Aufhebungsvertrag in der Ausbildung?

2 Antworten

Ein Aufhebungsvertrag ist jederzeit zu jedem Zeitpunkt möglich. Es müssen bei diesem aber beide Parteien zustimmen, da es nunmal ein Vertrag ist.

Eine Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nach Paragraph 22 BBiG nur noch außerordentlich möglich (Abs. 2 Nr. 1) bzw. wenn der Azubi die Ausbildung gänzlich aufgibt oder eine andere Berufstätigkeit nachgehen will (Abs. 2 Nr. 2). Bei Nr. 1 besteht keine Frist, bei Nr. 2 bestünde eine 4 Wochen Frist.

Allerdings würde Paragraph 22 Abs 2 Nr. 2 BBiG nicht greifen, wenn nur der Ausbildungsbetrieb gewechselt werden soll, da keine andere Berufstätigkeit nachgegangen wird. Die Kammer kann in diesem Falle bei Neuanmeldung des Azubis über den neuen Betrieb einschreiten.

Dein Vorhaben wird also nur im Rahmen eines Aufhebungsvertrages möglich sein, da die außerordentliche Kündigung schwerwiegende Gründe benötigt, bei denen noch eine 2 Wochen Frist besteht (Paragraph 22 Abs. 4 BBiG).

Kuestenflieger  22.03.2023, 20:18

Aufhebung - aber nirgendwo Fortsetzung ! Ihr habt EINEN Vertrag !

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Lola1407 
Fragesteller
 22.03.2023, 20:38

Also wenn ich kündige, kann ich auch nicht mehr in meine neue Praxis reingehen, da mein ausbildungsverhältniss komplett beendet ist?

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torboso  22.03.2023, 20:41
@Lola1407

Der Ausbildungsvertrag kann nicht unter den von dir genannten Gründen gekündigt werden. Eine Kündigung aufgrund Betriebswechsels ist vom Gesetz eindeutig nach Paragraph 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG ausgeschlossen.

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Der Aufhebungsvertrag ist die einzige Möglichkeit, wenn du die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen möchtest. Bei einer Kündigung darfst du die Ausbildung, auch in einem anderen Betrieb, nicht mehr absolvieren.