Alg 1 Berlinpass?

1 Antwort

Ich denke nur wenn Sozialleistungen bezogen werden und beim ALG - 1 handelt es sich um eine Versicherungsleistung.

Könntest du dann meiner Ansicht nach nur dann bekommen, wenn dein ALG - 1 deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 / Hartz - lV ) nicht deckt und du zusätzlich noch einen ALG - 2 Antrag gestellt hast und eine Aufstockung vom Jobcenter bekommst.