Gibt es eine Nachzahlung für die Sperrzeit (3Monate) des AL1 ?

4 Antworten

Nein gibt es nicht und bei einer verspäteten Arbeit suchend Meldung gibt es auch keine 12 Wochen Sperrzeit, sondern nur 1 Woche, nachlesen kannst du das im § 159 SGB - lll, denn dieser regelt die Sperrzeiten bei Fehlverhalten.

Nicht, das ich wüsste ...

Du kannst aber für die Zeit vermindertes ALG II beantragen. Wurde Dir das nicht mitgeteilt?

Nein, da gibt es keine Nachzahlung, das Geld ist futsch.

Wenn das während einer Sperrzeit nicht gezahlte Geld später nachgezahlt würde, wäre die Logik der Sperrzeit nicht mehr gegeben.