Weihnachtsgeld im ersten Lehrjahr ÖD?

2 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass der TVAöD bei dir Anwendung findet. Dann besteht Anspruch auf die Jahressonderzahlung nach Paragraph 14 TVAöD, wenn man zum 01.12. In einem Ausbildungsverhältnis steht.

Da du aber wohl nicht das gesamte Kalenderjahr in einem Ausbildungsverhältnis standest, da du geschrieben hast, dass du im ersten Ausbildungsjahr bist, wird der Anspruch für jeden Kalendermonat, in dem du kein Ausbildungsentgelt erhalten hast (Paragraph 14 Abs. 2 TVAöD). Ansonsten richtet sich der Grundbetrag nach deine Novemberauszahlung und davon 90 Prozent (ggf. weiter gekürzt, wie oben dargestellt) nach Paragraph 14 Abs. 1 TVAöD.

Schau in deinen Tarifvertrag, da ist ganz genau angegeben, werbund zu welchen Bedingungen das Geld bekommt. Im TV-L ist es jeder, der am 1.12. in einem Arbeitsverhältnis steht. Arbeitest du nicht bereits das ganze Jahr dort, wird das Geld anteilig gekürzt.