Keine Kündigungsfrist wenn arbeitnehmer kündigt?
Wenn man selbst als Arbeitnehmer kündigt und eigentlich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten muss, kann der Arbeitnehmer von sich aus sagen das man die Kündigungsfrist nicht einzuhalten braucht?
6 Antworten
Man kann jederzeit mit dem AG einen Aufhebungsvertrag schließen, wenn beide damit einverstanden sind.
Wenn der AG das nicht möchte, kann er dich für diese Zeit freistellen, muss dich aber bezahlen.
Weil ich würde gerne noch den Lohn bis zur Kündigungsfrist für meinen Führerschein mitnehmen
in der Ausbildung - innerhalb der Probezeit kannst du sogar FRISTLOS kündigen
Verträge gelten IMMER in beide Richtungen. Du hättest es doch auch nicht gerne, wenn man dich morgens einfach wieder nach Hause schicken würde.
Du kannst VERSUCHEN einen Aufhebungsvertrag zu bekommen.
Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
ich habe zb gekündigt, weil der ausbildungsberuf nichts für mich war. Trotzdem würde ich selbst gerne noch den Monat, quasi bis zur Frist beendigen. Ist das also möglich, das ich wenn ich dem nicht zustimme bis zur frist weitermachen kann? Würde gerne noch den lohn mitnehmen für den führerschein
du hast die Frage dann falsch gestellt. Du hast gefragt, ob der ARBEITNEHMER von sich aus die Kündigungsfrist einhalten muss. Ich selber habe das sogar überlesen, dachte, du meintest der Arbeitgeber will nicht mehr, dass du kommst.
Schreib bitte genauer, um was es dir geht. Und mit "z.B." ist uns nicht geholfen, wenn du Arbeitnehmer mit Arbeitgeber verwechselst.
Während der Probezeit in einem Ausbildungsverhältnis endet die Ausbildung sofort, wenn sie von einer Seite gekündigt wird. Das ist aber ein Ausnahmefall.
Im gegenseitigen Einverständnis ist natürlich VIELES möglich.
Aber was soll ein Arbeitgeber mit einem Mitarbeiter, der "nur noch den Lohn mitnehmen will"?
Also der arbeitgeber hat angeboten das ich nachdem ich gekündigt habe, nicht mehr zu kommen brauche. Also ohne kündigungsfrist. Ich würde aber trotzdem den Monat noch beenden für Lohn etc. Ist das möglich?
Aber was soll ein Arbeitgeber mit einem Mitarbeiter, der "nur noch den Lohn mitnehmen will"?
Der müsste ja ständig aufpassen, ob du für dieses Geld auch etwas sinnvolles machst.
Hast du noch Probezeit - dann schau, was der Hans geantwortet hat. Bist du aus der Probezeit raus, kann der Arbeitgeber dir nicht (fristlos) kündigen, bzw, er muss dir den vollen Lohn auszahlen.
Wir haben nur wirklich BEIDE geschrieben, dass weder du noch der Arbeitgeber EINSEITIG aus dem Vertrag rauskann.
Schau in deinen Vertrag, schau nach der Probezeit. Mehr können weder DER Hans noch ich dazu sagen. Und deine Frage war falsch gestellt.
Nein in der Probezeit bin ich nicht mehr. Möchte einen ander eberuflichen werg einschlagen. Das heißt also, wenn ich nicht zustimme, muss der arbeitgeber sich trotzdem an die 4 wochen kündigungsfrist halten?
Er kann dich auch "frei setzen", müsste dann aber die Zeit bezahlen.
das haben wir doch alle so geschrieben. Kannst du das nicht lesen? Das verstehe ich nicht, diese Rückfrage.
Nein. Fristen sind auch für Arbeitnehmer bindend. Du kannst aber versuchen deinen Arbeitgeber zu einem Aufhebungsvertrag zu überreden. Damit wärst Du sofort raus. Einfach nicht mehr hingehen wäre aber unklug, da dann eventuelle Kosten für eine kurzfristige Aushilfe auf dich zukommen könnten.
nein, der arbeitgeber hat angeboten, das ich nicht mehr kommen muss. Aber ich möchte noch gerne den Monat beenden bis zur frist
ok super, ich habe nämlich befürchtet das der arbeitgeber das höhere wort hat und wenn das sagt dann ist es so
Er muß sich auch an den Vertrag halten. Wenn er dich nicht.mehr sehen will könnte er das bestenfalls über eine bezahlte Freistellung regeln.
Ok das ist super, das er sich auch dran halten muss. ICh bin gerne bereit die Fristwochen normal weiterzuarbeiten. Die frist nicht eizuhalten wurde angeboten, weil ich azubi bin und die meinten das sich nicht lohnnt weil ich eh abbreche und nicht die ausbildung abschließe. Damit hätten die quasi das geld gespart :^)
....das Angebot nimm an unter der Vorgabe, dass der Lohn für die 4 Wochen voll umfänglich gezahlt wird.
Du kannst - nur wenn du willst - dich auch auf die Hälfte beschränken oder auch auf gar keine Lohnfortszahlung, Das geht dir dann ins Geld.
Die Kündigungsfristen sind von BEIDEN Parteien einzuhalten, eine andere Verabredung nur, wenn BEIDE Parteien einverstanden sind.
Der arbeitgeber hat angeboten, dass ich bereits früher gehen kann, nachdem ich gekündigt habe. Aber ich würde gerne noch den Monat bis zum fristende weiterführen für lohn etc. Ich würde die Frist noch einhalten wollen und nicht für die verkürzung zustimmen
Das geht nur mit Einverständnis des Arbeitgebers. Also beiderseitigem Einverständnis.
Der arbeitgeber hat angeboten, dass ich bereits früher gehen kann, nachdem ich gekündigt habe. Aber ich würde gerne noch den Monat bis zum fristende weiterführen für lohn etc.
Du musst damit nicht einverstanden sein, ausser er bezahlt Dir den ganzen Monat und sagt Du sollst nicht mehr kommen. Das wäre sein Recht. Er MUSS Dich also nicht im letzten Monat bei sich in der Firma dulden.
ich habe zb gekündigt, weil der ausbildungsberuf nichts für mich war. Trotzdem würde ich selbst gerne noch den Monat, quasi bis zur Frist beendigen. Ist das also möglich, das ich wenn ich dem nicht zustimme bis zur frist weitermachen kann?