Sperre ALG 1? Klage?

3 Antworten

Ja, wenn der Grund einer "selbstverschuldeten" Kündigung entfällt, so gibt bzw. gab es auch keinen Grund (mehr) für eine Sperre. Somit bekämst Du rückwirkend auch das bislang per Sperre vorenthaltene ALG I und zudem vermutlich auch noch den Lohn für die Zeit einer fristgerechten Kündigung statt der zuvor fälschlich fristlos erfolgten Kündigung.


2025rudolpf 
Beitragsersteller
 24.11.2024, 11:05

Genau das meinte ich

Nein, denn dann zählt ja die Kündigung nicht und er muss dir ordentlich kündigen...und dann gibt es ALG1 auch ohne Sperre.


2025rudolpf 
Beitragsersteller
 24.11.2024, 10:44

In richterlichen Vergleich steht dann ja kündigungsfrist eingehalten, aber vorher hat er Vertragswidriges verhalten angegeben, bekomme ich das dann rückwirkend bezahlt bzw die Sperrzeit aufgehoben?

Nein dann wird alles neu berechnet.