Arbeitnehmer bei Nichterscheinen fristlos kündigen, wie hoch wäre der Schadensersatz ca wenn einer erhoben wird?

5 Antworten

Das, was als tatsächlich bezifferbarer Schaden entsteht. Das könnten zum Beispiel die Kosten durch die kurzfristige Hinzuziehung eines Ersatzes über eine Leiharbeitsfirma sein, was je nach Tätigkeit auf so ca. 50-60 Euro brutto die Stunde hinausläuft.

Ebenfalls kann es dazu kommen, dass das Unternehmen zum Beispiel wegen einer verspäteten Lieferung Schadenersatz an einen Kunden zahlen muss, wenn dem dadurch wiederum ein Schaden entstanden ist. Wenn das deinem unentschuldigten Fehlen ursächlich zugerechnet werden kann, musst du auch dafür geradestehen.

Es ist also vorher nicht absehbar, wie hoch so eine Zahlung ausfallen könnte - und deshalb einfach eine ganz schlechte Idee, auf diesem Weg eine Kündigung zu provozieren. Zumal diese verhaltensbedingte Kündigung ebenso wie eine Eigenkündigung zu einer Sperre beim ALG1 führen würde.


Bleeerf85 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 11:33

Wäre es rechtens wenn ich bis zum 30.04 krankgeschrieben wäre? Mit Unterbrechung von 1-2 Tagen wegen Lohnfortzahlung

HappyMe1984  11.03.2025, 11:56
@Bleeerf85

Es ist rechtens, wenn du aus gesundheitlichen Grünen arbeitsunfähig bist. Sonst nicht.

Das kann dir hier niemand sagen. Ein eventueller Schadensersatz würde ganz von den Folgen deines Fernbleibens abhängen.


Bleeerf85 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 10:24

Naja, ich schließe oder verhandle weder über Verträge noch sonstiges. Ich bin als Sachbearbeiter tätig, somit kann der Schaden nicht hoch sein.

in der Firma gibt es zwar einen extremen Mitarbeitermangel aber wenn Leute sich krank melden oder in Urlaub sind schafft man die Arbeit ja auch. Das Unternehmen weigert sich ja mal neue Leute einzustellen, weil die der Meinung sind wir sind genug.

HarryXXX  11.03.2025, 10:25
@Bleeerf85

Es könnte ja sein, dass durch dein Fernbleiben irgendein Projekt nicht rechtzeitig fertiggestellt werden kann, was eine hohe Konventionalstrafe nach sich zieht. Dann wird es schnell mal fünfstellig oder sechsstellig.

Bleeerf85 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 10:27
@HarryXXX

Das ist aber nicht der Fall, da ich mit meiner ordentlichen Kündigung alle Projekte niedergelegt habe und ausgeschlossen wurde.

Von Experte notting bestätigt

So hoch, wie der tatsaechlich entstandene und nachgewiesene Schaden eben ist. Die Nachweisfuehrung ist allerdings meist recht schwierig.

Das kommt darauf an was im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung steht, das kann aber schon mal ein ganzes Monatsgehalt oder mehr sein


Bleeerf85 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 11:03

Laut ChatGPT:

Dein Arbeitgeber müsste nachweisen, dass durch dein Fehlen echte finanzielle Mehrkosten entstehen (z. B. durch Überstunden von Kollegen oder externe Kräfte).

• In der Praxis klagen Unternehmen selten auf Schadensersatz, weil der Nachweis schwer ist und der Aufwand sich kaum lohnt.

Bleeerf85 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 10:26

Muss das nicht durch den AG begründet werden, wieso die Summe X von mir als Schadensersatz haben wollen? Frage mich, wie die das beweisen wollen..lohnt sich das überhaupt der ganze Aufwand?

Schubert610  11.03.2025, 10:35
@Bleeerf85

Wenn du die Kündigungsfrist nicht einhält und einfach von der Arbeit fern bleibst, dann gibt es das als Vertragsstrafe

Als Arbeitnehmer kannst du versuchen ein Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit einzuklagen.


HarryXXX  11.03.2025, 10:27

Was soll er denn bitteschön einklagen können, wenn er einfach nicht mehr zur Arbeit erscheint.

Da stellt sich nur die Frage, ob er selbst auf Schadenersatz verklagt wird.

Bleeerf85 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 10:26

Du meinst als Arbeitgeber oder? Ich möchte ja fristlos gekündigt werden..das ist mein Plan

HarryXXX  11.03.2025, 10:27
@Bleeerf85

Also ehrlich gesagt würde ich einem Arbeitnehmer, der einfach nicht mehr zur Arbeit kommt, alles reinwürgen was nur geht.

Ohmger  11.03.2025, 10:30
@Bleeerf85

Beklau die Firma.

Kündige fristgerecht und gehe. Beim Arbeitsamt wirst du so oder so gesperrt.