaub zu bekommen von Ihnen aus,allerdings sollte ich dem AA auch bescheid geben.Gesagt getan,ich hatte für heute einen Termin.Nahm meine Reisebestätigung mit und man sagte man mir. 1. Ist es nicht sicher ob man ihn mir genehmigt,denn wenn man Vermittlungsvorrschläge in der Woche (ich fliege für 1 Woche) für mich hat,dann ist das nicht möglich. 2.Habe ich KEINEN Anspruch auf Arbeitlosengeld. Er meinte in KEINEM Fall,auch nicht wenn man ihn mir genehmigt,da ich ja dann nicht da bin.Ortabwesenheit meinte er. 3. Ich sollte mich 1 Woche vorher beim Service- Center telefonisch melden um einen Termin auszumachen.Jetzt geht noch gar nichts.

Das kann doch nicht sei nIch habe doch wohl Anspruch mal 1 Woche wegzufahren ohne solche Geldeinbußen zu haben oder? Die ersten 3 Monate sollte man nicht verreisen ich weiß ,tu ich ja auch nicht,aber dann bin ich für 9 Monate in einer Maßnahme.Wann hab ich dann die Chance dazu?I

Urlaub, ALG I, Arbeitslosigkeit

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