Gibt es eine Nachzahlung für die Sperrzeit (3Monate) des AL1 ?
Hallo
Ich habe eine Sperrzeit wegen zu später Arbeitssuchmeldung bekommen.
Bin zum 1.Mal Arbeitslos nach 15Jahren geworden.
Gibt es eine Nachzahlung für die Sperrzeit (3Monate) des AL1 ?
Weil das ja Geld ist,was einem fehlt
4 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
ALG I, Arbeitsamt
Nein gibt es nicht und bei einer verspäteten Arbeit suchend Meldung gibt es auch keine 12 Wochen Sperrzeit, sondern nur 1 Woche, nachlesen kannst du das im § 159 SGB - lll, denn dieser regelt die Sperrzeiten bei Fehlverhalten.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nicht, das ich wüsste ...
Du kannst aber für die Zeit vermindertes ALG II beantragen. Wurde Dir das nicht mitgeteilt?
Nein, da gibt es keine Nachzahlung, das Geld ist futsch.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Wenn das während einer Sperrzeit nicht gezahlte Geld später nachgezahlt würde, wäre die Logik der Sperrzeit nicht mehr gegeben.