Selber fristlos kündigen welche gründe?

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Überschneiden sich die Arbeitszeiten aus dem Vollzeit- und dem Minijob? Wenn ja, in welchem Maß?

Ist das einmal in der Woche? Hast Du im Minijob immer die gleiche Arbeitszeit? Welche Kündigungsfrist gilt?

Kann ich mein Arbeitgeber wegen Schwarzarbeit melden?

Dass das eine "Schnapsidee" wäre, hast Du ja selbst schon gemerkt.

Einen Grund zur fristlosen Kündigung von Deiner Seite sehe ich hier nicht.

Normalerweise bin ich (meist) dafür, dass man sich an Regeln und Gesetze hält und zwar von beiden Seiten.

Falls Du allerdings durch die Weiterarbeit im Minijob bis zum Ende der Kündigungsfrist durch eine ordentliche Kündigung Deinen Vollzeitjob aufs Spiel setzt, würde ich an Deiner Stelle das Risiko der "Arbeitsverweigerung" beim Minijob eingehen.

Dass Deine Chefin Dich dann nicht bezahlen braucht, versteht sich ja von selbst. Sie kann Dich evtl. auf Schadensersatz verklagen. Ob sie das tun wird, kann ich Dir nicht sagen. Sie muss dafür nachweisen können, welcher Schaden ihr durch Deine Abwesenheit entstanden ist.

Allerdings kann dieser nicht höher sein als der Verdienst, den Du während dieser Zeit gehabt hättest. Beim Minijob ist das noch überschaubar.

Hexle2  01.11.2019, 10:32

Danke fürs Sternchen und alles Gute im neuen Job.

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Solange dein Arbeitgeber keine gravierende Pflichtverletzung dir gegenüber begeht kannst du nicht folgenlos fristlos kündigen.

Schwarzarbeit kannst du melden, ob sie vorliegt, ob dein AG such einfach erpressen lässt und ob das einen Einfluss auf deine Kündigungsfrist hat sei mal dahingestellt.

Sprich mit dem neuen Arbeitgeber, ob du später anfangen kannst. Und erkläre ihm das genau so, dass es an der Kündigungsfrist liegt...

Wenn ein Aufhebungsvertrag nicht stattgegeben wird, hast du de facto kaum eine andere Möglichkeit als fristgerecht zu kündigen.

Fristlos ggü. dem Arbeitgeber geht nur in Ausnahmesituationen, wie kein Geld bezahlt, vorsätzliche Pflichtverletzungen usw usf.

Natürlich gibt es noch die Möglichkeit, einfach Montag beim andern Arbeitgeber anzufangen, damit rutscht die aktuell alte Stelle bei Anmeldung durch den neuen Arbeitgeber in Steuerklasse 6, Nebenstelle.

Dann wird es einige Zeit dauern und du wirst wegen unentschuldigtem Fehlen irgendwann die fristlose Kündigung kassieren, ggfs. mit Vertragsstrafe. Hat noch diverse andere Folgen, wäre aber auch eine unsaubere und sehr unfeine Möglichkeit.

Neuen AG ansprechen, Startdatum verschieben und fristgerecht kündigen - alles andere wäre Blödsinn.

ErsterSchnee  30.10.2019, 10:48

Minijob und Steuerklasse?

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floppydisk  30.10.2019, 11:23
@ErsterSchnee

Habe ehrlich gesagt nur aktueller Job und neuer Job wahrgenommen und den Rest ausgeblendet.

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Über sowas macht man sich doch vor der Unterschrift Gedanken! So kurzfristig wird deine Chefin auch keinen Ersatz finden.

theoretisch könntest du dich einfach krank melden, aber das ist genau genommen Betrug und kann dir eine Schadenersatzforderung einbringen.

Hast du vielleicht noch Resturlaub, den du zum Wechsel nehmen könntest?

Eine außergewöhnliche Kündigung aus wichtigem Grund kann natürlich nur dann erfolgen, wenn so ein Grund vorliegt. Das muss aber schon was heftiges sein (z.B. Straftaten gegen dich, schwere Beleidigungen, Körperverletzung, Gefahr für Leib und Leben, Diebstahl, ...).

Vielleicht solltest du mit deinem neuen Chef noch mal über dein Einstiegsdatum sprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung