Ablehnung Übergangsgeld nach Sperrzeit vom Arbeitsamt?
Ich habe folgende Frage: Mein Mann ist seit 25.Mai 2019 arbeitslos gemeldet. Er bekam auf Grund eines Aufhebungsvertrages, den musste er unter Zwang unterschreiben, eine 12 wöchige Sperre vom Arbeitsamt. Am 11.Juli musste er er ins Krankenhaus, um sich an der Hüfte operieren zu lassen, bekam neue Hüfte. Er wurde am 19. Juli 2019 entlassen. Die anschließende Reha begann am 23. Juli 2019und endete am 13.08. 2019. Er wurde für den 22.Juli 2019 krankgeschrieben. So mein Mann hat sich beim Arbeitsamt gemeldet, dass er weiterhin krank ist. Dort sagte men ihm das ihm keine Leistung zu steht, da er nicht für den Arbeitsmarkt nicht einsatzbereit wäre. ER bekam von der Rentenstelle einige Zettel der er ausfüllen sollte. Er rief bei der Rentenstelle an und sagte das er vor deem Krankenhausaufenthalt sowie Rehamaßnahme eine Sperrzeit hat die bis zum 15. August geht. Er bekam die Aussage das er kein Geld seitens der Rentenstelle bekommt. So nun meine Frage bekommt er jetzt Krankengeld oder müssen wir jetzt Hartz4 beantragen. Ich bitte um schnelle Antworten. Vielen Dank !!!
4 Antworten
Während der Sperrzeit ist man zwar versichert, aber ohne Anspruch auf Krankengeld oder Übergangsgeld, denn das sind Lohnersatzleistungen für entgangenes Arbeitsentgelt. Da der Leistungsbeginn in die Zeit der Sperre fällt, besteht kein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen.
ALG I bekommst er erst, wenn der wieder arbeitsfähig ist.
Auch bei der Sperre durch das Arbeitsamt war er zwar krankenversichert, jedoch ihne Anspruch auf Geldleistungen. D.h. Krankengeld stand und steht ihm während der Sperre nicht zu. Damit auch kein Übergangsgeld, denn das hat Lohnersatzfunktion.
Es bleibt euch, das ist bedauerlich für ihn und euch, nur der Gang zum Jobcenter. Wenn er jedoch derzeit krank ist und keine 3 Stunden/ Tag arbeiten könnte, dann wird das Jobcenter an das Sozialamt verweisen.
Artbeitslosengeld kann er erst beziehen, wenn er wieder arbeitsfähig ist.
ALG II bekäme er nur, wenn er 3 Stunden täglich arbeiten könnte. Das kann er ja nun momentan nicht.
Für die Zeit der Reha müsste er vom Hausarzt nachträglich krank geschrieben werden. So war es jedenfalls bei mir. Da ich im ALG - II - Bezug war, bekam ich für die Zeit weiterhin ALG II.
Fragt mal bei der Krankenkasse nach.
Erst einmal hätte er sofort mit Hilfe eines Anwalts, diesen aufgenötigten Aufhebungsvertrag aufheben lassen sollen. Hoffentlich hat er das wenigstens in die Wege geleitet.
Wahrscheinlich müsst ihr bis zur Klärung der Angelegenheit zum originären Sozialamt.
Versucht auf jeden Fall mit Beratungshilfe einen Anwalt einzuschalten.
Allerdings steht die Sache schlecht für euch weil die Termine nicht eingehalten wurden.