Trotz fristloser Kündigung weiter arbeiten?
Hallo ihr lieben leute,
ich habe mein Ausbildungsvertrag fristlos kündigen wollen und habe meinem Chef auch meine schriftliche Kündigung gegeben. Nun meint die Chefin meines Chefs dass ich nur noch eine weitere Woche kommen soll. Geht das überhaupt? Ich hab halt gesagt das ich es mir überlege, aber vom vertraglichen her klappt das doch gar nicht, die probezit ist doch vorbei. Wenn ich dort auftauche ist das Arbeitsklima dort sicher nicht angenehm und meine Kündigung wird doch nicht gelten
Wann hattest du denn angefangen und wie lange ist die Probezeit?
1. August und die probezeit ist 2 wochen lang
6 Antworten
die probezit ist doch vorbei
Wenn die Probezeit vorbei ist kannst Du kündigen:
- aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
- von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen
…fristlos geht nur aus einen wichtigen Grund.
BBiG §22 Abs.2: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html
Fristlos bedeutet doch ohne Einhaltung einer Frist.
Möglicherweise würde mit dieser einen Woche die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses begründet.
1. August und die probezeit ist 2 wochen lang
Das ist - jedenfalls für Deutschland - nicht legal.
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
Hallo
Du kannst nur aus wichtigen Gründen fristlos kündigen.
Das entgegenkommen mit einer Woche ist sehr freundlich!
Der Chef muss sich auch um Ersatz bemühen, wenn Du fehlst fällt eine geplante Person aus.
Sie es auch mal aus seiner Sicht!
Bedanke Dich, und mach die letzte Wo normal fertig.
Grüße
Hallo
Ja sicher, der Azubi wird ausgebildet, Tische abwischen, neue Decken auflegen usw. das sind alles Tätigkeiten, die erledigt werden müssen, die Azubis lernen.
Grüße
Hast Du denn einen Grund für die fristlose Kündigung? Wenn nicht, dann funktioniert das eh nicht.
Also sprich mit Chef/Chefin und einigt Euch auf einen Termin.
Davon kann bei einem Auszubildenden grundsätzlich keine Rede sei. Der ist schließlich nicht dazu da, den Betrieb "am Laufen zu halten".