Kann man im 2. Lehrjahr fristlos kündigen oder habe ich eine Frist?

3 Antworten

Wenn es schwerwiegende Fälle vorliegt, kann man fristlos kündigen. In deinem Fall scheint es nicht so und kannst nur noch ordentlich kündigen mit Frist


YourFavEmo 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 23:38

Doch es liegen auch schwerwiegende Gründe vor

Du solltest erst kündigen, wenn Du eine neue Stelle hast. Wenn Du kündigst, bekommst Du kein Geld vom Jobcenter und Du bist nicht mehr krankenversichert. Deine Kündigungsfrist steht in Deinem Arbeitsvertrag. Meine Chefin liebt mich nicht ist kein fristloser Kündigungsgrund. Sie muß Dich nicht lieben. Beim Aufhebungsvertrag bekommst Du auch kein Geld vom Jobcenter.

Gesetzlich kannst du nur kündigen wenn du die Berufsausbildung aufgeben oder in einen anderen Beruf wechseln willst. Kündigungsfrist: 4 Wochen (§ 22 BBiG).

Die Kündigung, um dieselbe Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzusetzen, ist gesetzlich nicht geregelt. Da empfiehlt es sich regelmäßig, rechtzeitig mit der zuständigen Kammer Kontakt aufzunehmen.