Fristlose kündigung in der Ausbildung vom azubi?
Ich möchte meinen ausbildungsbertrieb wechseln und einem aufhebungsvertrag wird nicht zugestimmt. Ich würde dann stattdessen fristlos kündigen mit der Begründung dass mein Arbeitgeber seine Pflicht mir etwas bei zu bringen verletzt. Aber wie soll ich das beweisen? Ich bin im 2 Lehrjahr und sortiere nur akten und sitze an der Anmeldung. Und muss ich das beweisen?
9 Antworten

Du solltest einen Ausbildungsplan bekommen haben... da sollte drinstehen welche Ausbildungsinhalte dir wann in deiner Ausbildung vermittelt werden sollen...
das ganze in Kombination mit einem gewissenhaft geführten wochenberichtsheft sollte deinen bisherigen ausbildungsverlauf belegen...
hast du denn bereits einen anderen Ausbildungsplatz? Wenn ja, kannst du mit deinem Berichtsheft deinen Chef um einen aufhebungsvertrag bitten... wenn nicht... wäre es dumm dort zu kündigen, denn DEINE Ausbildung ist besser als KEINE Ausbildung

Moment. Der Ausbildungsbetrieb hat eine Zulassung, auszubilden, dass heißt er wurde positiv geprüft, ob er die Inhalte vermitteln kann, die für den Beruf erforderlich sind, wie im Ausbildungsrahmenplan festgelegt. Für Dich ist dort in der Firma eine Person als AusbilderIn benannt. Diese ist Dir sicher bekannt. Wenn Du jetzt denkst, dass Du da zu wenig lernst, dann kannst Du Dich auch an den Personal-/Betriebsrat wenden und um ein Gespräch mit dem/der AusbilderIn bitten, falls Du da gar nicht weiterkommst und die Fronten starr sind. Aber vor allem würde ich Dir empfehlen, Dir den aktuellen Ausbildungsrahmenplan mal durchzulesen, welche Inhalte wann vermittelt werden müssen, und ob das grob übereinstimmt, mit dem, was in der Firma passiert.
Außerdem gehört eben genau sowas auch zu der charaktlerichen Bildungsaufgabe hinsichtlich der vom Ausbilder zu vermittelnden Problemlösestrategien. Besser wäre es, Du gehst ins Gespräch und such proaktiv nach einer Lösung für das Problem. Mache vorschläge und gib Dich nicht einfach zufrieden. Hab keine Angst vor einer Konfrontation. Aber Deine Idee ist es, den Schwanz einzuziehen. Da ist doch Licht am Ende des Tunnelns Ausbildung, oder nicht? Bist Du verrückt abzubrechen? Wenn es seitens des AG in der Ausbildung nachweisbare (zB vom Betriebsrat) Mängel gibt, kannst Du Dir immernoch eine überbetriebliche Ausbildungsstätte suchen. Aber versuche es erst anders.

Außerdem, wenn Du im zweiten Lehrjahr bist und nicht weißt, was Du überhaupt lernen SOLLST, dann liegt die Verantwortung auch zum Drittel bei Dir!

Bevor du die Kündigung in die Tat umsetzt würde ich dir zunächst ein Gespräch mit dem / der Ausbildungsberater*in ans Herz legen. Auf diese Weise kann evtl. etwas geregelt werden damit du in dem Betrieb bleiben kannst und zufrieden bist. Klappt das oder möchtest du das nicht kann er oder sie dir bei einer Kündigung behilflich sein. Wenn du tatsächlich Kündigen möchtest wäre es ratsam das du schon einen Folgebetrieb hast, der dazu bereit ist deine begonnene Ausbildung fortzusetzen. Sonst stehst du unter Umständen komplett ohne was da, und müsstest bis zum nächsten Ausbildungsbeginn warten.

hier kannst du nachlesen, wann du wie fristlos kündigen kannst während der Ausbildung: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi
Spreche vielleicht auch mal mit der zuständigen Kammer (HWK/IHK) inwieweit ein Wechsel möglich ist.

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi
hier steht so einiges
Und muss ich das beweisen?
was schreibst du denn so in dein Berichtsheft? ist das geschönt, so dass du es nicht nachweisen kannst? das Berichtsheft muss vom Ausbilder/Chef mit unterschrieben werden
würde darüber die HWK/IHK informieren, auch die Berufsschule