Bekomme ich ALG I, wenn mich die Zeitarbeitsfirma nach >1 Jahr kündigt?
Hallo liebe Community!
Ich bin um die 30, ledig und über eine Zeitarbeitsfirma/ "Arbeitnehmerüberlassung" in einem Kundenbetrieb bis zum 31.12.19 eingesetzt. Nun bekam ich die Mitteilung, dass der Kundenbetrieb alle Mitarbeiter (inkl. mir) schon zum 31.10. kündigt.
- Da ich in der Zeitarbeitsfirma fest angestellt bin, müssten die mir (wenn ich denen die Kündigung mitteile) ja dann andere Kundenbetriebe vorschlagen in denen sie mich noch einsetzen können, richtig?
- Wichtigere Frage: Wenn ich diese vorgechlagenen Stellen nicht annehme, müssten sie mich ja kündigen. Sofern ich aber noch nicht auf Eigenregie eine andere Arbeitsstelle gefunden habe, bekomme ich dann erstmal Arbeitslosengeld I (weil ich über 1 Jahr lang durchgehend bei denen beschäftigt war) - oder eine Sperre, weil ich in der Zeitarbeitsfirma Arbeitsstellen ausgeschlagen habe?
- Müsste ich vll. selber die Zeitarbeitsfirma kündigen - oder bekomme ich dann erstrecht eine Sperre?
Fragen über Fragen... :(
4 Antworten
Zu 1.:
Du musst erstmal niemanden eine Kündigung mitteilen. Das ist ne Sache zwischen ZAF und Kunde. Es ist dann auch erstmal nicht dein Problem dass der Kunde gekündigt hat. Du bleibst auf Abruf zu Hause und die ZAF muss sich was einfallen lassen wo sie dich wieder unterbringt.
Zu 2. Die ZAF findet eventuell was, wo du nicht hinwillst. Hier hilft jetzt diplomatisches Geschick: bitte einfach um die betriebsbedingte Kündigung. Ich habe das mit meiner ZAF auch so gemacht. War gar kein Problem. Aber warte doch einfach erstmal ab! Vielleicht haben die ja doch was interessantes neues für dich? Vielleicht ist der neue Einsatz auch zeitlich befristet? Zb ein Job für 2-3Monate? Hatte auch schon mal einen kurzen Einsatz wo ich niemals länger geblieben wäre, aber in der Zwischenzeit kannst du dich bewerben bzw in meinem Fall hat die ZAF in der Zeit was gutes neues gefunden.
Zu 3. Denk nicht mal dran selbst zu kündigen! Das macht in deiner Situation keinen Sinn!
AhAa! :-O Danke für deine ausführlichen Informationen und Tipps!! :)
Bei dieser Antwort bleiben keine Fragen offen! :) *Daumen hoch*
Wichtigere Frage: Wenn ich diese vorgechlagenen Stellen nicht annehme, müssten sie mich ja kündigen.
Kommt auf die genau Konstellation an. Wenn du bei der Zeitarbeitsfirma angestell ist, arbeitest du prinzipiell für die und die können dich heute zu Firma X, morgen zu Firma Y und übermorgen zu Firma Z schicken. Wenn du dann sagst, du willst nicht bei Firma Z arbeiten, könnte das unter Umständen als Arbeitsverweigerung gelten. Das würden eine Kündigung aus disziplinarischen Gründen bedeuten und die führt zu einer Sperre vom Arbeitsamt für das ALG I.
Oh, das klingt heftig. Habe eigentlich eine gute Zeitfirma mit zwei freundlichen und zuverlässigen Kontaktpersonen dort, die für mich zuständig sind.
Gibt es denn auch die Möglichkeit, dass sie mich (bei Verweigerung) kündigen und nichts Böses als Grund angeben? Oder müssen die überhaupt einen Grund in die Kündigung schreiben?
Wenn du selbst kündigst bekommst du in der Regel erst einmal eine Sperre für ALG I für 3 Monate. Manche "Kundenbetreuer" lassen aber auch mit sich reden.
Keine Ahnung ob die Zeitarbeitsfirma überhaupt die Info ans Arbeitsamt weitergibt, dass du Stellen ausgeschlagen hast. Ich hab mich, als ich in der Situation war, bei den Vorstellungsgesprächen dumm genug angestellt, um keine Stelle zu bekommen. 😁
Hehe na gut, das ist auch eine Möglichkeit. :D
Macht sich so eine Sperre (die ich natürlich aus Geldmangel vermeiden will) denn auf Dauer negativ beim Arbeitsamt (oder vll. noch sonstwo) bemerkbar? Oder wird die Info darüber i.wann gelöscht?
ist es eine Ordentliche , Betriebliche Kündigung, bekommst Du auch ALG 1, Du mußt nur jetzt schon zum Amt um ALG1 zu beantragen, sonnst hängst Du dann in der Luft, denn die Mühlen mahlen auch bei der Agentur für Arbeit langsam.
ja wenn Du eine neue Stelle in der Zeit findest dann meldest Du Dich wieder ab beim AA
Okay, vielen Dank!
Dann melde ich mich beim AAmt schonmal an. Dann muss ich mich ja nur wieder abmelden, wenn ich doch eine der Stellen annehme, richtig?