Aufhebungsvertrag?

2 Antworten

Der Aufhebungsvertrag wäre zwar möglich, allerdings fällt auch hier einiges an Nachteilen an. Der bestehende Kündigungsschutz entfällt und der Anspruch auf ALG unterliegt im schlechtesten Fall einer Sperrzeit von maximal 12 Wochen. Wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer Kündigungsfrist beendet wird, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wichtige Gründe, bei deren Vorliegen eine Sperrzeit nicht verhängt wird, können u.a. sein:

  • Der Arbeitnehmer leidet am Arbeitsplatz unter Mobbing seines Kollegiums bzw. des Vorgesetzten
  • Man hat eine neue Stelle bereits in sicherer Aussicht
  • Man kommt einer rechtmäßigen Kündigung des Arbeitgebers zuvor
  • Gesundheitliche Gründe

Ja, eine Kündigungsfrist hast du auch in der Probezeit.

Sprich mit deinem AG ob er dich vielleicht so wieder gehen lässt.

Eine Sperre belkommst du eigentlich nicht, weil du bei dem vorherigem Job gekündigt wurdest.

Chiara2909 
Fragesteller
 20.03.2022, 15:57

Wenn mein jetziger AG kündigt und sagt ich kann sofort gehen bzw soll nicht mehr kommen, macht da das amt dann keinen stress bei meinem jetzigen AG? Er müsste mich ja eigentlich noch 2 wochen beschäftigen/bezahlen?

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