Zweifel an AU?
Hallo mein Arbeitgeber zweifelt an meiner AU, und ordnet einen Termin bei dem Betriebsarzt an.
Ich solle ihnen mit einem Krankschreiben gedroht haben, jedoch habe ich dies nicht, ich sagte, dass mir die neue Arbeitsstelle nicht gefällt und sie mich kündigen sollen.
Ich kann mir keine Sperre erlauben und habe eine AU als Kündigung auf Empfehlung meines Arztes geben lassen.
Sie dagegen sehen keinen Grund mich zu kündigen und lassen mich nicht gehen.
Bist du denn wirklich krank? Bzw. sind die Zweifel an deiner AU berechtigt?
Nein absolut nicht, ich habe Schlafprobleme sowie Albträume seit Tagen
7 Antworten
Dann nimm §3 Abs.3 des Arbeitssicherheitsgesetzes, zu den Aufgaben eines Betriebsarztes gehört nicht die Berechtigung einer Krankmeldung zu prüfen.
Daher wird es das auch nicht machen.
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Zu dem 2. Punkt, dann suche dir halt was Neues und kündige selbst,
Hallo mein Arbeitgeber zweifelt an meiner AU, und ordnet einen Termin bei dem Betriebsarzt an.
Wenn der AG Zweifel an Deiner Arbeitsunfähigkeit hat, soll er sich an die Krankenkasse wenden. Die kann, wenn sie es für nötig hält, den MdK einschalten.
Zu einem Termin beim MdK musst Du, zum Betriebsarzt musst Du wegen der Zweifel des AG nicht.
und habe eine AU als Kündigung auf Empfehlung meines Arztes geben lassen.
Was willst Du damit sagen? Meinst Du eine AUB ist für den AG ein Grund zur Kündigung?
Sie dagegen sehen keinen Grund mich zu kündigen und lassen mich nicht gehen.
Für eine krankheitsbedingte (personenbedingte) Kündigung braucht es schon mehr als eine etwas längere AUB. Das weiß Dein AG und das hat mit "nicht gehen lassen" nichts zu tun.
Wenn der AG weder ein BEM angeboten hat, es sich nicht um eine Langzeiterkrankung von mindestens acht Monaten handelt und Du auch keine drei Jahre hintereinander jeweils mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig warst noch eine Drei-Stufen-Prüfung stattgefunden hat, wird er vor dem Arbeitsgericht beim Kündigungsschutzverfahren scheitern.
Problemlos kündigen kann er Dir nur während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses oder wenn es sich um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt.
Wenn Du so eine Empfehlung hast, geh damit zur Agentur für Arbeit.
Wenn Dein Arzt Dir attestiert, dass eine Weiterarbeit in diesem Betrieb für Dich psychische/physische Schäden hat und Deine Gesundheit beeinträchtigt ist, kannst Du evtl. selbst kündigen, ohne eine Sperre des ALG zu bekommen.
Hast Du eine Zusage dass bei Deiner Eigenkündigung nicht gesperrt wird, lass Dir das schriftlich geben. Dann kannst Du auch selbst kündigen und bekommst ALG1.
Falls Du gesundheitlich nicht in der Lage bist die Kündigungsfrist einzuhalten, wird Dein Arzt Dich weiter arbeitsunfähig schreiben. Es käme auch ein Aufhebungsvertrag infrage, wenn der AG damit einverstanden ist.
Dann bleibst Du halt da.
Und wenn Du krank bist, bestätigt der Amtsarzt das ja auch. Also keine Sorge.
Du schreibst aber vom Betriebsarzt, nicht vom Amtsarzt, das ist was völlig anderes.
Der Betriebsarzt wird nichts machen, das ist nicht seine Aufgabe. Entweder weiß das dein Chef nicht oder er will ein bisschen "Hu, hu" machen, damit er dich in die Ecke treibt.
Wenn einem der Job nicht gefällt, dann bewirbt man sich woanders und lässt sich nicht vom Arzt „krankschreiben“, um eine Kündigung zu provozieren. Jetzt musst du halt mit den Konsequenzen leben. Du hast hier ja bereits angedeutet, dass es sich eine Gefälligkeitskrankschreibung gehandelt hat, das wird auch der Amtsarzt rausfinden. Fang also heute noch mit Bewerbungsschreiben an, dann ist eine Sperre auch kein Thema.
Hast Pech gehabt
Ich meine damit, dass ich nicht mehr fähig bin an diesem Arbeitsplatz zu arbeiten und ich auf Arztes Empfehlung kündigen sollte