Als Azubi (2LJ) Weihnachtsgeld ausgelassen, aber andere Azubi Kollegen bekommen es (gleiches Lehrjahr)?
Hallo Zusammen,
meine Folgende Situation sieht wie folgt aus
Ich befinde mich als Auszubildende MFA im 2 Lehrjahr, allerdings endet mein Vertrag Morgen schon (Aufhebungsvertrag) da ich schon Bald in die Bundeswehr gehe.
Bei uns im Betrieb war es bisher so, das jeder Azubi ab dem zweiten Lehjahr das Weihnachtsgeld erhält, allerdings habe ich dieses nicht erhalten, meine Kollegen in der gleichen Ausbildung und im selben Lehrjahr schon.
Mir ist bewusst das es sich um eine „Freiwillige“ Sonderzahlung handelt, aber besteht nicht auch für mich Anspruch und selbst wenn der Dezember wegfällt auch nur ein Teil?
Immerhin habe ich genauso viel wie meine Azubi Kollegen und andere Kollegen Gearbeitet.
Managerin habe ich am letzten Freitag angerufen und per WhatsApp Kontaktiert, es wurde gelesen und ich habe bisher keine Antwort erhalten oder einen Rückruf.
Man sagte zu mir ich solle rechtlich vorgehen?
LG! Und Danke im vorraus
8 Antworten
Falls das Weihnachtsgeld nicht vertraglich zugesagt ist, so ist es eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die er für gute Leistungen und Betriebstreue vergeben kann. Verlässt jemand das unternehmen, so kann der Arbeitgeber die Zahlung verweigern oder sogar zurückfordern.
Zitat :
"Kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld bei Kündigung zurückfordern?
So darf Weihnachtsgeld in Höhe von bis zu 100 Euro grundsätzlich nicht zurückgefordert werden. Einmalzahlungen, die weniger als ein Monatsgehalt betragen, darf der Arbeitgeber ansonsten nur zurückfordern, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen vor dem 31. März des Folgejahres verlässt."
Quelle: Advocard.de
WIe immer kommt es jetzt auf den Einzelfall an, was bei dir im Vertrag steht.
Meine Tendenz: Du hast keinen Anspruch darauf und deshalb wurde es auch nicht gezahlt.
Da solltest du vor allem mal deinen Arbeitsvertrag lesen. Regelungen wie z. B. am 01.12. in dem Ausbildungsverhältnis stehen zu müssen, sind nicht unüblich.
In der Regel werden diese Sonderzahlungen nicht gewährt wenn man austritt, je nach Vertrag muss man es sogar gänzlich zurückzahlen, wenn man innerhalb des nächsten 1/4 oder 1/2 Jahr das Unternehmen verlässt.
Meine folgende Antwort sieht wie folgt folgendermaßen aus:
Ruf mal im Lohnbüro an.
"Mir ist bewusst das es sich um eine „Freiwillige“ Sonderzahlung handelt, aber besteht nicht auch für mich Anspruch und selbst wenn der Dezember wegfällt auch nur ein Teil?"
Kommt auf die Regelung an. Ich kenne das von meiner alten Firma, dass man Urlaubs- und Weihnachtsgeld zurückzahlen musste bzw. keinen Anspruch darauf hatte, wenn man innerhalb von vier Monaten nach der Zahlung aus dem Betrieb ausscheidet.