Arbeitsamt - Sperre wegen verspäteter Arbeitslosenmeldung?
Guten Tag,
ich und meine alte Firma, bei der ich vor 23 Tagen noch beschäftigt war, konnten uns nicht auf einen Vertrag einigen, also ließen wir den Einjahresvertrag auslaufen und ich wurde Arbeitslos.
Ein Tag vor der Arbeitslosenmeldung habe ich meiner alten Firma mitgeteilt, das ich keinen Vertrag möchte. Am Tag darauf erfolgte meine Arbeitslosenmeldung!
Nun bekam ich einen Brief mit dem Titel "Anhörung zu einer Sperrzeit" wegen verspäteter Arbeitslosenmeldung. Ich könnte dem Arbeitsamt nun erklären, das diese Sperre nicht gerechtfertigt ist, da ich innerhalb der 3 Tagesfrist, nachdem ich wusste das ich Arbeitslos sein werde, gehandelt habe!
Leider habe ich dann die Befürchtung, dass sie mir einen Strick daraus drehen werden, da ich einen Arbeitsvertrag abgelehnt habe! Was zu einer 3-wöchigen Sperre anstelle einer 1-wöchigen Sperre führen würde.
Was soll ich jetzt tun? Habt Tipps oder Erfahrungen?
Danke für eure Hilfe!
5 Antworten
Da Dein Arbeitsvertrag befristet war, hättest Du Dich 3 Monate vor seinem Ende arbeitsuchend melden müssen - unabhängig davon, ob Du wusstest, ob Dein Vertrag verlängert wird oder nicht.
Die verspätete Arbeitsuchendmeldung führt zu einer 1-wöchigen Sperre.
Ich könnte dem Arbeitsamt nun erklären, das diese Sperre nicht gerechtfertigt ist, da ich innerhalb der 3 Tagesfrist, nachdem ich wusste das ich Arbeitslos sein werde, gehandelt habe!
Die Frist von 3 Tagen zur Arbeitsuchendmeldung ab Kenntnis vom sicherenn oder nmöglichen Ende des Arbeitsverhältnisses gilt nur dann, wenn wegen der Umstände eine Meldung 3 Monate vorher nicht möglich war (weil es z.B. eine unerwartete Kündigung gab).
Leider habe ich dann die Befürchtung, dass sie mir einen Strick daraus drehen werden, da ich einen Arbeitsvertrag abgelehnt habe! Was zu einer 3-wöchigen Sperre anstelle einer 1-wöchigen Sperre führen würde.
Nein!
Die Tatsache, dass Du einer Verlängerung Deines befristeten Arbeitsverhältnisses nicht zugestimmt hast, ist keine Pflichtverletzung und führt nicht zu einer Sperre!
Um die 1-wöchige Sperre wirst Du wahrscheinlich aber nicht herumkommen.
Doch ist sie, weil dein Vertrag befristet war und wenn man nichts schriftliches in der Hand hat, dass der Vertrag verlängert wird, hat man sich 3 Monate vorher erst einmal arbeitssuchend zu melden.
Sonst muss man nach Pragraf 159 SGB - lll mit einer Sperrzeit von 1 Woche wegen verspäteter Meldung rechnen.
Die 3 Wochen dürfen nicht verhängt werden, da Du noch gar nicht im Leistungsbezug warst.
Du hattest einen 12 Monats Vertrag. Da hättest du dich 3 Monate vorher bereits bei der ARGE melden müssen. Auch wenn du nicht sicher warst, ob es wirklich zu einer Arbeitslosigkeit kommt.
Du musst dich 3 Monate vor Ende des befristeten Vertrages arbeitslos melden! Du bist zu spät und dein "Grund" wird sicher nicht anerkannt! Auch wenn du glaubst, das befristete Arbeitsverhältnis wird verlängert musst du dich melden!
Ja stimmt. Hab ich vor lauter eile verwechselt.. Aber die Arbeitssuchendmeldung ist genau so wenig erfolgt... Die Sperrzeit wird vermutlich trotzdem eintreten!
Ja, das hat wohl eine Sperre von 1 Woche zur Folge.
Die Ablehnung eines neuen Arbeitsvertrages (Verlängerung) bei diesem Arbeitgeber führt aber nicht zu einer Sperre (anders, als vom Fragesteller befürchtet), da es sich dabei nicht um eine Pflichtverletzung handelt.
Ich finde Deine "nüchterne" Reaktion übrigens bemerkenswert - anders als bei vielen Usern sonst, die auf solche Korrekturen machnmal reagieren, als hätte man ihnen auf den sprichwörtlichen "Schlips getreten"!👍
Mir ist durchaus bewusst, dass es von mir falsch geschrieben wurde! Theoretisch kenne ich ja den Unterschied aber habe hier einen Fehler gemacht!
Dir war also bekannt drei Monate vor Arbeitsende, es gibt noch keinen neuen Vertrag, also gibt es die Sperre, ist doch ganz einfach.
Nein!
Dann muss man sich arbeitsuchend melden!
Arbeitslos melden muss sich niemand, der keine Leistungen beanspruchen will. Anspruch besteht erst ab dem Tag der Antragstellung, weshalb man sich spätestens am 1. Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit arbeitslos melden sollte.