Sperre ALG 1? Klage?
Angenommen ich würde fristlos gekündigt und bekomme dadurch ne Sperre ALG 1 von 3 Monaten weil der Arbeitgeber Vertragswidriges verhalten angegeben hat. Hinterher in der kündigungsschutzklage kommt raus betriebsbedingt, dann bekomm ich doch rückwirkend das Geld von ALG 1 bezahlt oder
3 Antworten
Ja, wenn der Grund einer "selbstverschuldeten" Kündigung entfällt, so gibt bzw. gab es auch keinen Grund (mehr) für eine Sperre. Somit bekämst Du rückwirkend auch das bislang per Sperre vorenthaltene ALG I und zudem vermutlich auch noch den Lohn für die Zeit einer fristgerechten Kündigung statt der zuvor fälschlich fristlos erfolgten Kündigung.
Nein, denn dann zählt ja die Kündigung nicht und er muss dir ordentlich kündigen...und dann gibt es ALG1 auch ohne Sperre.
Ja, bis zur richtigen Kündigung wird das Gehalt dann gezahlt.
Nein dann wird alles neu berechnet.
In richterlichen Vergleich steht dann ja kündigungsfrist eingehalten, aber vorher hat er Vertragswidriges verhalten angegeben, bekomme ich das dann rückwirkend bezahlt bzw die Sperrzeit aufgehoben?