Kann man im 2. Lehrjahr fristlos kündigen oder habe ich eine Frist?
Denn ich möchte gerne kündigen und mir im selben Beruf gerne einen neuen Job suchen, denn meine Chefin behandelt mich auf jeder ebene einfach nicht gut.
ich hab gehört mit einem triftigen Grund kann man direkt kündige, stimmt das? Kann ich dann trotzdem den betrieb wechseln mit einem aufhebungsvertrag? Wie funktioniert das, und welche Gründe sind dafür ausschlaggebend?(DANKE)
3 Antworten
Wenn es schwerwiegende Fälle vorliegt, kann man fristlos kündigen. In deinem Fall scheint es nicht so und kannst nur noch ordentlich kündigen mit Frist
Du solltest erst kündigen, wenn Du eine neue Stelle hast. Wenn Du kündigst, bekommst Du kein Geld vom Jobcenter und Du bist nicht mehr krankenversichert. Deine Kündigungsfrist steht in Deinem Arbeitsvertrag. Meine Chefin liebt mich nicht ist kein fristloser Kündigungsgrund. Sie muß Dich nicht lieben. Beim Aufhebungsvertrag bekommst Du auch kein Geld vom Jobcenter.
Gesetzlich kannst du nur kündigen wenn du die Berufsausbildung aufgeben oder in einen anderen Beruf wechseln willst. Kündigungsfrist: 4 Wochen (§ 22 BBiG).
Die Kündigung, um dieselbe Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzusetzen, ist gesetzlich nicht geregelt. Da empfiehlt es sich regelmäßig, rechtzeitig mit der zuständigen Kammer Kontakt aufzunehmen.
Doch es liegen auch schwerwiegende Gründe vor